Hallo,
ich habe mir vor ein paar Tagen einen Weber Elektrogrill bestellt und diesen dann gestern nach Erhalt auch gleich ausprobiert - also gegrillt.
Leider bin ich von dem Grill absolut enttäuscht, da er m.E. nicht die Leistung bringt, die für ein gutes Grillerlebnis erforderlich ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Erlaubt das Widerrufsrecht die Rücksendung dieses einmalig getesteten Grills ohne Abzug des Kaufpreises oder muss ich mich jetzt mit dem Teil abfinden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!