Ordnungsamt verhängt fehlerhaft verwarngeld auf?
Hallo,
Ich habe bei mir zuhause eigentlich einen Stellplatz. Ich hatte bis vor kurzem ein Abo Auto also Mietfahrzeug was ich nun 6 Monate fahre. Mit Anfangskennzeichen GG..
Ich habe mir nun ein Auto gekauft und es auf meinem Stellplatz gestellt und den Mietwagen habe ich an meiner Wohn Adresse seitlich auf der Bordsteinkannte geparkt. Ich war nicht das einzige Auto dort.
Hinter meinem Mietwagen gab es 20 meter weiter sogar ein Gebotsschild das man auf der Bordsteinkannte Parken darf.
Ich wohne auf der Straße! Ich hab mich trotzdem die ganze Straße hin und her gelaufen um ein Verbotsschild zu finden das ich dort nicht parken darf.
Jetzt soll ich 55 Euro Zahlen für etwas was ich nicht verstehe? Wenn das Verwangeld 20-30 gekostet hätte dann wäre es mir egal gewesen aber ich will denn grund wissen dann zahl ich auch gern... leider gab es keine möglichkeit raus zu finden wo man da anrufen kann was ich echt dreist finde. Ich dachte mir das der jenige sich gedacht hat hau ich dem ein Knöllchen der kommt ehh nicht von hier.
Meine frage was kann ich machen ? Ich finds blöd das ich den Brief wenn ich warte nicht bekomme sondern erst die Miet Firma...
für etwas was ich nicht verstehe?
Was steht denn als begangene Ordnungswidrigkeit auf dem Schreiben und welche §§ der StVO?
Denn Zettel hab ich jetzt nicht hier aber den Text kann ich dir sagen da stand: " Sie packten auf dem Gehweg." Ja und 20 meter hinten ist ein Blaues gebots schild.
Und das gilt jeden Tag ohne Einschränkungen? Nicht dass es an dem Tag gerade in der Zeit verboten war beispielsweise für die Straßenreinigung oder Müllabfuhr.
Ich wohne da seit Jahren da war sons kein Schild drunter kann es ja mal Fotografieren und dann könnt ihr mir ja sagen ob ihr es versteht ja gut die Müllabfuhr passt nicht rein
8 Antworten
Persönlich hinfahren, das geht. Habe ich damals auch mal gemacht
Leg Widerspruch ein
Den Brief bekomme ich erst nicht wied dauern und wahrscheinlich teurer werden.
Wenn Du meinst, dass das OA was falsch gemacht und Du alles richtig gemacht hast, dann lege doch gegen das Verwarngeld Widerspruch ein. Wo siehst Du denn da ein Problem?
Weil man das nicht kann Google mal man kann nicht gegen verwarn geld Wiederspruch einlegen man muss abwarten bis es teurer wird. Wer sich diesen schwachsinn ausgedacht hat und welche Bürger das zugelassen haben....
Aber interessant wie viele das nicht wissen das man bei so nem Zettel auf der Windschutzscheibe kein Wiederspruch einlegen kann das dass so viele nicht wussten... ich meine Googelt mal ich war selbst geschockt.
Dann lasse die Zahlungsfrist verstreichen und warte das dann eingeleitete Bußgeldverfahren ab.
Ja wird nur teurer das ist deren Masche kann ja sein das es irgendeingrund gibt aber ich bi. 3x hin und her gelaufen und nicht verstanden was jetzt falsch sein soll. Was soll ich bitte mit einem kurzen Text " SIe Parkten auf dem Gehweg" anfangen ja ich parkte auf dem geh weg weil hinter mir ein Schild ist das sagt ich darf das. O_o
Also ich kann dir gerne helfen. Dafür müsstest du ein Bild der Situation posten.
du wurdest gemäß §55 OWiG angehört und ein Verwarnungsgeld i.H.v. 55€ wurde dir angeboten. Die Beträge sind übrigens bundesweit einheitlich. Die Behörde kann den Betrag also nicht aussuchen.
Du hast die Möglichkeit dich zum Vorwurf zu äußern. Wenn du dich entlasten kannst, wird es gem. 47 OWiG eingestellt.
Wenn nicht, wird daraus ein Bußgeld und Gebühren iHv 28,50€ kommen drauf. Hier musst du ebenfalls mit Begründung widersprechen.
Wenn du dich entlasten kannst, wird es eingestellt , wenn nicht geht es vor das Amtsgericht .
Für die Einschätzung benötige ich ein Bild
was machen? Fristgemäss Einspruch erheben!
Dann kann aber aus dem Verwarngeld stattdessen ein deutlich teureres Bußgeld werden, wenn das Amt in Recht ist.