Kann man in einer Behindertenparkplatz halten (3 min.)?

2 Antworten

Sofern es sich um das "blaue P" handelt (Zeichen 314), gilt dieses nur für das Parken.

Halten ist an solchen Stellen grundsätzlich erlaubt – für bis zu drei Minuten, wenn man am/im Fahrzeug bleibt.

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Für ein Haltverbot müsste ein entsprechendes Verbotszeichen aufgestellt werden (Zeichen 283).

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
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Lachlan  03.07.2024, 08:34

@KevinHP. Beide Zeichen haben nichts mit einem Behinderten-Parkplatz zu tun.

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KevinHP  03.07.2024, 08:34
@Lachlan

Doch, das obere. Oder wie sieht es deiner Meinung nach aus?

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Lachlan  03.07.2024, 08:48
@KevinHP

Das P-Schild an sich hat nichts mit einem Behinderten-Parkplatz zu tun. Es besagt lediglich, dass da geparkt werden darf. Um einen Behinderten-Parkplatz auszuweisen, muss das Schild noch ergänzt werden, durch das Zusatzschild 1044-10.

Zitat aus https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkplatz/: "Die zusätzliche Beschilderung, die einen Behindertenparkplatz ausweist, ist gut an dem schwarzen Piktogramm eines Rollstuhlfahrers auf weißem Grund (Zusatzzeichen 1044-10) zu erkennen. Darüber hinaus kann ein Schriftzug darauf hinweisen, dass nur Personen mit einer bestimmten Parkausweis-Nummer die Berechtigung für den Behindertenparkplatz haben (Zusatzzeichen 1044-11), oder die Anzahl an vorhandenen Behindertenparkplätzen nennen (Zusatzzeichen 1044-12)"

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KevinHP  03.07.2024, 10:36
@Lachlan

Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein "Haupt"-Verkehrszeichen, was auch in deinem Beispiel Zeichen 314 ist. Ohne das Verkehrszeichen zum Parken hat das Zusatzzeichen keine Wirkung.

In meiner Antwort ging es mir darum, dass es sich um einen Parkplatz nach Zeichen 314 handelt, auf dem das Halten erlaubt ist.

Soll das Halten verboten werden (mit Ausnahme von Schwerbehinderten), würde man beide Zeichen anbringen.

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Halten darfst du, musst aber sofort wegfahren sobald ein Berechtigter dort parken möchte.


Lachlan  03.07.2024, 08:40

@Stadewaeldchen. Das Problem ist, dass man dem Auto nicht ansieht, dass der Fahrer gleich wieder wegfahren würde, wenn ein Parkberechtigter ankommt und den Behinderten-Parkplatz nutzen möchte. Darüber denkt ein Nicht-Berechtigter leider nie nach.

Für denjenigen, der den Behinderten-Parkplatz nutzen möchte und muss und es nicht kann, weil mal wieder jemand draufsteht und den Parkplatz blockiert, ist das eine ärgerliche und u.U. schwierge Sache, dann einen anderen Behinderten-Parkplatz zu finden, der nicht zugeparkt ist.

Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung.

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