kann ein Fahrrad von der Polizei eingezogen bzw. beschlagnahmt werden, wenn nur die Möglichkeit einer Manipulation bei diesem Fahrrad möglich ist? So geschehen in Potsdam. Als Rechtsgrund wurde der § 63a Abs. 2 benannt. Schon vor Ort wurde durch die Polizei geprüft ob eine Manipulation vor lag. Dem war nicht so. Die Polizei zeigte selbst wie eine Manipulation durch eine bestimmte Tastenkombination funktioniert. Dennoch wurde das Fahrrad (E-Bike) eingezogen. Da laut Aussage der Polizei schon die Möglichkeit an einem E-Bike eine Manipulation vorzunehmen dazu ausreicht. Was kann ich tun um wieder in den Besitz meines E-Bikes zu kommen? Natührlich um es ohne zu manipolieren zu nutzen. Das Fahrrad (E-Bike) ist ein Himiway Cruser.
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