Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?

Dürfen Städte / Gemeinden weiterhin steuern einfordern, obwohl der Zweitwohnsitz in der Behörde abgemeldet wurde? Die Begründung, die meine ehemalige Heimatstadt aufführt ist, dass ich bei fehlendem Nachweis über die KÜNDIGUNG der Wohnung weiterhin Zahlungsverpflichtet bin. So dumm konnte ich ehrlich gesagt nicht denken, befand mich in einer privat schwierigen Lebenslage, in der ich sowieso schon für alles möglich doppelt und dreifach hinterher telefonieren musste Stellen mehrmals über meinen neuen Wohnsitz informieren musste, weil sie es beim ersten mal nicht gecheckt haben... und mitten drin meine Arbeit die mich gefühlt rund um die Uhr beanspruchte.

Wie dem auch sei... für mich war das Thema mit der Abmeldung meines Zweitwohnsitzes erledigt. Forderungen vom Finanzamt habe ich einfach mehr erwartet.. warum auch ? circa ein Dreiviertel Jahr später wird plötzlich eine lächerlich hohe Summe von meinem Konto gepfändet. Begründet wurde dies vom Finanzamt, dass es einen Unterschied zwischen Melderecht und Steuerrecht gäbe und sie die ganze Zeit einen Nachweis meiner gekündigten Wohnung haben wollten. Das Geld bekomme ich dann auch nicht mehr wieder, trotz dessen ich nachweisen kann, dass die Wohnung zum gegebenen Zeitpunkt gekündigt war.

Ehrlich wäre es mir neu, dass ich durch Steuerüberzahlung, und das auch nur aufgrund eines fehlenden Nachweises (Informationen, die das FA ja wohl auch von allein in Erfahrungen bringen kann) weiterhin legal zu Kasse gebeten werden kann. Insbesondere dann, wenn ich abschließend vorweisen kann, dass die Wohnung nicht mehr von mir gemietet war und schon längt von einer neuen Person bezogen wurde. Wenn man mal den zweck der Zweitwohnsitzsteuer bedenkt, wäre es absolut lächerlich die überzahlte Summe nicht zurückfordern zu können.

Hab nicht viel Hoffnung, aber alt hat jemand da ne Ahnung über sowas...

Melderecht, Steuerrecht, Zweitwohnsitzsteuer
Warum darf das Einwohnermeldeamt private Adressen an jeden weitergeben?

Ich habe mir gerade einmal das Meldegesetz angesehen, und festgestellt, dass jeder Bürger ohne Begründung die Auskunft von Daten aus dem Melderegister bekommen kann. Jeder x-beliebe Typ kann zum Einwohnermeldeamt gehen, und fragen wo ihr wohnt, und braucht noch nicht einmal eine Begründung dafür, und das Einwohnermeldeamt teilt es demjenigen mit. Einfach so. Ohne dass ihr überhaupt etwas davon mitbekommt. Ich konnte es gar nicht glauben, als ich das gelesen habe.

Man kann zwar eine Auskunftssperre beantragen, dafür braucht man jedoch handfeste Beweise dafür, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Man muss dies z. B. durch Protokolle, eine Anzeige bei der Polizei oder ein Gerichtsurteil belegen können. Und dann ist die Auskunftssperre auch nur 2 Jahre gültig, eine Verlängerung muss erneut beantragt werden.

Das heißt: Deine Ex-Freundin ist völlig durchgedreht und du bist umgezogen, damit du ihre Ruhe vor ihr hast? Sie kann einfach beim Einwohnermeldeamt fragen wo du wohnst und dann zu dir kommen und dein Auto zerkratzen.

Du möchtest keinen Kontakt mehr zu deinem Vater weil er dir die Freundin ausgespannt hat und bist deswegen umgezogen? Dein Vater braucht sich nur an das Einwohnermeldeamt zu wenden und schon kann er bei dir klingeln und dir beteuern dass er sie wirklich liebt und du das doch verstehen sollest.

Dein Kommilitone findet es gar nicht gut, dass du das Mädchen datest, mit dem eigentlich er zusammen sein wollte, und mobbt dich deswegen? Dank des Einwohnermeldeamtes kann er sogleich auch erfahren, wo er vorbeischauen muss, wenn er in deinen Briefkasten urinieren möchte.

Das Motto des Einwohnermeldeamtes: Du möchtest wissen wo jemand wohnt? Kein Problem, hier die Adresse, mach damit was du willst, aber bitte keine Werbung hinschicken.

Du möchtest nicht, dass wir irgendwelchen Leuten deine Adresse geben? So leicht geht das aber nicht! Beweis uns erstmal, dass sie dann zu dir nach Hause kommen und böse Sachen machen!

Kann mir jemand sagen, was dieses Gesetz soll? Was ist die Grundlage dafür? Bin ich der einzige der findet, dass das ein Skandal ist und massiv gegen den Datenschutz verstößt?

Ich sehe ja ein, dass eine Auskunft von Personendaten in vielen Fällen notwendig ist, aber sollte derjenige dessen Daten herausgegeben werden nicht zumindest einmal angehört und ggf. dessen Zustimmung eingeholt werden bevor das passiert?

Hier die entsprechenden Gesetze:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html#:~:text=(1)%20Liegen%20Tatsachen%20vor%2C,von%20Amts%20wegen%20unentgeltlich%20eine

Datenschutz, Recht, Einwohnermeldeamt, Grundrechte, Melderecht, Menschenrechte, Meldegesetz, Melderegister
Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

Themen

-verschiedene Hauptwohnsitze für Anmeldung zum Kita Platz an Studiumsort nötig

- Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen

Bisherige Situation

Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Kind geht in Kita in A

Zuständiges Finanzamt: FA in A

Neue Situation durch geplanten Umzug:

Das Ehepaar wird nach B innerhalb eines Jahres umziehen. Es gibt einen Kitaplatz in B, der bereits vor Umzug nach B in Anspruch genommen werden soll. Da die Mutter in B studiert, kann sie ihren Hauptwohnsitz in B anmelden und so unter der Woche in B leben. Mit dem Hauptwohnsitz kann die Mutter das Kind auch erst in B in die Kita anmelden.

Das Wochenende verbringen die Eheleute in A, wo der Vater aus privaten Gründenen seinen Hauptwohnsitz behält.

In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten, wie die Anmeldung zum Kitaplatz zeigt. Obwohl das Kind gegenwärtig noch in A in die Kita geht, wäre durch das Studium in B der Mutter eine Anmeldung in B sinnvoll.

Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A. Die Mutter würde ihren Hauptwohnsitz in einem Zimmer (WG) in B beziehen, das Kind geht in B zur Kita.

Fragen

1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?

2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich? (Die Mutter ist Studentin und verdient noch kein Geld):

a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?

b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?

c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?

3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eltern der Mutter wohnen ebenfalls in A)

4. Ist es möglich, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Kind in B als Hauptwohnsitz zu beziehen (reicht die Begründung des Studiums aus?), wenn die Mutter sich von Montag bis Freitag in B aufhält?

Danke!

Recht, Anwalt, Familienrecht, Einwohnermeldeamt, Jura, Melderecht, Meldegesetz
Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz

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