Darf ich hier parken?
Es geht um die rot markierte Fläche
Auf dem umgekehrten Zusatzschild stehen die Regelungen für Parkscheine.
Aus meiner Sicht kann das absolute Halteverbotszeichen hier doch nur falsch sein. Einerseits ergibt es keinen Sinn auf einer extra ausgewiesenen Parkfläche ein absolutes Halteverbot generell zu verhängen, außerdem müsste doch auf dem 1. Foto wo das einges. Halteverbot mit der Ladezone ist, auch ein absolutes Halteverbotszeichen nach links zeigen, oder? Zumindest ist das so gedacht.
Was meint ihr?
6 Antworten
Zunächst mal: Ein "Ende"- oder "Mitte"-Schild ist ohne Bedeutung, wenn es kein entsprechendes "Anfang"-Schild gibt. Das betrifft das eingeschränkte Haltverbot, das absolute Haltverbot und das Parken auf dem Gehweg.
Da der Status der "Anfang"-Schilder unbekannt ist (insbesondere auch in Hinbllick auf ggf. vorhandene Zusatzzeichen), kann die Situation nicht wirklich beurteilt werden.
Wenn ich mich unabhängig davon bei der Beurteilung nur auf die sichtbaren Schilder beschränke, so ist festzustellen, dass das blaue Schild in Bild 2 das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
Das absolute Haltverbot gilt ohne Zusatzzeichen nur auf der Fahrbahn (also nicht auf dem Gehweg). Insofern ist das Parken auf den markierten Flächen erlaubt.
Kommentar zur Frage: Was zur Hölle ist das für ein verkommener Schilderwald? 😅
Mal wieder eine sehr schöne Antwort.
Auf dem ersten Foto, mit der von Dir gekennzeichneten Fläche, ja, aber nur zum, Be- und Entladen. Danach, ab der Baustelle nicht. Ab der Baustelle besteht absolutes Halteverbot (wie auf den Schildern erkennbar).
Ja, darfst du, denn das zeigt das P-Schild ja an - aber eben nur dort! Auf der Fahrbahn gilt Halteverbot. Absolut.^^
Denn eine Halte- bzw. Parkverbot gilt ohne entsprechendem Zusatzzeichen nur auf der Fahrbahn.
macht keinen Sinn allerdings ist da ja ein Baustellen schild daher kann sein das temorär hier ein Absolutes Halteverbot erforderlich ist für Geräte / Baumaterial
Also gilt das absoulte Halteverbot das ja hier "provisorisch befestigt wurde.
Ich würde nicht parken das schild ist ja da
Ändert nichts daran, dass diese Kombination so nicht ganz richtig ist oder sein kann. Die Frage ist halt, was gilt nun rechtlich.
Aufgrund des 2 Schilds eher nicht. Das erste würde es erlauben.
Das Halteverbotsschild ist aber fest an dem Mast angebracht und nicht provisorisch aufgestellt. Ich habe extra nachgeschaut, ob das Metall irgendwie neuer oder anders aussieht. Es lässt sich nicht erahnen, dass man das erst kürzlich aufgestellt hat. Mal davon abgesehen habe ich keine Baustelle gesehen.