Guten Tag,

ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines Eigenheimes. Das Haus besitzt eine 28kw Photovoltaikanlage und speist komplett ins Netz ein (noch 9 Jahre lang). Im Kaufvertrag des Hauses wurde der Preis für die Photovoltaik separat aufgelistet und somit nicht für die Grunderwerbssteuer miteinbezogen.

Soweit so gut. Doch leider ist der bescheid für die Steuer jetzt gekommen und der zu zahlende betrag ist höher als erwartet. Nach kurzem Nachsehen ist mir aufgefallen, dass das Finanzamt mit der derzeitigen Abschreibung rechnet und nicht mit dem Kaufpreis.

Ist das alles so rechtens? Ich habe da leider keine Ahnung und könnte es auch nachvollziehen, nur leider hat mich da der Notar auf die Spur geführt, weil dieser mir mitteilte, dass der separat aufgeführte Kaufpreis der Photovoltaikanlage wichtig fürs Finanzamt wäre.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß R.