Es kommt darauf an, wie die Erlaubnis formuliert ist. Es kann so formuliert sein, dass Hunde und Katzen allgemein immer erlaubt sind. Es kann aber auch sein, dass sich die Erlaubnis nur auf das eine Tier bezieht. Dann müsste man erneut anfragen. Auch wenn der Hund mal nicht mehr da ist und man sich einen neuen holt, müsste man dann erneut anfragen.

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Achten Sie darauf, dass Ihnen vollständig zu allen Positionen der Abrechnung die Belege gezeigt werden und keine vorenthalten werden. Falls es einen angestellen Hausmeister gibt, lassen Sie sich auch dessen Arbeitsvertrag zeigen.

Machen Sie Fotos von allen Belegen, um diese dann dem Anwalt zeigen zu können.

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190€ ist sicherlich zu wenig Vorauszahlung. Aber diese Nachforderung scheint dann doch unrealistisch zu sein. Da kann etwas nicht stimmen. Senden Sie die Abrechnung und den Mietvertrag bitte an service@nebenkosten-berechnen.de ein, sodass diese unter Beteiligung eines Rechtsanwalts überprüft werden kann.

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Eine Rückforderung ist aufgrund von §814 BGB nicht möglich, außer man hat die Miete unter Vorbehalt gezahlt.

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Eine Rückforderung ist nur möglich, soweit man aufgrund der Beendigung des Mietverhältnisses das Zurückbehaltungsrecht nicht mehr wahrnehmen kann. Der Vermieter hat die Abrechnung des aktuellen Jahres ja erst im folgenden Jahr zu erstellen. Also hat man keine Möglichkeit mehr, die Vorauszahlung für das aktuelle Jahr einzubehalten.

Im laufenden Mietverhältnis hat das Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB Vorrang. Das bedeutet, man kann ab sofort alle zukünftigen Vorauszahlungen zurück halten, wenn der Vermieter mit der Erstellung der Abrechnung im Verzug ist. Sobald die fehlenden formell korrekten Abrechnungen vorliegen, muss man das Geld aber nachzahlen.

Eine Verrechnung mit der Miete, um die Vorauszahlung zurück zu holen, ist also nicht möglich und man würde mit der Zahlung in Verzug geraten.

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Diese Kündigung ist so nicht ausreichend und hätte bei einer Prüfung durch ein Gericht keinen Bestand, auch nicht die enthaltene ordentliche Kündigung. Es reicht nicht, einfach nur Störung des Hausfriedens anzugeben. Man muss das ganz konkret benennen, welche Vorkommnisse Anlass zur Kündigung geben. Des Weiteren ist es bei solchen Gründen erforderlich, dass man zuvor eine Abmahnung bekommen haben muss. Und es gelten dann nur die Vorkommnisse, die nach der Abmahnung erfolgt sind.

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Brunata sind die Heizkosten. Und darüber muss eine extra Abrechnung dabei sein, aus der hervor geht, wie sich der Betrag zusammen setzt. Wenn diese Anlage zur Abrechnung fehlt, kann man die Position streichen.

Raus streichen kann man ebenfalls Kehrmaschine und Winterdienst. Diese Position ist unwirksam, da der Vermieter offenbar die Anschaffung der Kehrmaschine auf die Mieter umlegt, und das ist nicht zulässig. Außerdem gibt es ja noch eine andere Position Gewehwegreinigung. Der Vermieter rechnet also etwas doppelt ab.

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Kann ich daraus irgendwie berechnen, wie viel mich dieser Heizkörper kostet

Nein, das ist unmöglich. Man kann aus den Einheiten eines Heizkostenverteilers nicht direkt die Kosten ableiten. Dazu muss man erstmal die Kosten der Heizanlage wissen, also den Brennstoff un die anderen Heiznebenkosten. Und dann braucht mal auch die Werte aller Zähler im Haus.

Man kann lediglich die Einheiten mit den Einheiten vom Vorjahr vergleichen ob es mehr oder weniger sind, aber keine Kosten.

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und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?

Stellen Sie die Frage doch besser an den Stromanbieter direkt. Hier im Forum kann niemand den Vertrag bearbeiten.

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Das kann nicht sein. Beim Verkauf gehört immer das Grundstück dazu. Prüfen Sie nochmal den Vertrag und die Grundbuch Eintragung.

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Grundsätzlich kann der Vermieter noch Geld verlangen, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Man muss die Forderung jedoch genauer prüfen. Verlangen kann man viel, aber ob das Geld dem Vermieter zusteht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von den exakten Schäden ab und wie diese entstanden sind. Außerdem kommt es auf das Übergageprotokoll an sofern eines unterschrieben wurde.

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Abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Diese Mitteilung ist nur eine Information, um einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu haben und um mit dem Vorjahr zu vergleichen.

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Kann ich mich einfach ummelden

Das muss man sogar sobald man umgezogen ist. So schreiben es die Richtlinien des Bundesmeldegesetzes vor.

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Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Wohl kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, dass man Erbe ist. Dafür gibt es andere Unterlagen, z.b. das Protokoll der Testamentseröffnung. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um nach einer geeigneten Bestätigung zu fragen.

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Lesen Sie zunächst selbst am Zähler den Zählerstand ab. Damit lässt sich prüfen, ob der Wert plausibel ist. Es könnte sich vielleicht dabei heraus stellen, dass die Zählernummer mit der eines Nachbarn vertauscht wurde. Bei Unstimmigkeiten informieren Sie Ihren Vermieter darüber.

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Was mich jetzt interessiert ist. Warum dauert die Entscheidung so lange.

Da kann man natürlich nur Vermutungen anstellen. Der Vermieter weiß, dass er die Erlaubnis nicht einfach so verweigern darf. Er muss dazu die Interessen aller im Einzelfall abwägen und wenn er ablehenen sollte, muss der Vermieter einen sachbezogenen Grund nennen. Mit einem einfachen Nein ohne Begründung würde er bei Gericht nicht durch kommen.

Entweder sucht er nun nach einem passenden Grund zur Ablehnung, was ihm schwer fallen wird, denn bei einer reinen Wohnungskatze gibt es quasi keinen möglichen Grund. Oder er sitzt es aus in der Hoffnung, dass der Wunsch doch nicht so stark ist und es in Vergessenheit gerät.

Daher hilft nur, einfach nochmal erneut freundlich nachfragen. Die Erlaubnis sollte man dann schriftlich bekommen oder zumindest als E-Mail, um etwas in Händen zu haben als Nachweis.

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Mir wurde mündlich von der Vermieterin ein außervertraglicher Auszug mit einer Frist von einem Monat erlaubt

Mündlich ist so etwas immer ganz schlecht, da man es dann schwer hat, das zu beweisen. Solche Absprachen sollte man unbedingt schriftlich festhalten mit Unterschrift von allen. So gelten jetzt leider die 3 Monate und es ist entsprechend weiter zu zahlen. Neu kündigen muss man aber nicht.

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werden hierbei in den Gemeinden und Städten ganz besonders die Grundsteuern erhöht

Nein, das passiert nicht.Jedenfalls nicht generell überall. Sondern nur in einzelnen Gebieten, in denen die Grundsteuer bislang unterdurchschnittlich bemessen war. Die Grundsteuerreform soll nur eine bundesweit einheitliche Bemessung der Grundstücke erreichen. Das bedeutet, in manchen Regionen wird die Grundsteuer sinken, wo sie bislang überdurchschnittlich teuer war.

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Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

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In diesem Fall wäre zunächst etwas Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern gefragt. Man sollte mit denen ins Gespräch gehen um heraus zu finden, welcher Lösung sie zustimmen würden. Dass die aktuelle Absperrung visuell nicht schön aussieht, lässt sich ja nicht abstreiten. Das ist ein Argument. Die Sorgen des Parkplatznutzers sollten aber auh nicht unter den Tisch gekehrt werden. Wenn man eine ordentliche Lösung fidet, z.b. die Verlängerung des bestehenden Geländers, lässt sich sicherlich ein Komprimiss finden.

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um möglichst viel Profit für die, unabhängig von meiner Anmietung, Sanierung herauszuschlagen

Wenn diese Vermutung stimmen sollte, dann hat er keine andere Wahl als das Protokoll heraus zu geben. Denn es gilt das Prinzip, dass immer derjenige, der etwas fordert, imstande sein muss, seinen Anspruch zu begründen. Und falls Sie sich im Protokoll zu etwas verpflichtet haben sollten (was man niemals tun muss), dann muss er das als Nachweis vorlegen.

Man kann also erstmal entspannt sein und warten, was vom Vermieter kommt. Verlangt er etwas oder will er was von der Kaution abziehen, dann kann man fragen, was seine Rechtsgrundlage dafür ist.

Unterschrieben hat er, genauso wie ich.

Die meisten haben heutzutage ein Smartphone, ihr vermutlich auch. Und damit kann man auch ein Foto von dem Protokoll machen um etwas in Händen zu haben.

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