Meine Schwester und ich sind seit 2008 im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines Einfamilienhauses indem unser Vater samt Stiefmutter ein eigetragenes Nieß-und Nutzbrauchrecht haben. Unser Vater verstarb 2014 und die Stiefmutter (Harz4 Empfängerin) kommt seitdem nicht für die Kosten auf. Da noch ein kleines Darlehen auf dem Haus eingetragen ist, ist eine Zwangsversteigerung durch die Bank eingeleitet worden.

Falls wir uns entscheiden sollten die Immobilie selber zu ersteigern (definitiv Plan B.!), fällt dann Grunderwerbssteuer an oder evt. nach § 3 Pkt.6 GrEStG nicht?

Danke für die Hilfe!