Handwerker Gewährleistung?


07.03.2024, 12:27

Darf ich das pberhaupt?

2 Antworten

Wenn es nachweislich auf schlechte Arbeit oder schlechtes Material zurückzuführen ist und es weniger als ein Jahr her ist, dann kann man Ansprüche anmelden. Diese können aber auch vom Handwerker selbst ausgeführt werden, indem er nachkorrigiert.


Nein.

Du musst ihm nachweisen, dass er einem Mangel verursacht hat und diesen ihm gegenüber Anzeigen. Und dann musst du ihm die Gelegenheit geben diesen zu beseitigen.

Da der Schaden/Mangel bereits behoben ist wird es schwer hier eine Schuld der Firma zuzuweisen.