Dgitale Unterschrift auf Wohnungsgeberbescheinigung erlaubt?
Ich wohne zurzeit zur Untermiete in einer Wohnung und möchte mich nun ummelden. Meine Vermieterin hat mir die Wohnungsgeberbescheinigung jetzt digital unterschrieben. Wisst ihr ob das vom Bürgeramt so akzeptiert wird?
2 Antworten
Im BMG (Bundesmeldegesetz) steht nicht das die Wohnungsgeberbestätigung nur in Schriftform, mit Originalunterschrift, gültig ist.
Ich als Vermieter stelle diese Dinger öfter aus. Alle mit eingescannter Unterschrift. Das EMA hat das noch nie bemängelt.
Grundsätzlich:
§ 19 BMG:
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.
schriftlich = eigenhändige Unterschrift erforderlich
elektronische Übermittlung = nach den Vorgaben der Behörde (zertifizierte Unterschrift)
§ 126 BGB:
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Wenn das bei Dir noch nicht bemängelt wurde, dann ist das eben so - entspricht aber nicht den Vorschriften...
Nein, weiß ich nicht. Frag im Bürgeramt.