Tierarzt Verklagen?

6 Antworten

Hallo, ich an deiner Stelle würde erst mal freundlich nach den externen Untersuchungen (Röntgen, CT ect) fragen. Anscheinend wird es in der Rechnung als allgemein dargestellt. Also eins davon wurde gemacht heißt es wohl. Dann würde ich nach diesen Befunden fragen. Wurde dem Hund denn auch B Komplex verabreicht? Du warst ja sicherlich immer mit im Raum und dein Hund war mal nicht weg mit dem Doc oder jemanden? Da können sie nämlich gegen kommentieren, das es genau dann gemacht wurde. Aber alle Befunde müssten ja bei ihm liegen und da du dein Tier liebst möchtest du die Befunde gerne haben. Falls du Gegenwind bekommst, dann geh zum Anwalt.

Tja, bei den Tierärzten geht es manchmal zu wie im Zoo... was aber eher an den Ärzten liegt, als an den Patienten ;)

Du kannst erstmal jederzeit einen Widerspruch gegen eine (deiner Meinung nach) falsche Rechnung formulieren, oder eine Rückerstattung für nicht erbrachte oder falsch angegebene Leistungen fordern, bzw. wiederum dem Tierarzt eine Rechnung stellen.

Hauptsache schriftlich (zwecks Dokumentation) und am besten mit Fristsetzung. Du darfst dann genau so Mahngebühren aufschlagen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden - das unterschätzen viele ;) dieses Rechnungs-Spielchen lässt sich leicht umkehren ;)

Allerdings hat der Tierarzt ja nur sehr schwammige Leistungen aufgezählt, wie "Eingehende Beratung über das gewöhnliche Maß hinaus"...oder "Befunderhebung von ext. Quellen"... habt ihr ihm vielleicht Fotos von dem Hund gezeigt, oder was? ;)

Es gibt bei vielen Punkten jedenfalls einen gewissen Auslegungsspielraum und der Tierarzt hat die nötige Erfahrung und das Fachwissen, um gute Argumente zu finden.

Wenn du der Praxis etwas Arbeiten machen willst, dann fechte die Rechnung an und bitte um eine Stellungnahme über die fragwürdigen Punkte, unter "Vorbehalt eines Rechtsbeistands" und mit Fristsetzung für eine Antwort.

Es gibt in den Bundesländern auch Schlichtungsstellen für Streitigkeiten mit Tierärzten. Außerdem könntest du dich an die Verbraucherzentrale wenden, evtl. gibt es dort jemanden mit Erfahrungswerten über Tierarztleistungen, um abzuklären, ob die angesetzten Kosten auch der üblichen Norm entsprechen.

Evtl. auch bei der Tierärztekammer in deinem Bundesland darüber informieren lassen, ob die Rechnungspunkte "üblich" sind in Kombination und Dotierung

Wenn da nichts herauskommt, würde ich vom Rechtsweg absehen, da die Praxis natürlich auch versichert sein wird und deine Erfolgschancen erstmal gering sind, sofern hier nicht sehr eindeutig betrogen wurde.

Dann beste, was du dann machen kannst: die Praxis nie wieder besuchen, in deinem Bekanntenkreis allen davon abraten, dort hinzugehen und vielleicht noch auf den üblichen Portalen negative Bewertungen abgeben.

Da steht nicht, dass er CRT, MRT oder Röntgen durchgeführt habe, sondern bloß, dass er entsprechende Befunde geprüft hat.

Das sind Beispiele der Untersuchungen. Für 53 Euro gibt's kein CT oder MRT.


Testt517 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 22:46

Ja! Warum stellt er die dann in Rechnung?

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beamer05  28.06.2024, 23:07
@Testt517

Lies halt die Position nochmal!

Gibt/gab es von dem Tier irgendwelche Voruntersuchungen (eben Röntgen / CT / MRT), die du dort vorgelegt hast?

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Testt517 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 23:14
@beamer05

Ja aber ist doch nicht dein ernst weshalb stellt er die auch in Rechnung?

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beamer05  28.06.2024, 23:27
@Testt517

Könntest du BITTE die Position nochmal gaaaaanz langsam lesen:

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Befunderhebung aufgrund EXTERNER ...(Bilder)

D.h. der TA hat sich die Bilder angesehen, beurteilt und daraufhin einen Befund am Tier erhoben. Es wurden -selbstverständlich- nicht die bildgebende Untersuchung selbst berechnet - die er ja auch nicht selbst durchführte.

Und - wie schon @Assistenzpfote beschrieben hat, ist der Text der Position eben die Bezeichnung aus der Gebührenordnung.

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Testt517 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 23:28
@beamer05

Also!!! Nästes mal geh ich nach Polen sollen die deutschen lokalen Tierärzte verhungern

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beamer05  28.06.2024, 23:30
@Testt517

??

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Wenn du überzeugt bist, dort besser? oder billiger? bedient zu werden...

go for it!

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Wenn Untersuchungen durchgeführt wurden muss es datzu ja auch Befunde und Belege geebn. Das sollte euer Anwalt aber auch selbst wissen.