Wohnung 50% überschreiben?

3 Antworten

Sowas ist natürlich eigentlich eine Frage die man seinem Steuerberater stellt, der kann dann auch Rat geben wie man sich insgesamt steuerlich günstig verhält.

Hier trotzdem mal ein paar Gedanken dazu

  • Im Moment seid Ihr eine GBR die GBR ist Eigentümerin der Wohnung. Die GBR wird aufgelöst und Du übernimmst von der GBR die komplette Wohnung. Es findet also schon ein Eigentumsübergang von einem anderen Eigentümer auf dich statt.
  • Soweit ich weiß Bist Du, da Du als Steuerpflichtiger ja schon mal die Hälfte der Grunderwerbsteuer gezahlt hast, nur noch für den Teil den Du dazu erwirbst steuerpflichtig, das solltest Du Dir aber auf jeden Fall von einem Steuerberater nochmal prüfen lassen.
  • Zu welchem Preis Ihr Euch handelseinig werdet, ist eine Sache zwischen Euch. Die Grunderwerbsteuer wird nach diesem aktuellen Kaufpreis berechnet. Vermutlich gibt es da auch Regelungen, wenn der Kaufpreis erheblich vom üblichen Verkehrswert abweicht. Den kannst Du wohl mit 10-12 Jahresmieten ohne Nebenkosten und MwSt. annehmen. Wobei eventueller Renovierungsstau da noch abgehen kann.

Aber nochmal ... unbedingt den Steuerberater fragen. Ansonsten den "Kaufpreis" der Hälfte "niedrig halten" ;-)

Nur von dem gekauften Teil zahlst du Grunderwerbsteuer. Vom anderen Teil hast du sie ja schon bezahlt, Den Wert bestimmt das Finanzamt anhand einer Tabelle

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung. Wenn du also für die 50 % 75.000 € bezahlst, richtet sich die GrESt nach diesem Betrag.