Was tun funkloch Vermieter hat gemeinschaftswlan Passwort geändert?

5 Antworten

Wenn der Internet-Zugang über ein Gemeinschafts-WLAN zum vertragsgemäßen Bestandteil der Mietsache gehört wäre es dann recht einfach. In dem Fall schaust du in die Nebenkostenabrechnung oder in den Mietvertrag, in welcher Höhe du dafür zur Kasse gebeten wirst und minderst in dieser Höhe die Mietzahlung.

Etwas anderes wäre bestenfalls dann möglich, wenn du Folgekosten (Ersatzversorgung auf welchem Weg auch immer) hast oder beruflich darauf angewiesen bist und daher Einnahmeausfälle hast.
Diese könntest du - so denn die vertragsgemäße Versorgungsunterbrechung ganz klar unverhältnismäßig ist - als Schaden geltend machen, müsstest diesen aber minimieren - sprich, dir auf schnellstmöglichem Weg einen Ersatz beschaffen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Versorgung via WLAN ein "goodie" wäre, welches dir als Freundschaftsdienst zur Verfügung steht. Dann hast du platt gesagt einfach Pech gehabt und musst dich halt selbst damit befassen, wie du dich entsprechend versorgen lässt, ggf halt den freundlichen IT-Mokel des Vertrauens zu Rate ziehen, der dich dann entsprechend technisch ausrüstet. Das wäre ohnehin ein recht guter Rat, denn damit derartige Machtspielchen funktionieren muss man sich ja selbst auch auf sowas einlassen.

Und mal zu dem anderne Thema: Ist Tierhaltung im Mietvertrag (wirksam!!!) verboten? wenn nein hat es den Vermieter überhaupt nicht zu interessieren, was du in deiner Wohnung in Sachen Tiere hältst.

dass Aussehen meines Welpen passt ihm nicht

So einen Kündigungsgrund gibt es nicht! Dagegen kannst du vorgehen. Oder war es vielleicht, dass Hundehaltung nicht vereinbart ist?

Ist WLAN-Nutzung im Mietverteag erwähnt? Falls ja, hast du Anspruch darauf ..

Wende dich an einen Anwalt.

kann ich dagegen etwas tun?

Das kannst du.

Das ist Diskriminierung. Wende dich an den zuständigen Integrationsamt. Weil das ist ein No Go. Das was dein Vermieterin macht, ist strafbar, wenn andere Leute ( ausser du ) das WLAN Passwort bekommen, und bei dir nicht, finde ich das Verhalten gegenüber dein Vermieter nicht in Ordnung. Das AGG Gesetz ( Allgemeine Gleichberechtigung für alle ) muss jeder einhalten. Erst grad dann, wenn du in einer neuen Wohnung bist. Solltest du mit 2 Parteien ( also du und dein Vermieter ) nicht einig sein, also ein Konfliktlösung, dann suche dir einen Schiedsamt aus.

Auch diese Aussage: dass aussehen meines Welpen passt ihm nicht und forderte auf ihn zu entfernen etc

zählt tatsächlich als Diskriminierung. Demütigung ist was anderes. Niemand ist ein Mensch 2. Wahl. Wehr dich dagegen.

Zur Not Anzeige bei deinem örtlichen Polizei erstatten lassen ( Online Anzeige ) wegen Nötigung, Diskriminierung, Unterlassene Hilfeleistung und Dienstleistungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles selbst erlebt und auch gesehen.

LordofDark1981  08.08.2024, 21:06

So einfach ist es dann leider nicht. Diskriminierung befasst sich mit Ungleichbehandlung aufgrund bestimmter - klar festgelegter Kriterien. Solange ein passwortgeschützer Zugang via WLAN zum Internet kein Vertragsbestandteil der Mietsache ist kann der "Spender" jederzeit entscheiden, wem er Zugang gewährt und wem nicht.

Wenn Hundehaltung wirksam verboten oder eingeschränkt (Anzahl) wurde darf ein Vermieter darüber hinaus durchaus verlangen, dass ein Hund entfernt wird.

Aber auch hier greift das AGG nicht sondern im Gegenteil grundsätzliche die allgemeine Vertragsfreiheit... Jeder kann eben entscheiden, mit wem er verträge schließt und in welchem Umfang. Alles was wirksam vereinbart wurde und nicht sitten- oder rechtswidrig ist ist auch durchaus einzuhalten. Der FE hat den Vertrag ja gelesen und auch unterschrieben und damit angenommen. Üblicherweise gibt es eine Klausel, dass mündliche Nebenabsprachen nicht gültig sind oder zur Wirksamkeit der Schriftform bedürfen - also nachträglich schriftlich festgehalten werden müssen.

Ohne hier den konkreten Vertrag zu kennen, auf dem das Mietverhältnis basiert oder die Internet-Nutzung (so es denn einen gibt) ist schwierig. Zwar sind auch mündliche Verträge einzuhalten, aber derjenige, der einen Umstand behauptet hat halt auch die Nachweispflicht. Und wenn dann kein nachhaltbarer Vertrag zur Internetnutzung existiert sieht es eben Mau aus.

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Frage doch einfach die anderen Mieter nach dem Paßwort, wenn das WLAN Mietvertragsgegestand ist.

da er mich gekündigt hat

... mir gekündigt ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Blumenstrauß und eine höfliche Entschuldigung