Strafzettel trotz richtige zeit?
Ich habe an einem Parkplatz geparkt in dem man 2 stunden parken dürfte. Bevor meine parkzeit abgelaufen war bin ich weggefahren und habe wieder an der gleiche stelle geparkt für eine weiteren stunde.
Meine parkscheibe war immer richtig eingestellt das einzige manko bei der sache ist das sie so aussieht als wäre sie automatisch. Aber beweisbar ist es nicht und somit legitim.
Die Politesse ist zwei mal vorbei, am anfang und beim 2. mal parken. Beim 2. parken hat sie mir einen Strafzettel gegeben weil ich länger als 2 stunden parkte.
nach dem ich mich beim Ordnungsamt gemeldet habe. Wurde mir als Grund genannt das mein ventilstand von reifen der gleiche war und ich deshalb die strafe trotzdem zahlen sollte. Die Bilder die gemacht wurden von meinem auto sind unkenntlich bezüglich des ventilstandes
Die Vom Ordnungsamt erwähnten auch das sie keinen beweis für den ventilstand benötigen. Die Politesse würde als Grund reichen.
Muss ich die strafe zahlen?
lg
1 Antwort
Man kann Einspruch einreichen. Die Behörde muss das Gegenteil beweisen. Wenn Sie Beweise hat, geht das Verfahren zum Amtsgericht und der Richter entscheidet. Wenn nicht, wird es eingestellt nach §47 OWiG.