Wasserschaden, Versicherung, Zahlen?
Hallöchen in die Runde.
Kurz ein paar Eckdaten bevor ich meine Frage Stelle.
Wir sind im Mai 22 in eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gezogen.
Haus wurde 2011 gebaut, wir wohnen in Obergeschoss unsere Vermieterin im Erdgeschoss.
Bei unserer Vermieterin ist die Küche übergelaufen und sämtliche Geräte sind nun defekt. Sie behauptet das eine Verstopfung von oberhalb also uns dazu geführt hat und deswegen alles aus ihrer Spüle raus geschossen kam. Sie möchte logischerweise auf Grund ihrer Behauptung das wir alles Ersetzen.
Wir sind aber der Meinung das wenn eine Verstopfung in oberen Bereich gewesen wäre, wäre es bei uns raus gekommen da das Wasser ja nicht weiter ablaufen kann. Es konnte im Endeffekt ab ihrer Abfluss Höhe nicht weiter ablaufen.
Es war nach 3 Tagen des Vorfalls ein Handwerker da, dieser war aber nur in der Wohnung der Vermieterin, gesehen habe ich ihn persönlich nicht, das heißt es gab keine Kontrolle unseres abflusses was ja angeblich aber das Problem gewesen sein sollte.
- sie hat keine Versicherung eingeschaltet
- deshalb wurde unsere Versicherung ebenfalls nicht kontaktiert
- es war nie ein Handwerker bei uns in der Wohnung
- es gibt kein Gutachten in das wir einsehen könnten
Jetzt die kurze und wichtige Frage, müssen wir aufgrund dieser Vorkommnisse die für uns etwas komisch sind irgendwelche rechtlichen oder kostentechnische Konsequenzen befürchten?
Ich bedanke mich jetzt schon Recht herzlich und wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Das kann auch ein Rückstau aus dem Kanal sein . Schon kommisch das der Handwerk nie bei euch da war.
Auch warum wurde die Versicherung nicht von ihr angerufen , so ein schaden muss asap gemeldet werden.
Habt ihr euch den schaden persönlich angeschaut ? Behaupten kann diese ja vieles.
das ganze kommt mir sehr komisch vor. Die Versicherung schickt bei größeren schäden immer ein gutachter.
In solchen Fällen wird auch schon mal festgestellt, dass der Hausbesitzer "vergessen" hatte die Versicherungsprämie zu zahlen.
Sie behauptet das eine Verstopfung von oberhalb also uns dazu geführt hat und deswegen alles aus ihrer Spüle raus geschossen kam
Hmm. Wasser aka der Abfluss steigt von unten nach oben.
Wäre die Verstopfung zwischen dem EG und OG wäre bei euch das Wasser nicht abgeflossen und bei euch über die Spüle gestiegen.
Und selbst wenn in der Abwasserleitung zwischen EG und OG ein pfropf gewesen wäre, der sich spontan gelöst hat, rauscht der durch das Abwasserrohr direkt in den Kanal und nicht durch ihre Spüle
Nö, also ich würde sagen, da sie nicht beweisen kann, dass Ihr die Urheber des Schadens seid, müsst ihr auch nicht zahlen. Du kannst ja abwarten, bis ne Rechnung kommt und dir nen Anwalt nehmen.
Nein, was solltet ihr zu befürchten haben? Ansprüche an andere sind schnell verteilt- und wenn nicht eine Binde mit deinen Initialen beim Vermieter im Abfluss entfernt wurde, ist der Vermieter beweispflichtig..
Irgendwas passt da nicht.
Wenn der Stopfen zwischen Ihr (Unten) und Euch (Oben) war, müsste Wasser Bergauf Fließen, damit Es zurück Spritzen könnte.
Aber Wasser Fließt immer nur Bergab.
Daher dürftet Ihr NIX zu Befürchten haben, denn Sie muss BEWEISEN, das Ihr das Verursacht habt.
Und das kann Sie nicht.