Will bei meinem Freund einziehen, der sich nicht umgemeldet hat. Kann ich mich trotzdem ummelden?
Mein Freund will, dass ich bei ihm einziehe. Er hat sich aber nicht umgemeldet und will das auch nicht mehr tun. Bei der Wohnungsgeberbescheinigung muss man ja alle Personen angeben die dort wohnen. Kann ich mich auch alleine eintragen und mich somit ummelden?
6 Antworten
Bis zu 1.000 EUR Strafe sind drin, wenn er sich nicht anmeldet. Da er es nicht nur vergessen hat, sondern einfach nicht will, kann dies sogar sehr hoch ausfallen.
Dein Freund muss dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, in der er mit seiner Adresse genannt wird. Zusätzlich muss darin stehen wer Eigentümer der Wohnung ist (der Vermieter).
Einige Meldeämter wollen dann zusätzlich vom Eigentümer eine schriftliche Bestätigung zum Einzug.
Das Ganze birgt allein schon hohes Potential, dass dein Freund auffliegen könnte. Des Weiteren könntest du dich ganz unbewusst auch "verplappern".
Nö, wie soll das gehen?
Kein offizieller Wohnungsgeber, Du bist nicht im Mietvertrag, Untermieter bei Deinem Freund, wo solltest Du Dich eintragen können; er könnte, muss dann eben mit dem Bußgeld leben, bis zu 1.000 EUR benötigt unsere Bußgeldstelle.
Wohnungsgeber ist in dem Fall der Kumpel.
Ob ein Mietvertrag besteht ist melderechtlich völlig wurscht.
Nein. Weil er nicht dort angemeldet ist, brauchst du das Einverständnis vom Vermieter.
Was anderes wäre es, hätte sich dein Freund in der Wohnung angemeldet. Dann dürftest du einfach einziehen. Denn Eltern, Lebensgefährten, Ehepartner und Kinder darfst du jederzeit ohne Einverständnis des Vermieters aufnehmen.
In der Wohnungsgeberbestätung müssen nur Personen angegeben werden die eingezogen sind, nicht die die schon da Wohnen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muß dir der Kumpel ausstellen bei dem Du einziehst.
Wohnt der selbst zur Miete?
Das heißt, mein Freund müsste mir die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen?Dann wäre ja klar, dass er da wohnt.
Ja, der wohnt selbst zur Miete
Ja, klar. Du kannst ja nur dich an/ummelden und nicht deinen Freund, dafür wäre er zuständig.
Außerdem besagt die Wohnungsgeberbestätigung ja nur, dass der Vermieter die Wohnung euch vermietet hat. Ob da nun jeder Mieter hauptwohnsitzlich wohnt, ergibt sich daraus nicht.
Um so besser, dann hat sie/er ne Bestätigung, dass sie/er da wohnt und sonst nix, alles tutti.
So tutti nun auch nicht. Sollte der Kumpel selbst Mieter sein, also nicht Eigentümer des Wohnraums, müßte er 1. den VM um Zustimmung bitten das die/der FS einziehen darf und 2. muß er in der Wohnungsgeberbestätigung angeben wer Eigentümer der Wohnung ist.
Der Vermieter könnte dem Kumpel wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung von Wohnraum kündigen.
Wir gehen hier natürlich davon aus, dass der Vermieter einverstanden ist mit dem Einzug des Freunds/der Freundin.
Der Kumpel. Der stellt ja der/dem FS Wohnraum zur Verfügung.
So ist es, und somit erfährt das Rathaus seine Andresse und dass er nicht gemeldet ist.
Das Rathaus erfährt eben nicht "seine" Adresse, sondern die Adresse einer Wohnung, die er gemietet hat. Ob und wenn ja wie viele Tage im Jahr er da wohnt, erfahren die dadurch nicht.
Ich habe auch eine Wohnung in Deutschland gemietet, bin dort aber nur ab und zu. Keine Anmeldung, da kein Hauptwohnsitz.
In der Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber seine Anschrift angeben.
Ja, dann gibt er da eben seine Meldeanschrift an, die er ja wohl hat. Die weicht dann eben ab.
Du bist ja ein toller Hecht, ein ganz toller sogar. Gratuliere, auch ich habe einige Unterkünfte, der Fragensteller auch? Was Du so alles schon sehen kannst.
Was hat das jetzt mit "toller Hecht" zu tun!?
Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Fragesteller nicht als wohnungslos gemeldet ist, sondern eine Meldeadresse hat, die halt von der Wohnung über die wir hier reden abweicht. Verstehe das Problem nicht, das funktioniert so.
Gut, in größeren Städten mag das u. U. funktionieren. Bei mir auf dem Dorf hätte der Mitarbeiter des EMA ganz fix den Telefonhörer in der Hand und würde den Eigentümer anrufen.
Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet und wohne auch noch bei meinen Eltern. Mein Freund wohnt aber schon seit 3 Jahren in der Wohnung und ist noch immer bei seinen Eltern gemeldet
Jo und? Kann er doch machen, dann sagt der Eigentümer "Ja, habe die Wohnung an XY vermietet und weiss, dass YZ da mit einziehen will, ist OK so, kann sich anmelden" - kein Problem.
Jo, sehe da kein Problem. Kannst dich dort anmelden, wenn du willst. Wie hier schon mehrfach geschrieben.
Dann hat er schlicht Glück. Laut Bundesmeldegesetz ist jeder Bürger verpflichtet sich binnen 2 Wochen nach Einzug anzumelden.
Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich mich nicht ummelden kann. Sonst kommt das ja raus, dass er sich nicht umgemeldet hat
Die Wohnungsgeberbestätigung besagt nur das eine oder mehrere Personen am ... in die Wohnung .... eingezogen sind.
Ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht ist völlig irrelevant.
Wohnungsgeber im Falle der/des FS ist übrigens der Kumpel, nicht der Vermieter.