Was tun wenn Sohn Immobilie nutzt?
in ein paar Monaten wird meine Wohnung frei, weil meine Mieterin auszieht. Mein Sohn möchte gerne in die Wohnung ziehen und ich würde ihn gerne dabei unterstützen. Wie muss das geregelt werden und was brauche ich dafür für Dokumente?
4 Antworten
Einen Mietvertrag, wenn es Hand und Fuß haben soll. Mehr ist nicht von Nöten und selbst der ist irrelevant. Es ist Deine Wohnung.
Aber wie ist das dann mit ummelden? Ich möchte eigentlich keine Miete von ihm nehmen geht das?
Ja, das mache ich auch so. Meine Wohnung; mein Sohn wohnt kostenlos drin. Das Finanzamt hat nachgefragt wegen Mieteinnahmen. Ich habe es ihnen erklärt und man kann halt auch nichts absetzen von der Steuer.
Alleine aus steuerlichen gründen, solltest du die Mindestmiete festlegen in einem Mietvertrag. Siehe hier Link: https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/einfach-guenstig-an-die-familie-vermieten.html
Das hat viele Vorteile für alle, auch rechtssicherheit.
Wenn du deinen Sohn umsonst wohnen lassen möchtest, kannst du trotzdem einen mietvertrag abschliessen, von ihm die Miete nehmen und dann zahlst du ihm ein Auto oder urlaub oder sonstwas. Das kann man intern regeln. Aber dem Staat würde ich nichts schenken.
Damit ist allen geholfen, auch was Ummeldung usw. angeht. Braucht man sich darüber keinen Kopf machen.
das war nicht meine Antwort. ich habe niemals abgestritten, dass Kinder nicht mietfrei wohnen dürfen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man dem Staat unter Umständen viel Geld schenkt, wenn man keinen Mietvertrag mit Mietzahlungen vereinbart. Ich habe sogar Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie man seinem Kind finanziell trotzdem helfen kann.
Wenn du meine Antwort richtig gelesen hättest, hättest du gar nix kommentieren müssen.
Sie brauchen ihm lediglich die Schlüssel und vielleicht noch eine Wohnungsgeberbestätigung zu geben, damit er sich dort wohnhaft melden kann.
Paswsiert nichts, wenn Sie da keine Einkünfte erzielen. Dann wäre da Ganze eine Liebhaberei und Sie könnten weder Zinsen noch AfA geltend machen.
Um das zu vermeiden muss ein Mievertag mit dem Sprößling geschlossen werden, der mindestens 50 % der ortsüblichen Miete ausweisen muss, die dann auch als Einkunft aus V+V zu versteuern sind.
Eigene Kinder können in der Wohnung der Eltern mietfrei wohnen.