Lohnt sich Einspruch auf Verwarnung wegen Parken auf dem Gehweg?
Ich habe vor 2 Wochen ein Verwarngeld von 55€ wegen Parken auf dem Gehweg erhalten.
Ich habe es nicht eingesehen diese 55€ zu bezahlen und nun einen Anhörungsbogen erhalten.
Der Grund für das nicht bezahlen des Verwarngelds ist, dass die Hälfte Parkplatzes gerade umgebaut wird und ich keine andere Möglichkeiten sah, wo ich mein Auto sonst parken könnte.
Es war auch nicht wirklich ein Gehweg, wie man ihn sich sonst vorstellt (Rechts und Lenks seitlich und mittig fahren Autos durch) sonder AUCH mittig auf dem Parkplatz. Diese Parkplätze wurden mit weißen Linien markiert und waren durchgestrichen und hatten dieses blaue Gehweg Zeichen stehen. Davon gibt es 8 Stück auf dem gesamten Parkplatz. Das sind quasi ungenutzte Parklücken, die man nicht benutzen darf, obwohl sie mittig des gesamten Parkplatzes stehen. Das sind einfach nur verschwendete Parklücken, weil der Parkplatz IMMER komplett voll ist, vor allem jetzt, wo die Hälfte umgebaut wird.
Nun ist meine Frage, ob und wie ich dies im Anhörungsbogen angeben soll. Ich sehe es nicht ein, dass ich nicht auf diesen Plätzen parken darf, da diese eh NIE als Gehweg genutzt werden. Außerdem bin ich nicht der Einzige, der auf diesen Parkplätzen parkt.
[Bild entfernt]
Bild auf Wunsch des Fragestellers entfernt
7 Antworten
Lohnt sich definitiv nicht. Die Parkplätze sind durchgestrichen und es ist klar erkennbar, dass du da nicht parken darfst. Das einzige, was du erreichst, ist, dass du mehr zahlen darfst. Ich würd die 55 Euro zahlen und gut ists. Mein Opa hat mit Wiedersprüchen nur erreicht, dass aus 55 fast 300 wurden - mehr passiert nicht.
Diese Parkplätze wurden mit weißen Linien markiert und waren durchgestrichen und hatten dieses blaue Gehweg Zeichen stehen.
Mit dem "blauen Gehweg Zeichen" ist trotz aller baulicher Gegebenheiten eindeutig geklärt, dass es sich um einen Gehweg handelt. Und auf dem ist das Parken nun mal verboten. Baustellenbediingte Parkplatznot ändert daran nichts. Ich sehe daher nicht den geringsten Angriffspunkt für einen erfolgreichen Einspruch.
Der Grund für das nicht bezahlen des Verwarngelds ist, dass die Hälfte Parkplatzes gerade umgebaut wird und ich keine andere Möglichkeiten sah, wo ich mein Auto sonst parken könnte.
Eine Baustelle und Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche ändern nichts an den Regeln, wo man parken darf und wo nicht.
Du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Auto einen Platz auf jenem Parkplatz findet. Hättest dir eben einen anderen Parkplatz suchen müssen.
Was machst du, wenn ein Parkplatz vollgeparkt ist? Setzt du dann auch einfach voraus, dass dadurch die Vorschriften verfallen und du parken darfst wo du willst?
Das sind einfach nur verschwendete Parklücken
Deine Meinung über die Sinnhaftigkeit ändert nichts daran, dass das Parken dort verboten ist.
Nun ist meine Frage, ob und wie ich dies im Anhörungsbogen angeben soll. Ich sehe es nicht ein, dass ich nicht auf diesen Plätzen parken darf, da diese eh NIE als Gehweg genutzt werden.
Dann schreibst eben genau das in den Anhörungsbogen. Und wirst dann eben vom Amt darüber aufgeklärt, dass das nichts an der Gültigkeit des Parkverbots und deines Ordnungsgeldes ändert.
Außerdem bin ich nicht der Einzige, der auf diesen Parkplätzen parkt.
Wenn es viele gibt, die etwas falsch machen, wirds dadurch also automatisch richtig?
Du weißt schon, dass diese durchgestrichenen Teile eben gesperrt sind? Damit parkst Du ordnungswidrig. Und diese Äußerung
Der Grund für das nicht bezahlen des Verwarngelds ist, dass die Hälfte Parkplatzes gerade umgebaut wird und ich keine andere Möglichkeiten sah, wo ich mein Auto sonst parken könnte.
solltest Du dem Anhörungsbogen unbedingt beifügen, damit geht Dein Führerschein wegen fehlender charakterlicher Eignung zurück an den Aussteller.
Lohnt nicht, da du offenbar eindeutig falsch gehandelt hast.
Dass dort zu wenige Parkplätze sind wegen Umbaumaßnahmen, gibt dir nicht das Recht einfach irgendwo zu parken. Und dass du die Fläche als verschwendet ansiehst, gibt dir ebenso keine Sonderrechte.
Kannst den Betreiber des Parkplatzes natürlich um Auskunft bitten, warum das so ist und ob man daraus nicht auch Parkplätze machen kann, um die Parksituation etwas zu entspannen. Aber einfach parken wie man Lust hat, ist eben nicht.