Mit noch nicht umgemeldetes Fahrzeug ins Ausland fahren?

4 Antworten

...mit dem Einverständnis des Vorbesitzers wäre das möglich. Der wird das aber vermutlich vertraglich ausschließen und auf eine umgehende Um- oder Abmeldung drängen...schon um eben solche Eskapaden auf seine Kosten zu unterbinden.

Den Aufwand würde ich sicherlich nicht auf mich nehmen, da ich als Vorbesitzer keine Lust auf Probleme habe. Der Vorbesitzer weiß weder ob du fahren kannst, noch ob du mir dem Moped irgend welche Straftaten begehen möchtest (z.b. Tankbetrug oder schlimmeres) selbst ein "Vertrag" ist diesem Fall nicht das Papier wert auf dem er geschrieben wurde.

Deshalb gilt: EIN Fahrzeug WIRD IMMER ABGEMELDET ÜBERGEBEN!

unter der Woche ist es kein Problem sich eine Kurzzeit Zulassung zu besorgen oder das Fahrzeug auf dem Trailer zu transportieren.

Als Verkäufer würde ich darauf nicht eingehen. Ein eventueller Unfall geht nämlich auf die Versicherung des Verkäufers. Diesem wird die SFK erhöht.


Maxdh 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:26

Wenn ich die schon über meine Versicherung anmelde? Das so mitteile ?

Tuedelsen  14.09.2024, 10:29
@Maxdh

...funktioniert nicht. Das Fahrzeug ist auf den Vorbesitzer zugelassen und versichert und bleibt es bis zur Um- oder Abmeldung.

spielt keine rolle; wenn du aber in italien geblitzt und/oder für eine kontrolle angehalten wirst, solltest du mindestens den kaufvertrag oder eine übergabequittung dabei haben.

verstöße, die grenzübergreifend von italien nach deutschland gemeldet werden und sich nur auf das kennzeichen stützen, erhalt dann der vorbesitzer. der wird sich freuen.


Maxdh 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:29

Klar das stimmt, der Vorbesitzer kann sich aber auch durch den Kaufvertrag absichern. Ist zwar Mehraufwand für ihn.