3 Antworten

Ein deutscher Personalausweis/Reisepass ist kein Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben

1.

durch Geburt (§ 4),

2.

durch Erklärung (§ 5),

3.

durch Annahme als Kind (§ 6),

4.

durch Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),

5.

durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40a).


Peter64544  28.07.2024, 11:04

Wieso hacken hier so Viele auf der AFD rum. anstatt sich um die realen Probleme zu kümmern?

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Superman012 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 09:41

Was ist das für eine Antwort? Habe ich je gesagt, dass der deutsche Reisepass ein Nachweis ist?

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Sportfitness  28.07.2024, 09:44
@Superman012

Nein aber so kann die AFD die Abschiebung machen da der Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument ist was offiziell als Nachweis gilt.

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Sportfitness  28.07.2024, 09:24

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

§ 30 

(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen. Das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit darf bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der zugleich den Verlust der Unionsbürgerschaft zur Folge hätte, nur dann festgestellt werden, wenn der Verlust auch der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig ist. Dies gilt nicht, wenn kein Antrag zur Abwendung des gesetzlichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt oder einem solchen Antrag nicht entsprochen worden ist.

(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.

(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

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Die Zahl von 12 Millionen möglichen Abschiebungen ist, passend zum Artikel, politisches Coleur. Wohin möchte man Deutsche abschieben? (Außer Bayern oder Sylt fällt mir da nichts ein)


herzilein35  28.07.2024, 09:38

Bayern ist Deutschland

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Eckengucker  28.07.2024, 09:59
@herzilein35

Das war sehr sehr feine Ironie. Ich weiß, ich tu den Bayern unschuldig etwas an. Aber der Artikel ist einfach..... nehmen wir stattdessen Helgoland... oder den Nordpol.

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Die AfD plant remigration.

Laut Correctiv bedeutet das, das auch deutsche mit Migrationshintergrund abgeschoben werden sollen.

Dafür gibt es keinerlei Beweise, nur Vermutungen und die Meinung der Correctiv Redakteure, die laut Gericht als freie Meinungsäusserung publiziert werden darf.

Derzeit ist nicht bekannt, wie die AfD das Wort Remigration interpretiert.