Tierarzt Verklagen?
Hallo an alle,
wir waren bei einem Tierarzt, der Rechnungen ausgestellt hat für Leistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden. Angeblich hätte unser Hund CRT, MRT, Röntgen etc. durchgeführt bekommen, obwohl wir nur ein Gespräch mit dem Arzt hatten und er unseren Hund lediglich manuell untersucht hat.
In den Rechnungen sind zudem dreimal Untersuchungskosten aufgeführt, was der Tierarzt jedoch bestreitet. Ich bin rechtsschutzversichert, daher übernimmt die Versicherung alle Kosten. Also die Anwaltskosten!!!! Der hat die Rechnung auch nicht sofort gegeben, er sagt, es kommt per E-Mail! Daher konnte ich es nicht vor Reklamieren.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Tja, bei den Tierärzten geht es manchmal zu wie im Zoo... was aber eher an den Ärzten liegt, als an den Patienten ;)
Du kannst erstmal jederzeit einen Widerspruch gegen eine (deiner Meinung nach) falsche Rechnung formulieren, oder eine Rückerstattung für nicht erbrachte oder falsch angegebene Leistungen fordern, bzw. wiederum dem Tierarzt eine Rechnung stellen.
Hauptsache schriftlich (zwecks Dokumentation) und am besten mit Fristsetzung. Du darfst dann genau so Mahngebühren aufschlagen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden - das unterschätzen viele ;) dieses Rechnungs-Spielchen lässt sich leicht umkehren ;)
Allerdings hat der Tierarzt ja nur sehr schwammige Leistungen aufgezählt, wie "Eingehende Beratung über das gewöhnliche Maß hinaus"...oder "Befunderhebung von ext. Quellen"... habt ihr ihm vielleicht Fotos von dem Hund gezeigt, oder was? ;)
Es gibt bei vielen Punkten jedenfalls einen gewissen Auslegungsspielraum und der Tierarzt hat die nötige Erfahrung und das Fachwissen, um gute Argumente zu finden.
Wenn du der Praxis etwas Arbeiten machen willst, dann fechte die Rechnung an und bitte um eine Stellungnahme über die fragwürdigen Punkte, unter "Vorbehalt eines Rechtsbeistands" und mit Fristsetzung für eine Antwort.
Es gibt in den Bundesländern auch Schlichtungsstellen für Streitigkeiten mit Tierärzten. Außerdem könntest du dich an die Verbraucherzentrale wenden, evtl. gibt es dort jemanden mit Erfahrungswerten über Tierarztleistungen, um abzuklären, ob die angesetzten Kosten auch der üblichen Norm entsprechen.
Evtl. auch bei der Tierärztekammer in deinem Bundesland darüber informieren lassen, ob die Rechnungspunkte "üblich" sind in Kombination und Dotierung
Wenn da nichts herauskommt, würde ich vom Rechtsweg absehen, da die Praxis natürlich auch versichert sein wird und deine Erfolgschancen erstmal gering sind, sofern hier nicht sehr eindeutig betrogen wurde.
Dann beste, was du dann machen kannst: die Praxis nie wieder besuchen, in deinem Bekanntenkreis allen davon abraten, dort hinzugehen und vielleicht noch auf den üblichen Portalen negative Bewertungen abgeben.
Das sind Beispiele der Untersuchungen. Für 53 Euro gibt's kein CT oder MRT.
Könntest du BITTE die Position nochmal gaaaaanz langsam lesen:
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Befunderhebung aufgrund EXTERNER ...(Bilder)
D.h. der TA hat sich die Bilder angesehen, beurteilt und daraufhin einen Befund am Tier erhoben. Es wurden -selbstverständlich- nicht die bildgebende Untersuchung selbst berechnet - die er ja auch nicht selbst durchführte.
Und - wie schon @Assistenzpfote beschrieben hat, ist der Text der Position eben die Bezeichnung aus der Gebührenordnung.
Hallo, ich an deiner Stelle würde erst mal freundlich nach den externen Untersuchungen (Röntgen, CT ect) fragen. Anscheinend wird es in der Rechnung als allgemein dargestellt. Also eins davon wurde gemacht heißt es wohl. Dann würde ich nach diesen Befunden fragen. Wurde dem Hund denn auch B Komplex verabreicht? Du warst ja sicherlich immer mit im Raum und dein Hund war mal nicht weg mit dem Doc oder jemanden? Da können sie nämlich gegen kommentieren, das es genau dann gemacht wurde. Aber alle Befunde müssten ja bei ihm liegen und da du dein Tier liebst möchtest du die Befunde gerne haben. Falls du Gegenwind bekommst, dann geh zum Anwalt.
Wenn Untersuchungen durchgeführt wurden muss es datzu ja auch Befunde und Belege geebn. Das sollte euer Anwalt aber auch selbst wissen.
Hallo,
der Tierarzt berechnet hier kein MRT, sondern eine Beratung betreffend eines MRT, welches woanders stattgefunden hat. Ihr habt darüber vermutlich gesprochen.
Das formuliert im Übrigen nicht der Arzt so kryptisch, sondern so steht in der Gebührenordnung für Tierärzte.
LG
Ja! Warum stellt er die dann in Rechnung?