Ummelden wann (Umzug)?
Hallo zusammen,
Wie ist das geregelt wenn ich vorübergehend bei einem Kumpel wohnen, weil ich z.b. mich von meiner Freundin getrennt habe und sie in der Wohnung ist und ich somit auf wohnungssuche bin Punkt muss ich mich sofort bei meinem Kumpel anmelden oder habe ich eine weile Zeit?
2 Antworten
Theoretisch musst du dich nach 14 Tagen ummelden, da du deinen alten Wohnsitz dauerhaft verlassen hast.
Die Ausnahme von der Meldepflicht nach § 27 Absatz 2 BMG gilt nur für weitere Wohnsitz, also Nebenwohnsitze...
In der Praxis kanns aber keiner genau kontrollieren, weswegen es egal ist, wenn du zB erstmal 2 Monate bei deinem Kumpel wohnst und dich dann in einer anderen Wohnung anmeldest.
Rein rechtlich muss man das binnen zwei Wochen machen, faktisch juckt es aber keinen. Kannst dich auch erstmal gar nicht ummelden und das dann machen, wenn du eine neue dauerhafte Bleibe hast, wenn das für dich funktioniert.
BGB ist Privatrecht, das gilt im öffentlichen Recht nicht. Ob man sich anmelden muss oder nicht regelt sich ausschließlich nach dem Melderecht.
Der umstand "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" ist im § 549 belegt. Wenn ich drei Tage in einem Zimmer über air bnb wohne, ist das schon Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch. Und da soll Meldepflicht gelten?
Der 549 ist im Melderecht absolut irrelevant... Privatrecht gilt per se nicht im öffentlichen Recht.
Dein Air Bnb Zimmer musst du deswegen nicht anmelden, da du in deinem Beispiel den Tatbestand des "Bezuges" nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes nicht erfüllst.
Bei "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch nach §549 BGB" ist keine Ummeldung erforderlich