Rückgaberecht beim onlinehandel? Fernabsatzgesetz? Rückgabebedingungen?
Habe mir ein Nasssauger aus Ebay bestellt. Ich bin nicht zufrieden mit dem Ergebnis und möchte dies zurückschicken.
Auf der Seite steht bei Rückgabehinweis folgendes:
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass ein zurückgesandter Artikel gemäß unseren Rückgabebedingungen im selben Zustand sein muss, in dem Sie ihn erhalten haben. Das bedeutet, dass neue Artikel in genau dem Zustand zurückgegeben werden müssen, in dem Sie sie von Amazon erhalten haben (einschließlich aller Zubehörteile).
Kann ich den Nasssauger nicht zurückgeben?
3 Antworten
Nein, ein Anrecht hast du – wenn nicht explizit durch den Verkäufer eingeräumt – nicht, das Produkt auszuprobieren. Du darfst das Produkt zu Hause testen, wie du es auch in einem lokalen Ladengeschäft tun könntest. Da könntest du den Nasssauger auch nicht tatsächlich ausprobieren. Damit kannst du ihn nicht zurückgeben, wenn der Verkäufer es nicht explizit einräumt und aus Kulanz erlaubt. Die von dir hier zitierte Aussage aus der AGB unterstützt allerdings meine Aussage, dass das Gerät im ausprobierten Zustand nicht zurückgenommen werden wird. Bzw wird dir mindestens eine Wertminderung in Rechnung gestellt.
Gebrauchte Ware sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Händler kann allerdings verlangen, dass der Käufer durch entstandene Wertminderung weniger Geld erstattet bekommt. Durch einmalige Nutzung ist aber in der Regel keine Wertminderung entstanden, außer du hast den Sauger wie ein Stück Dreck behandelt.
Das ist allerdings nicht Problem des Kunden. Der Kunde darf das Gerät bis zu einem gewissen Rahmen ausprobieren und dann bei Nichtgefallen zurückschicken und die vollen 100% wieder ausgezahlt bekommen, so funktioniert das Widerrufsrecht. Es gibt halt leider Kunden, bei denen nach einer Woche die Ware aussieht wie nach 2 Jahren, da kann der Händler dann natürlich die höhe der Rückerstattung auf Grund von Wertminderung senken.
Der Kunde darf das Produkt soweit testen und probieren, wie er es auch in einem Ladenlokal könnte/würde. Dazu zählt mit Sicherheit nicht das Ausprobieren des Gerätes. Diese Gesetzgebung soll nämlich nur dazu dienen, dem Kunden die Prüfung der Ware wie im Ladenlokal zu ermöglichen, diesen Nachteil beim Fernabsatz auszugleichen, und sich dann dafür oder dagegen zu entscheiden. Eine Inbetriebnahme führt zwangsweise zu einem auszugleichenden deutlichen Wertverlust - außer der Verkäufer/Shop bietet es als außerordentliches Kundenentgegenkommen an, dass das Gerät tatsächlich ausprobiert werden darf, bevor man es womöglich zurück schickt. Dass Amazon und andere größere Versandhäuser in diesem Punkt mehr als kulant sind, darf einen nicht in falscher Sicherheit wiegen, dass das eine Selbstverständlichkeit wäre. Wieso sollte auch der Verkäufer den Nachteil aufgebürdet bekommen Tonnen von benutzter Ware irgendwie loswerden zu müssen? Was soll er denn damit tun? Oder würdest du einen bereits mal ausprobierten Nasssauger zum normalen oder annähernd normalen Neupreis kaufen?
Richtig, deswegen sage ich auch bis zu einem gewissen Rahmen. Das Fernabsatzgesetz soll dem Kunden ermöglichen wie im Ladengeschäft die Ware vorher soweit wie möglich auszuprobieren. Eine Inbetriebnahme führt eben nicht zwangsläufig zu einem Wertverlust, zumindest nicht zu Lasten des Käufer. Ich kann nach dem Ausprobieren des Staubsaugers (genau wie im Fachgeschäft) den Sauger wieder zurückschicken und erhalte dann mein komplettes Geld zurück, dafür ist keine Kulanz von Amazon notwendig. Eine andere Geschichte ist es bei Hygieneartikel wie z.B. Zahnbürsten, die kann man natürlich nicht mehr zurückschicken.
Bei Fachgeschäften wie Expert gibt es Testböden die man auch mit nem Nasssauger aus der Ausstellung befahren kann. Habe ich sogar selber ausprobiert, der Verkäufer hat extra einen Behälter mit feuchter Erde und trockenem Sand gehabt und auf die Testfläche gestreut.
Allerdings wurde das Aufsaugen von Menschen- und Tierhaaren explizit unterbunden, weil die schwer zu entfernen sind.
Ohne Garantie: Meiner Kenntnis nach hast Du das Recht, die gekaufte Waren so zu testen, wie es auch bei Kauf vor Ort möglich wäre. Bsp. Unterhosen: Du darfst sie alle anprobieren musst aber die Plastikeinlagen drinnen lassen.
Klar ist eine deutliche Wertminderung entstanden! Ein gebrauchtes Gerät kann der Händler ja nicht annähernd zum Neupreis verkaufen.