Muss man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden wenn man Studium-bedingt in eine andere Stadt zieht?

3 Antworten

Mit dem Studium hat das nichts zu tun. Jeder, der umzieht, hat sich binnen zwei Wochen umzumelden. Siehe § 17 BMG.

Du musst Dich ummelden. Je nach Bundesland kann es sein das Du Zweitwohnungssteuer nachzahlen musst.

du musst dich ummelden. egal aus welchem grund du umziehst.