in der stand "Wenn der Mietvertrag zustande kommt, dann ist eine Mietvertragspauschale von 290 Euro zu zahlen" und dies sollte er mit der MS unterschreiben. Wucher, oder?

Nein, kein Wucher, sondern eine unberechtigte Forderung. So eine Gebühr eines Maklers darf nicht verlangt werden, wenn man den Makler nicht aktiv mit der Suche beauftragt hat.

...zur Antwort
Kann ich daraus irgendwie berechnen, wie viel mich dieser Heizkörper kostet

Nein, das ist unmöglich. Man kann aus den Einheiten eines Heizkostenverteilers nicht direkt die Kosten ableiten. Dazu muss man erstmal die Kosten der Heizanlage wissen, also den Brennstoff un die anderen Heiznebenkosten. Und dann braucht mal auch die Werte aller Zähler im Haus.

Man kann lediglich die Einheiten mit den Einheiten vom Vorjahr vergleichen ob es mehr oder weniger sind, aber keine Kosten.

...zur Antwort
und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?

Stellen Sie die Frage doch besser an den Stromanbieter direkt. Hier im Forum kann niemand den Vertrag bearbeiten.

...zur Antwort

Das kann nicht sein. Beim Verkauf gehört immer das Grundstück dazu. Prüfen Sie nochmal den Vertrag und die Grundbuch Eintragung.

...zur Antwort

Grundsätzlich kann der Vermieter noch Geld verlangen, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Man muss die Forderung jedoch genauer prüfen. Verlangen kann man viel, aber ob das Geld dem Vermieter zusteht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von den exakten Schäden ab und wie diese entstanden sind. Außerdem kommt es auf das Übergageprotokoll an sofern eines unterschrieben wurde.

...zur Antwort

Abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Diese Mitteilung ist nur eine Information, um einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu haben und um mit dem Vorjahr zu vergleichen.

...zur Antwort
Kann ich mich einfach ummelden

Das muss man sogar sobald man umgezogen ist. So schreiben es die Richtlinien des Bundesmeldegesetzes vor.

...zur Antwort

Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Wohl kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, dass man Erbe ist. Dafür gibt es andere Unterlagen, z.b. das Protokoll der Testamentseröffnung. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um nach einer geeigneten Bestätigung zu fragen.

...zur Antwort

Lesen Sie zunächst selbst am Zähler den Zählerstand ab. Damit lässt sich prüfen, ob der Wert plausibel ist. Es könnte sich vielleicht dabei heraus stellen, dass die Zählernummer mit der eines Nachbarn vertauscht wurde. Bei Unstimmigkeiten informieren Sie Ihren Vermieter darüber.

...zur Antwort
Was mich jetzt interessiert ist. Warum dauert die Entscheidung so lange.

Da kann man natürlich nur Vermutungen anstellen. Der Vermieter weiß, dass er die Erlaubnis nicht einfach so verweigern darf. Er muss dazu die Interessen aller im Einzelfall abwägen und wenn er ablehenen sollte, muss der Vermieter einen sachbezogenen Grund nennen. Mit einem einfachen Nein ohne Begründung würde er bei Gericht nicht durch kommen.

Entweder sucht er nun nach einem passenden Grund zur Ablehnung, was ihm schwer fallen wird, denn bei einer reinen Wohnungskatze gibt es quasi keinen möglichen Grund. Oder er sitzt es aus in der Hoffnung, dass der Wunsch doch nicht so stark ist und es in Vergessenheit gerät.

Daher hilft nur, einfach nochmal erneut freundlich nachfragen. Die Erlaubnis sollte man dann schriftlich bekommen oder zumindest als E-Mail, um etwas in Händen zu haben als Nachweis.

...zur Antwort
Mir wurde mündlich von der Vermieterin ein außervertraglicher Auszug mit einer Frist von einem Monat erlaubt

Mündlich ist so etwas immer ganz schlecht, da man es dann schwer hat, das zu beweisen. Solche Absprachen sollte man unbedingt schriftlich festhalten mit Unterschrift von allen. So gelten jetzt leider die 3 Monate und es ist entsprechend weiter zu zahlen. Neu kündigen muss man aber nicht.

...zur Antwort
werden hierbei in den Gemeinden und Städten ganz besonders die Grundsteuern erhöht

Nein, das passiert nicht.Jedenfalls nicht generell überall. Sondern nur in einzelnen Gebieten, in denen die Grundsteuer bislang unterdurchschnittlich bemessen war. Die Grundsteuerreform soll nur eine bundesweit einheitliche Bemessung der Grundstücke erreichen. Das bedeutet, in manchen Regionen wird die Grundsteuer sinken, wo sie bislang überdurchschnittlich teuer war.

...zur Antwort
Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

...zum Beitrag

In diesem Fall wäre zunächst etwas Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern gefragt. Man sollte mit denen ins Gespräch gehen um heraus zu finden, welcher Lösung sie zustimmen würden. Dass die aktuelle Absperrung visuell nicht schön aussieht, lässt sich ja nicht abstreiten. Das ist ein Argument. Die Sorgen des Parkplatznutzers sollten aber auh nicht unter den Tisch gekehrt werden. Wenn man eine ordentliche Lösung fidet, z.b. die Verlängerung des bestehenden Geländers, lässt sich sicherlich ein Komprimiss finden.

...zur Antwort
um möglichst viel Profit für die, unabhängig von meiner Anmietung, Sanierung herauszuschlagen

Wenn diese Vermutung stimmen sollte, dann hat er keine andere Wahl als das Protokoll heraus zu geben. Denn es gilt das Prinzip, dass immer derjenige, der etwas fordert, imstande sein muss, seinen Anspruch zu begründen. Und falls Sie sich im Protokoll zu etwas verpflichtet haben sollten (was man niemals tun muss), dann muss er das als Nachweis vorlegen.

Man kann also erstmal entspannt sein und warten, was vom Vermieter kommt. Verlangt er etwas oder will er was von der Kaution abziehen, dann kann man fragen, was seine Rechtsgrundlage dafür ist.

Unterschrieben hat er, genauso wie ich.

Die meisten haben heutzutage ein Smartphone, ihr vermutlich auch. Und damit kann man auch ein Foto von dem Protokoll machen um etwas in Händen zu haben.

...zur Antwort

Für diese Arbeiten sind Fachkenntnisse nötig. Das geht nicht einfach so zu machen. Außerdem wird die Entkalkung bei der jährlichen Wartung mit gemacht, die man ohnehin machen lassen muss.

Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass man die Wartung beauftragt (obwohl es so im Vertrag steht). Das ist Sache des Vermieters. Nur die Kosten kann der Vermieter dann in der Nebenkostenabrechnung geltend machen.

...zur Antwort

Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, was dazu im Mietvertrag steht. Wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Haushaltstrom Bestandteil der Miete sein soll, dann müsste die Miete reduziert werden. Andersfalls war es einfach Glück, dass bisher nicht extra für Strom gezahlt werden musste.

...zur Antwort

Man muss zuerst prüfen, ob schon zuvor ein mündlicher Vertrag zustande kam und der schriftliche nur noch Formsache ist. Das hängt davon ab, was genau gesprochen bzw. geschrieben wurde. Falls schon ein Vertrag zustande kam, kann der Vermieter nicht mehr zurück treten.

Falls noch kein Vertrag zustande kam, kann der Vermieter zwar noch zurück treten, aber er macht sich je nach Gegebenheiten eventuell schadenersatzpflichtig, falls er keine triftigen Gründe für den Abbruch hat und man als Mieter davon ausgehen musste, dass er zu dem Vertrag kommen würde. Dies ergibt sich aus §311 Abs. 2 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB.

...zur Antwort

Die Schwiegermutter wird weniger Geld bekommen, weil man voraussetzt, dass ihr euch an der Miete beteiligt, unabhängig davon ob ihr das tatsächlich macht. Die Schwiegermutter muss dem Jobcenter den Einzug mitteilen.

...zur Antwort
Bei meiner elteren kann ich nicht gehen Weil sie mich nicht wollen

Dann müssen Sie Geld geben. Das kann man auch einklagen, da die Eltern unterhaltspflichtig sind. Am besten mal zum Jugendamt gehen, dort kann geholfen werden.

...zur Antwort