Amazon: Falsche, hochwertigere Ware geliefert bekommen

Tag zusammen.

Ich habe ein Fachbuch über Amazon bei einem privaten Händler bestellt. Preis 5Euro. Ich kontaktierte sogar ausdrücklich den Händler, um Fragen zur Verpackung des Buches zu klären. Keine Antwort. Auf weitere Fragen reagierte der Händler ebenfalls nicht.

Eine Woche später erhielt ich das Paket. Geliefert wurde nicht das bestellte, sondern ein umfangreicheres, aber auch 10Euro teureres Buch. Ich nahm alles so hin und freute mich über das deutlich bessere Buch zum günstigen Preis.

Angesichts der extrem langen Lieferzeit, der Ignoranz des Händlers und der handschriftlichen Danksagung ging ich davon aus, dass das umfangreichere Buch quasi als "Entschädigung" für besagte Unannehmlichkeiten verschickt wurde. Das Buch war als Geschenk gedacht und wurde umgehend verschenkt.

Nun, knapp 3 Wochen später meldet sich plötzlich der Händler (sieh an, nun kann er sich melden.. aber meine Anliegen wurden ignoriert!) und verlangt das Buch oder den Differenzbetrag. Zurückschicken ist nicht, da verschenkt. Differenzbetrag wäre ich gewillt zu zahlen - allerdings nur die Differenz zur aufgedruckten UVP.

Spätestens nach meinen mehrmaligen Anfragen zum bestellten Buch hätte der Händler - bereits vorm verschicken - hellhörig werden müssen und merken müssen, dass das falsche Buch zum verschicken bereit lag. Es kam aber keine Reaktion.

Ich bin wie gesagt gewillt, die Sache schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen und würde dem Zehner nicht hinterherweinen. Aber bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Fehler des Händlers auszubaden? Den Rechtsweg zu beschreiten steht in keiner Relation zum gekauften Produkt.

Deshalb rein hypothetisch: welche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?

mfG und danke!

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Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

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Wer schuldet wem was beim Handykauf im Laden?

Hallo zusammen!

Ich hab momentan einen etwas komplizierten Fall:

Ein Kunde hat jetzt vor rund zwei Monaten einen Handyvertrag in unserem Shop abgeschlossen.

Zuerst gab es Probleme mit dem abgehenden Mobilfunkanbieter, da dieser den Kunden nicht gehen lassen wollte.

Anschließend konnte man dies allerdings klären, wodurch der Auftrag Anfang diesen Monats aktiviert wurde.

In diesem Vertrag ist ein Smartphone beinhaltet, da dieses zu dieser Zeit nicht vorrätig war, wurde das Handy über Unseren Telekommunikationspartner verschickt. Das ist auch sehr üblich bei uns.

Der Kunde wohnt in einer deutschen Adresse & ist Staatsangehöriger Kroate.

Leider ist einem meiner Shopmitarbeiter ein Fehler unterlaufen.

In der Liefer-, Rechnungs- & Kundenadresse stand statt Deutschland, Kroatien als Land drin, Straße, PLZ und Stadt waren allerdings die deutschen.

Da das Paket an DHL übergeben wurde & DHL natürlich an den Daten nichts ändern darf, wurde dieses Paket nach Kroatien geschickt. Dies ohne Erfolg. 2 mal…

Der Kunde ist natürlich sauer.

in meiner Abwesenheit wurden die Shopmitarbeiter von diesem Kunden laut darauf angesprochen, diese konnten keine Lösung finden. Er forderte allerdings das Handy kostenlos jetzt mitnehmen zu dürfen. Da dies natürlich Bestandstechnisch nicht ging, wurde dies verneint. Daraufhin wurde er wütend & verlies den Laden.

Nach Telefonaten mit dem Telekommunikationsanbieter, DHL & dem Kunden konnte keine direkte Lösung gefunden werden.

das Paket müsse nach Deutschland zurück und neu abgeschickt werden.

da der Kunde jetzt seit 2 Monaten auf sein Handy wartet, möchte er einen Schadensersatz von uns. Bzw. ein neues Handy aus unserem Bestand oder direkt vom Vertrag zurücktreten.

All das ist nicht möglich.

Zumal der Kunde hier selber schuld hat, da die vertragsunterlagen beide Parteien zu kontrollieren & daraufhin zu unterzeichnen zu haben.

Hier wurden ganz klar meinen Mitarbeiter versucht die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Allerdings waren auch andere Daten die der Kunde diktiert hat, wie die E-Mail falsch, wodurch hier keine Acht auf den fertigen Vertrag gegeben wurde.

Was ist die rechtliche Lage?

Das Fernabsatzgesetz gilt ja nicht, dass sich hier um ein Ladengeschäft handelt und der Kunde sich das Telefon vor Ort anschauen kann.

Die Lieferung wurde an einen externen Spediteur weitergegeben, der ja in der Regel mit haftet.

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