Wird das unerlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz teurer, wenn man zwei Plätze benutzt?

5 Antworten

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Warum werden immer Fragen gestellt, die man mit gesundem Menschenverstand selber beantworten kann? Wer Zwei Parkplätze odrnungswidrig belegt bekommt natürlich ein höheres Verwarnungsgeld. Sind aber "nur" 10 Euro plus die 55 für das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung.


dvdfan 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 10:28

Habs eben nicht gewusst und Google fand auch nur die 55 € für einen Platz.

Ich dachte sogar, dass es dann pro Parkplatz berechnet wird.

Ich habe sogar "halbwegs gesunden Menschenverstand", aber ich weiß nicht alles.

ZuumZuum  16.05.2023, 10:36
@dvdfan

Na, wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast, sei dir das verziehen.

dvdfan 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 10:39
@ZuumZuum

Boh! (Hände entrüstet in die Hüften stemm)

;-)

Ich hab noch nie auf einem Behindertenparkplatz geparkt und mein letztes allgemeines Parkknöllchen war noch mit D-Mark zu bezahlen.

Woher also sollte ich es denn wissen?

ZuumZuum  16.05.2023, 10:48
@dvdfan

Ein Wort: Selbstinformationspflicht. Als Inhaber einer Fahrerlaubnis hat man die Pflicht sich ständig über Neuerungen im Straßenverkehr zu informieren. So ist das auch mit allen anderen Dingen.

dvdfan 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 10:57
@ZuumZuum

Das bedeutet, dass du dich also auch über Dinge informierst, die dich nicht direkt betreffen?

Und gib doch bitte gleich noch deine Quellen an. Sitzt du stundenlang im Ordnungsamt rum, oder nimmst du jährlich Fahrschultheorieuntericht in Anspruch, oder abonnierst du die Aktualisierungen der StVO, oder versuchst du (wie ich) aus Google und den gefundenen Seiten das Maximum rauszupressen?

Nachdem ich zu dem Thema online nicht zufriedenstellend informiert wurde, versuchte ich meine Selbstinformationspflicht hier bei GuteFrage zu erfüllen. Scheint aber verkehrt zu sein.

Ich bin nicht schwerbehindert, parke nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen und habe nur aus Interesse gefragt.

ZuumZuum  16.05.2023, 11:17
@dvdfan

Das bedeutet, dass du dich also auch über Dinge informierst, die dich nicht direkt betreffen?

Die fließen automatisch beim Selbststudium mit ein. Wenn ich nie auf einer Autobahn fahre, muss ich trotzdem wissen, wie sich dort zu verhalten gilt. Und so viele Neuerungen in einem Jahr sind das ja nun auch nicht. man muss ja nicht immer die komplette StVO und das StVG auswendig lernen.

Als Quelle nutze ich den Bundesanzeiger, dafür ist der da.

Nachdem ich zu dem Thema online nicht zufriedenstellend informiert wurde, versuchte ich meine Selbstinformationspflicht hier bei GuteFrage zu erfüllen. Scheint aber verkehrt zu sein.

Verkehrt ist das nicht, nur erhält man hier verschiedene Meinungen von denen meist nur ein Bruchteil richtig ist, die dann entweder auf Wissen basieren, oder auf Recherche.

Das du nicht auf Behindertenparkplätzen parken musst, bleibt dir weiterhin zu wünschen.

Nein, warum? Du beweist doch allein schon, dass du behindert bist, wenn du dort parkst.


dvdfan 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 12:45

Hahaha.

Damit war derjenige super behindert, da er die Linien nicht einhalten konnte. Möglicherweise blind.

Oder er hat zuviel Carrera gespielt und ist es gewohnt, mittig auf der Linie zu sein.

ein "Kärtchen" ist auch kein Muss. die Polizei wird sich für den ruhenden Verkehr nicht interessieren. wenn geht das Ordnungsamt dagegen vor.

da muss jemand tätig werden, sonst kann der ohne Knöllchen davon kommen.


Selkiade  16.05.2023, 10:00
ein "Kärtchen" ist auch kein Muss. 

Es ist wahrscheinlich ein Behindertenparkausweis gemeint. Der ist durchaus ein Muss, wenn man auf einem Behindertenparkplatz parken möchte.

dvdfan 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 10:25
@Selkiade

Danke.

"Meinste, ich wäre auf das Wort gekommen? Deshalb habe ich Kärtchen in Gänsefüßchen gesetzt."

Damit hat die Polizei nichts am Hut.

Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.

Supermarktplätze interessieren die Polizei nicht - außer es wäre ein Unfall passiert