Hi,

ich habe folgende Frage:

1) Grundstückskauf von A 2) Bauträgervertrag mit B (einschl. Sonderwünsche S1) 3) Notarielle Beurkundung 1 + 2 4) Weitere Sonderwünschen während des Baus, nicht notariell beurkundet (S2) 5) Grunderwerbssteuer bezahlt für 1 + 2 6) nach Fertigstellung und Übergabe meldet sich das FA und möchte eine Auflistung für S2 7) die Sonderwünsche S2 wurden alle einzeln abgerechnet, jede Rechnung mit ausgewiesener MwSt, dh. ich habe bereits für S2 die MwSt bezahlt

Laut der Information vom FA hätte der Bauträger keine MwSt berechnen dürfen. Allerdings finde ich im Internet nur die Bestätigung über den Fall wenn der Verkäufer gleichzeitig auch der Bauträger ist - bei mir nicht der Fall (siehe 1 + 2).

Habe ich jetzt für S2 die MwSt bezahlt und darf auch noch die anfallenden Grunderwerbssteuer nachzahlen? Oder kann ich vom Bauträger die bereits bezahlte MwSt für S2 zurückfordern?

Vielen Dank im voraus, S.