Neuer Job ist furchtbar- habt ihr einen Rat?

Hallo Zusammen! 

Ich habe einen riesen Fehler gemacht...

Ich war etwas über 2 Jahre bei einer Firma beschäftigt, die dann verkauft wurde. Es war sicher, dass meine Abteilung in den nächsten Monaten aufgelöst wird und wir hatten noch keine Info wie es weitergeht. So hab ich mich beworben und einen neuen Job begonnen am 1.4.

Der neue Job ist furchtbar. Ich soll Sachen machen, ohne dass mir irgendwas erklärt wird. Wenn ich etwas frage, bekomme ich die aussage: du hast doch bei deiner alten Firma auch im der Abteilung gearbeitet, dann musst du das doch wissen. Es ist aber eine ganz andere Branche und in jeder Firma ist ja der Ablauf anders. Dann muss ich größtenteils nur die Drecksarbeit machen, die mein Vorgesetzter nicht machen will. der Vorgesetzte motzt auch wegen allem mit mir rum, die Kollegen ignorieren mich und zu guter letzt: die Firma hat seit Monaten Kurzarbeit ohne dass mir etwas davon gesagt wurde. Ansprechen trau ich mich nicht weil mein Vorgesetzter ein Choleriker ist und sowieso schon wegen allem motzt und blöde Sachen zu mir sagt.

Ich bin zwar erst 2 Wochen dort aber so wie das dort abläuft halt ich es nicht mehr aus, wenn man egal was man macht angemotzt wird und dumme Sätze zu hören bekommt. Ich habe den Eindruck, dass die dachten, dass ich dort anfange und gleich alles 100%ig kann. Fehler werden mit Schreien und bösen Sätzen bestraft. Ich möchte mittlerweile gar nichts mehr machen weil sowieso nichts recht ist und ich ärger bekomme. Mein Arzt sagt sogar, es sei Mobbing was dort abgeht. 

Habe schon meinen alten AG kontaktiert, ob es die Möglichkeit gibt zurück zu kommen aber er hat sich noch nicht gemeldet. Wenn das nicht klappt, weiß ich echt nicht wie ich weiter machen soll.

Habt ihr einen Rat?

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Wie Kündigungskonditionen formulieren und wer ist zeichnungsberechtigt?

Hallo, ich werde nächste Woche bei meinem Arbeitgeber kündigen und dieser hat mir einige Punkte zugesagt, die ich nachfolgend zusammengefasst habe. Ich hätte dies nämlich gerne bei Übergabe der Kündigung zeitgleich dann auch schriftlich bestätigt, denn sicher ist sicher.

Nun wüsste ich gerne ob die Formulierungen so rechtlich einwandfrei sind und ob ich mit der Unterschrift von meinem Vertriebsleiter überhaupt eine rechtliche Sicherheit habe (Konzern). Oder würde er sich strafbar machen wenn er das unterschreibt ohne zeichnungsberechtigt zu sein?

1) Die Kündigung von Herrn xxx zum 31.10.2018 wurde erhalten.

2) Herr xxx wird ab dem 01.09.2018 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche.

3) Herrn xxx wird trotz Kündigung und Freistellung sein bereits geplanter und vom Vertriebsleiter gewährter Urlaub vom 06.08.2018 bis zum 17.08.2018 in vollem Umfang genehmigt.

4) Die Herrn xxx auferlegte "Individuelle Zielvereinbarung" vom Juni 2018 wird aufgrund der Kündigung zurückgezogen und ist ab sofort ungültig.

5) Der Firmenwagen darf von Herrn xxx bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin in vollem Umfang genutzt werden.

Mit Unterschrift werden alle vorgenannten Punkte verbindlich und unwiderruflich anerkannt und bestätigt.

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Datum, Unterschrift des Arbeitgebers

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Arbeitsvertrag: Verzicht auf Urheberperönlichkeitsrechte in Deutschland machbar? Keine Anerkennung?

Hallo! Ich möchte in zwei Wochen die Firma wechseln, ein Angestelltenverhältnis. Auflösungsvertrag ist schon im Entwurf. Ich habe von der neuen Firma einen Entwurf zum Arbeitsvertrag erhalten, wo ich auf mein Urheberpersönlichkeitsrecht und der Urhebererkennung verzichten soll. Das gefällt mir nicht. Ich habe die Angst, dass wenn ich eine Erfindung mache oder eine neue Wissenschaftliche Erkenntnis, dass diese mir abgeschrieben wird. Die Übertragung der Nutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte, etc. ist ja in Ordnung. Schließlich arbeite ich in der Firma, die ja meine Ergebnisse weiterverwertet, und verwerten soll. Jedoch möchte ich nicht erleben, dass ich sogar meinen Namen hergebe und die neue Rechtsinhaberin bestimmt, wessen Name unter der Erfindung, bzw. wissenschafliche Erkenntnis steht. Ich möchte damit keine Möglichkeit zur Wahrheitsverdrehung unterzeichnen. Außerdem möchte ich im Patent drinstehen, wenn ich selbst daran beteiligt war.

Normalerweise soll es in Deutschland nicht möglich sein, das Urheberpersönlichkeitsrecht abgesprochen zu bekommen. Laut untenstehender Internetseite, darf das Vertraglich dann doch ausdrücklich oder stillschweigend "abbedungen" werden. Was auch immer das heißt. Also auf (An-)Erkennung meiner neuen Errungenschaft und meiner pers. Zuordnung verzichte ich nicht. Doch habe ich Angst, dass ich nicht mehr in dieser Firma angestellt werde, wenn ich die Passage streichen lassen will. Gibt es da gesetzlich Grenzen? Kann man mir die Stelle aufdrängen mit diesem Verzicht? Die Zeit drängt. Nicht dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, den neuen Job aber deswegen nicht bekomme. Dann gibt es eine Sperrung von der Agentur der Arbeit, weil ich ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beendet habe ohne Nachfolgejob. Eine Leasing-Nachfolge für meinen Entleiherbetrieb gibt es schon. Ich sitze zwischen den Stühlen und möchte meinen Namen und meine Leistung nicht leugnen/ mir wegnehmen lassen........... .

<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304" target="_blank">http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304</a>

Hier die Passage aus dem Vetragsentwurf:


"Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht in jeder bekannten Verwertungsform an Arbeitsergebnissen nach Absatz 1. Dem Arbeitgeber werden die Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Urhebererkennung, der Schutz vor Entstellung und Änderung, das Zugangsrecht und die Rückrufsrechte zur Ausübung überlassen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dass ausschließliche Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen und/oder einfache Nutzungsrechte zu vergeben. Sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers sind mit der bezogenen Vergütung abgegolten."


Ich denke das ist was für AnwältInnen, Erfahrene, Betroffene oder ArbeitgeberInnen die selbst wissen warum und wie... Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß Misanthrop2

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