unter folgendem Stichwort habe ich zu dem Thema einiges gefunden, da es ja auch drauf ankommt, wann die gute Dame verstroben ist.
Hinzu kommt, dass vermutlich kein schriftlicher Vertrag existiert, und mündliche Verträge sind schon auch bindend, aber wie das aussieht, wenn derjenige verstorben ist, (in dem Fall ja sogar beide) , weiss ich echt nicht.
ich glaube, ich würde den mündlich ansprechen und mich dumm stellen und ihm sagen, er muss das Zeug bis ....zum entfernen. Dem würde ich nicht sagen, das mir bekannt ist, dass deine Mutter der verstorbenen Mutter sowas mündlich zugestanden hat.
Stzell dich blöd und sage dem, dass du bemerkt hast, das er unberechtigt Gemüse anpflanzt dort, und du das Grundstück verkaufen willst. Sage dem zunächst mündlich eine frist bis in ca. 4 Wochen oder 8 Wochen oder so. Wenn du feststellst, er macht nichts, dann schriftlich mit Drohung Anwalt.
Ich sehe oben, du hast ca. 12 Monate zeit, mündlich setzt du eine Frist von 4-8 Wochen und dann hakst du schriftlich nochmal 8 Wochen nach. Usw.