Hallo,

Vor 5 Jahre habe ich einen Haus Kaufvertrag mit dem Bauträger abgeschlossen. Sonderwünsche waren zwar vor dem Kaufvertrag mit dem Bauträger vereinbart, aber der Sonderwünschepreis war nicht richtig im Notarvertrag miteinbezogen. Nun fordert das FA die Nachzahlung der Grunderwerbsteuer auf der Sonderwünsche auf. Habt jemand Erfahrung damit? Muss ich wirklich die Nachzahlung der Grunderwerbsteuer nachkommen? Liegt der notarisierte Kaufpreis bei Grunderwerbsteuer nicht zu Grund?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen, Allen