Das ist so nicht ganz zutreffend. Die Zahl der entsprechenden Delikte steigt nicht so sehr wie die mediale Wahrnehmung derselben.

Es ist sehr viel von dem was man so präsentiert bekommt auch vorher schon immer wieder ein Brennpunktproblem gewesen. Aber aktuell wird's halt (verzeiht mir die etwas böse Formulierung) nach dem Motto "Assi stopft das Sommerloch" in den Medien unheimlich aufgebauscht und dadurch wird es natürlich auf einmal sehr viel beeindruckender als die ständig irgendwo stattfindende Kneipenschlägerei, über die die Presse vor einigen Jahren noch nicht mal einen Dreizeiler im Lokalteil aufgeboten hätte.

Das derartiges dann auch noch von politischen Protagonisten aller Parteien permanent als Argument für oder gegen die jeweilige Politik verwendet wird macht's nicht besser und höhlt so langsam - zum Vergnügen der Politik und der Exekutive - die Freiheitsrechte des Individuums mehr und mehr aus.

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Ja und zwar:

Ich würde versuchen, den Wünschen des Verstorbenen so weit wie möglich zu entsprechen.

Briefe, Blumen etc. sind ja ohnehin oft mit dabei, ob nun IM Besattungsgefäß (Urne oder Sarg), oder als Beigabe zur Beisetzung mit ins Grab gelegt.

Ich habe mir bei den (leider immer häufiger in meinem familiären und freundschaftlichen Umfeld vorkommenden) Beerdigungen angewöhnt, dem Verstorbenen einen letzten Brief zu schreiben und diesen dann (NACH der Beisetzung und alleine) am Grab zu verbrennen (natürlich so, dass nichts passieren kann), damit der Rauch die Worte zu ihm in den Himmel trägt.

Ist irgendwie so mein persönliches Ritual eines Abschlusses geworden, das so zu machen, aber das muss dann jeder selbst für sich entscheiden, ob er sowas tun will.

Ich selbst habe für mich verfügt, dass die Urnen meiner Haustiere mit in meinen Sarg gelegt werden sollen - halt als Zeichen meiner Liebe zu diesen kleinen Fellnasen. DAS ist auch rechtlich drin, da derartige Bestattungsgefäße ja den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Viele andere Dinge (das geliebte Fahrrad oder dergleichen) sind halt nicht möglich, weil alle Grabbeigaben gewissen Anforderungen an die "Bioverträglichkeit" unterliegen - insbesondere über die Liegezeit vollständig abgebaut oder ohnehin biologischen Ursprungs (Steine, Ringe, Orden etc. sind möglich, genau so sämtliche Kleidungsstücke) sein müssen. Ist das nicht der Fall darf es aus Gründen des Umweltschutzes einfach nicht gemacht werden. Klingt sehr pietätlos, aber so ist die Rechtslage nun mal. Und das alles muss ja dann auch irgendwie in "die Kiste mit rein passen" und vom Bestatter auch entsprechend gehandhabt werden können, damit das Ganze umsetzbar ist. Kleinigkeiten gehen immer - so die Anforderungen eben erfüllt werden, aber bei größeren Gegenständen ist dann einfach auch irgendwann mal der Platz nicht mehr da.

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Das ist durchaus statthaft, WENN der Tättowierer aufgrund der Kurzfristigkeit den gebuchten Termin nicht anderweitig vergeben konnte. Und da geht es nicht um bereits geleistete Vorarbeiten wie Entwürfe sondern schlicht darum, dass er ja für den Termin Zeit reserviert hat, die er dann anderweitig nicht gewinnbringend einsetzen kann.

2 Monate Vorlauf sind zwar ausreichend Zeit, ABER: In der Branche gilt - gerade bei gefragten Studios - durchaus eine längere Wartezeit und da klopft auch nicht alle 10 Minuten ein Interessent an.
Wenn eine entsprechende Ausfallgebühr rechtswirksam vereinbart wurde - schau in die AGBs, die durchaus die - auch nicht überraschende und damit wirksame - Klausel enthalten dürften, dass bei Terminabsage (ggf. innerhalb von weniger als X Wochen vor dem Termin) die Anzahlung als Ausfallhonorar gilt und verfällt. Ist bei meinem Tättowierer übrigens ganz genau so.
Ausnahme: Wichtiger Grund wie z.B. eine Erkrankung oder ein Unfall, also höhere Gewalt. DANN kann man durchaus mit dem reden (was man dann allerdings auch tun muss, sonst ist das Geld futsch - und das mit Recht).

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Du darfst der Polizei sogar einfach gar nichts geben. Als Beschuldigter im Straf- respektive Ermittlungsverfahren darfst du straffrei Lügen und / oder die Aussage verweigern. Letzteres wäre immer ratsam, denn einmal getätigte Aussagen lassen sich nicht mehr ungeschehen machen.

Du musst denen also nichts aushändigen, keine Angaben machen, darfst theoretisch lügen (sollte man allerdings nicht tun, denn dadurch machst du jede spätere Aussage wertlos, da man dir noch weniger glauben wird als sowieso schon. Die müssen dann nur einmal deine Lüge nachweisen, also besser "klappe halten")...

Das Ganze ergibt sich aus dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen bzw. an seiner eigenen Verurteilung nicht mitzuwirken.

Schweigst du darf das NIEMALS gegen dich verwendet werden, ABER: Teilschweigen ist nicht Schweigen, also kann DAS dann durchaus verwendet werden um Rückschlüsse zu ziehen und Lügen sind als Solches zwar nicht strafbar, können aber als Schuldeingeständnis umgedeutet oder genutzt werden, um jede Glaubwürdigkeit anderer Aussagen zu widerlegen. DAS geht dann schon.
Darum immer: FRESSE HALTEN bei den SHERRIFS und einen Anwalt mit ins Boot holen. DER kann deren Spiel spielen und wesentlich besser - nach Kenntnis der Aktenlage - beurteilen, OB etwas und wenn ja, WAS gesagt werden sollte. Wenn DU was sagst hören die Sherrifs eh nur was sie wollen.
Genau so musst du nirgendwo irgendwas unterschreiben und solltest das auch nicht tun. Klar, die können "Unterschrift verweigert" ankreuzen, aber das nimmt dennoch nicht deren Problem, dass sie so keinen Nachweis haben, dass du irgendwas zur Kenntnis genommen hast (so ein Kreuz kann man ja auch setzen, ohne dass du das Dokument vor der Nase gehabt hast). Darum ist auch ein "NEIN" oder irgendwas von dir vermerktes nicht immer eine gute Idee, da di damit halt wenigstens belegen können, dass du das Dokument vor der Nase gehabt hast (auch wenn du dem Inhalt offensichtlich widersprochen hast). Darum: Einfach absolut passiv bleiben und auf jede Frage mit "ich möchte meinen Anwalt sprechen und rede mit Ihnen absolut gar nicht" kontern.

Du hast - wie im Casino - im Strafverfahren das Privileg der Bank. Du setzt als letzter - und kannst damit alle vorherigen Gebote abwarten. DAS würde ich niemals aufgeben und ERST nach Kenntnis der Aktenlage - wenn überhaupt - etwas sagen, denn sonst läufst du Gefahr, denen Dinge an die Hand zu geben, die die sonst nie erfahren hätten und verschlimmerst alles nur.

Für die Praxis: Einfach gar keine PIN rausrücken und das Handy so einstellen, dass nach einer gewissen Zahl von Fehleingaben automatisch gewiped wird. Dann kann man im Zweifel noch sagen "10 Versuche habt ihr, viel Spaß beim Raten". Dass man schlauerweise sowieso keine PINs á la "12345", Geburtsdaten etc. verwendet ist an sich wohl kein großes Novum.

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Naja, es kann schon ein Anspruch darauf bestehen, dass Geschenke zurückgegeben werden müssen.

Ein Ring z.B. der anlässlich einer Verlobung geschenkt wurde kann durchaus bei Auflösung derselben zurückgefordert werden, da die Grundlage der Schenkung (eben die bevorstehende Eheschließung respektive das Eheversprechen) zurückgenommen wurde.

Es kommt also darauf an, ob der Schenkung ein konkreter Anlass zurgrunde lag. Bei einem Ring, der anlässlich einer intakten Beziehung geschenkt wurde (um dieser quasi als Symbol zu dienen) wäre das klassische Beispiel für eine mögliche Rückforderung beim Scheitern derselben, da die zugrundeliegende "Geschäftsgrundlage" entfallen ist. Ähnlich dürfte es wohl auch bei anderen "Geschenken" im Rahmen einer Beziehung sein, sofern diese eben auf deren Grundlage überlassen wurde. Dafür gilt dann allerdings auch die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren am Ende des Jahres, in dem das Geschenk überlassen wurde - sprich, spätestens nach 4 Jahren ist das Ding durch, wenn es sich nicht um große Geschenke (Diamantring im Wert von mehreren tausend € oder so) handelt.

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Im Versandhandel gilt:

Ab dem Zeitpunkt des Risikoüberganges trägst du als Käufer das Risiko, vorher der Verkäufer.

B2B (Also unter gewerblichen Händlern) gilt der frei vereinbarte Zeitpunkt. Wenn's dich interessiert such mal bei Google nach "INCOTERMS".

Risikoübergang ist bei Verkäufen an den Endkunden (B2C - ich gehe mal davon aus, dass du kein gewerblicher Käufer bist) bei Übergabe durch den Versanddienstleister an DICH. Da gilt dann gem. INCOTERMS immer die Klausel "DDP - Delivered Duty Paid" und du musst ggf. nur eine Transportversicherung selbst tragen, wenn du diese wünscht, Risikoübergang ist dann bei Übergabe an DICH.

Und der Verkäufer haftet auch für Fehler seiner Erfüllungsgehilfen - also z.B. des von ihm beauftragten Transporteurs. Mit diesen muss er sich dann im Innenverhältnis auseinandersetzen. Du hättest da nicht mal eine Handhabe, weil du ja den Transportauftrag nicht erteilt hast.
Ausnahme: Du hast (als Käufer) aktiv eine Abholung durch einen Transporteur (bei diesem) beauftragt, dann ist der Risikoübergang dann bei Übergabe an diesen, weil er ja für DICH, also als DEIN Erfüllungshilfe tätig geworden ist.
Da gilt dann wirklich: Wer die Band bestellt bezahlt deren Deckel.

Dass ein Händler an die Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten gewisse Voraussetzungen knüpft (z.B. beim Versandhandel zur Bedingung macht, dass die Grundlage respektive der Schaden durch Fotos etc. nachgewiesen wird) ist nicht unüblich und dir wohl zuzumuten. Der Verkäufer hat ja ein berechtigtes Interesse daran, nachzuvollziehen, wie weit seine Sachmangelhaftung geht und dann entsprechende Informationen zu erhalten, die ihm angemessenes Reagieren ermöglicht.

Reagiert er dann nicht angemessen oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist kannst du dann vom Kaufvertrag (dann allerdings in Gänze) zurücktreten und jeder Beteiligte schuldet die Herausgabe des jeweils gezogenen Nutzens (also du musst die Ware zurückgeben, der Verkäufer den Kaufpreis).

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Das nennt sich dann Unterschlagung, in dem Fall begangen durch die geschäftsführenden Gesellschafter einer der GbR (also denjenigen, die das Geld treuhänderisch für die gesamte Gesellschaft verwalten). Und auch so eine Gesellschaft (die eben eine Abi-Fete ausrichtet und finanziert) ist eine GbR im Rechtssinn.

Für einen Diebstahl fehlt es an der Wegnahme - das Geld wurde ja von jedem Gesellschafter freiwillig eingezahlt. Aber im gleichen Verhältnis steht ein eventueller Überschuss einem jeden auch wieder zur Rückzahlung zu, wenn nicht zuvor eine andere Verwendungsweise (z.B. spenden ans örtliche Tierheim etc.) durch die GbR (und ja, eine Abiklasse ist eine GbR im Rechtssinn) festgelegt wurde.

Einzig, wenn die Gesellschaft vorher festgelegt hat, dass die aktiv mit der Organisation betrauten Gesellschafter den Überschuss aus der Kasse unter sich aufteilen dürfen (z.B. als Vergütung für deren Arbeit) wäre DAS so statthaft.
Ansonsten steht jedem einzelnen im prozentual gleichen Verhältnis der Einzahlung auch ein prozentualer Anteil am Überschuss zu, der dann eben zurückgezahlt werden muss.

Steuerhinterziehung ist albern, das ist totaler Quatsch... wo wären denn da steuerbare Ansprüche? Einmalige Vergütungen für geleistete Arbeit unterliegen in einem überschaubaren Rahmen keinerlei Steuern.

Untreue kommt auch nicht in Betracht, denn dazu hätten die handelnden Gesellschafter die Gelder zu anderen Zwecken als dem vorbestimmten Zweck verwenden müssen (also von dem Geld z.B. ein Auto kaufen statt es für die Kosten der Feier zu verwenden).

Zivilrechtlich wäre es verbotene Eigenmacht, wenn einzelne ohne Absprache Dinge tun, die dem Grunde nach eine explizite Regelung erfordern (und das wäre ja bei der Verwendung eines Überschusses zu anderen Zwecke als der Rückzahlung der Fall, sowas muss man dann eben erstmal regeln, wenn das vorher nicht getan wurde). Ergo muss das komplette überschüssige Geld erstmal wieder "in den Pott" und dann muss sich zusammengesetzt werden und über die Verwendung befunden werden. Wenn dann alls sich einig sind, dass die aktiven Organisatoren (das "Kommitee") dann eben das Geld als Vergütung unter sich aufteilen dürfen ist das in Ordnung, sonst muss es eben an alle Beteiligten an dem Pott ausgeschüttet werden (Überschussverteilung nennt das der Kaufmann).

Ein Tipp:
Spendet's für irgendeine gemeinnützige Sache (örtliches Jugendzentrum, Feuerwehr für deren Jugendarbeit, DKMS, Tierheim, DRK, Tafel oder irgendwas in der Art), dann ist keiner ungerechtfertigt bereichert und es bleibt am Ende auch - weil sich einige nicht melden - kein Rest übrig, der dann wieder Grund zur Diskussion werden wird.

Spart euch den Quatsch mit einem Anwalt, wenn's geht... Der freut sich sicherlich über leicht verdientes Geld, aber genau DAS werft ihr dann dem in den Rachen, denn Anwälte arbeiten oft genug umsonst, aber niemals kostenlos ;)

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Nein, das dürfen Polizisten nicht.

Sie dürfen im Fall einer entsprechenden Einsatzsituation zwar unmittelbaren Zwang anwenden (also Gewalt), um ihr Einsatzziel zu erreichen, aber einfach so mit Gewalt agieren geht gar nicht. Und unmittelbares Schubsen ohne Weiteres ist nicht drin. Dazu braucht es mindestens mal einen Festnahmegrund nach Polizei-, Ordnungs- oder Strafrecht.

Tun sie's dennoch? Ja sicher und das nicht zu knapp. Stört's dich? Dann ruf doch die Polizei... merkste selbst, oder?
Am Ende wird dann entweder eine Widerstandshandlung konstruiert und/oder der Einsatzbereicht "schöngeschrieben", damit's keine Folgen für die betroffenen Polizisten hat.
Spätestens wenn sich ein Betroffener wehrt bekommt der dann die Quittung in Form eines Strafverfahrens wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. (und wird DANN auch verurteilt, wohingegen die Polizisten straflos aus der Nummer rausgehen). Und das folgt spätestens DANN, wenn ein Opfer von Polizeigewalt diese zur Anzeige bringt, quasi Marke "Du wehst dich gegen uns, DANN zeigen wir dir mal, wer das Sagen hat!!!".

Polizeiliche Bodycams funktionieren interessanter Weise ja auch immer nur dann, wenn das eigene Fehlverhalten schon vorbei ist bzw. zeichnen dann nur eine sich wehrenden Menschen auf (was dann als Beweis für den vermeintlichen Widerstand genutzt wird), nicht aber die eigenen Fehltritte, die DAS erst ausgelöst haben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Polizisten bekommen für ihr Handeln eben einen semi-rechtsfreien Raum zur Verfügung, weil die Staatsanwaltschaften gerade NICHT die angehen, die sie Tags drauf wieder als Hilfspersonen benötigen, von den Gerichten ganz zu schweigen.

Ist das rechtstaatlich in Ordnung? Ausdrücklich NEIN!!!
Ist das Realität in Deutschland? Absolut JA!!!

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Ist die Wehrpflicht sozialistisch?

Diese Ideologie liegt ja dem Sozialismus zugrunde, sowohl beim Grundwehrdienst als auch beim Zivildienst.

Die Leute bzw in dem Fall die jungen Männer sollten sich dem Staat unterwerfen und ihre eigenen Interessen hinter jenen der Gesellschaft anstellen.

Es ist - da alles staatlich geplant ist - komplett ineffizient, aber wird mit der Ideologie begründet, dass Freiheit abzulehnen ist und "jeder gleich viel geben sollte".

In Systemen wie in der DDR hat man einen Arbeitsplatz zwangsweise zugewiesen bekommt und wäre bestraft worden, wenn man sich geweigert hätte zu arbeiten. Bei der Wehrpflicht ist es genau gleich. In beiden Fällen interessiert es den Staat nicht, ob das gerade in die eigenen Lebensplanung passt oder nicht.

Weiters liegt auch der Wehrpflicht die Ideologie zugrunde, dass der Staat die eigenen Staatsbürger (in dem Fall die Männer) gegenüber Nicht-Staatsbürgern systematisch entrechten und ausbeuten sollte.

Und bestimmte Parteien wie AFD oder FPÖ regen sich gerne ja über die bösen männerfeindlichen Feministinnen auf, aber fordern selbst eine systematische Entrechtung und Ausbeutung von Männern, also von den eigenen Staatsbürgern.

Gerne wird auch Argumentiert, dass man mit dem Zivildienst super Lohndumping betreiben kann, also dass der Staat somit vermeiden kann für gute Arbeit gutes Geld zu zahlen.

Es gibt nichts Anti-Patriotischeres und nichts Sozialistischeres als Zwangsdienste denen noch dazu nur die eigenen Staatsbürger unterworfen sind.

ich bin für ein System mit einem schlanken Staat, mit einer 100%igen kapitalistischen Wirtschaft, wo der Staat sich komplett raus hält, und die Steuern nur 10% des BIP ausmachen, und das Geld nur für Polizei und für ein Berufsheer und generell für Systemrelevantes ausgegeben wird. Der Wirtschaftlichen Effizienz und dem Wohlstandswachstum ist Priorität einzuräumen. Politiker haben als einzige Aufgabe die Pflicht, das beste für ihre Staatsbürger zu machen, also keine Geldgeschenke ins Ausland und anderer Betrug an der eigenen Bevölkerung etc.

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Auch in einer Demokratie gibt es Pflichten, die einem von Oben auferlegt werden können. Das ist dann kein Sozialismus sondern die vom Grundgesetz vorgesehene "allgemeine Dienstpflicht nach Eignung und Befähigung".

So etwas kennen viele Demokratien und nicht nur im Rahmen einer Wehrpflicht.

So gibt es z.B. auch Pflicht-Ehrenämter, zu deren Übernahme mal nach entsprechender Berufung verpflichtet ist und dies auch nur aus wichtigem Grund ablehnen darf - z.B. das Ehrenamt des Wahlhelfers oder das Ehremamt des Pflichtfeuerwehr-Angehörigen (was vorkommt, wenn die Kommune nicht genügend Freiwillige findet und nicht zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr verpflichtet ist, aber den Brandschutz durch entsprechende Mannstärke sicherstellen muss).

Alle diese Ehrenämter können bei grundloser Weigerung, diese zu übernehmen sogar mit Zwangsmitteln belegt sein - also Geldbußen, zwangsweiser Zuführung zum Dienst etc.

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Mal ernsthaft: Ja, kann ich. Weil mich die getroffene Wahl einer Partei qua Wahlgemeinmis auf Deutsch gesagt "einen Shicedreck" interessiert.

Wenn ich mit jemandem tanzen gehe interessiert mich nur eins: kann dieser Mensch tanzen und das vielleicht noch in einem Tanzstil, der mit auch liegt und Spaß macht.

Final interessiert mich dann primär noch das Geschlecht, da ich in der Regel mit Damen zu tanzen pflege.

Und das gilt auch für Wähler(innen) der AfD, der Grünen, der SPD, CDU und sonstiger Politidioten, die dann irgendwo rumturnen und dem Volk das Leben zur Hölle machen.

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Das kann schon passieren. Als Bezieher von Sozialleistungen (Wohngeld ist ja eine Solche) wird man schon mit dem Antrag, spätestens bei Bewilligung darüber informiert, dass man jeden Sachverhalt, der sich auf den Leistungsbezug auswirken kann unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen hat.

Im Endeffekt braucht's da auch keine spezielle Bescheinigung, auch bei Minijobs gibt's eine Lohnabrechnung und einen Arbeitsvertrag (mindestens eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Vertragsbestandteile). Und die kann man vorlegen. Wenn die dann mehr brauchen sagen die's schon.

Und ein Vertrag kann per Definition zwar mündlich geschlossen werden, bei Arbeitsverträgen muss dann innerhalb von 4 Wochen das Wesentliche schriftlich bestätigt werden (NachweisG). Ungeachtet dessen wussten die Berechtigten ja von dem Erwerbseinkommen und hätten von sich aus aktiv werden müssen. Das alleine rechtfertigt schon Rückforderungsansprüche im Rahmen der Zuverdienstgrenzen der Bedarfsgemeinschaft.

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Sieh es doch mal ganz liberal:
Alles was die Beteiligten für sich selbst in Ordnung finden und damit auch auf Gegenliebe beim Gegenüber stoßen ist kein Anlass, darüber die Moralkeule zu schwingen, oder?

Du musst es ja für dich nicht so handhaben, wenn du es anders machen willst. Und so es denn (was ja durchaus möglich ist) dann einen passenden Gegenpart für dich gibt, der's genau so sieht ist doch alles fein.

Ich für meinen Part bin mit meiner Partnerin auch nicht verheiratet, obwohl wir schon länger die Wohnung und das Schlafzimmer teilen. Was dort stattfindet ist unsere Sache und ich überlasse es der Phantasie eines jeden, der das liest, sich das auszumalen (oder auch nicht). Wir sind damit so happy und sehen darin keinen Grund, zu heiraten. Wenn wir das tun, dass nicht deshalb und ob wir das tun... warum auch?
Wenn's gut läuft braucht man's nicht, wenn's nicht gut läuft ist es besser, wenn man's nicht getan hat.

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Wenn keiner meckert... wo ist dann der Diskussionsbedarf.
Ihr rappelt halt ab und an mal rum und bespaßt euch dabei akustisch ein wenig. Who cares? Mich würde daran eher stören, auditiven Sex mit meiner Mutter zu haben <lach> und sie wohl das Selbe in Bezug auf ihrem Sohn...

Aber nochmal: So lange keiner meckert... Who cares?

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3cm ist im nicht-erigierten Zustand schon wenig, aber 10 cm in "Kampfposition" halte ich in dem Alter für noch nicht so völlig ungewöhnlich...

Ich würde sagen, in deinem Alter solltest du mal abwarten, da du ja noch wächst und dich auch noch in bzw. am Anfang der pubertären Entwicklung befindest, die ja auch bei jedem Menschen unterschiedlich früh oder spät beginnt und entsprechend auch früher oder später abgeschlossen ist.
Wenn du sicher sein willst wäre ein Urologe des Vertrauens sicher eine passende Anlaufstelle, der dann mal schauen kann, ob alles passt, ggf. auch dein Hausarzt, wenn du dort sowieso mal bist und es etwas diskreter halten willst.

Ansonsten sind zwischen 14 und 20 cm bei einem ausgewachsenen Mann (im erigierten Zustand) so der Durchschnitt, eher 14-16cm und das genügt auch völlig. Viel mehr würde der Damenwelt beim "Chackabunga" auch eher weh tun als Freude machen, da sei dir mal ganz sicher.

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Hängt am Vertrag und dessen Ausgestaltung.

Ein Vertrag, der per eMail geschlossen wurde und entsprechend beiderseitig so akzeptiert wurde kann auch auf dem gleichen Wege gekündigt werden. Gleiches gilt für Online-Verträge (z.B. Netflix-Abo), die dann mittels einfacher Anmeldung geschlossen wurden und entsprechend natürlich auch im entsprechenden Portal "via Mouseklick" gekündigt werden können, weil sie halt genau so geschlossen wurden.

Rechtlich ist halt der Kommunikationsweg (mindestens) statthaft, auf dem der Vertrag zustande gekommen ist plus die offiziell immer zulässigen Formen (schriftlich, persönlich nach Legitimation etc.).

Ansonsten gilt die Form, die im Vertrag respektive den zugrundeliegenden AGBs respektive Individualvereinbarungen vorgesehen ist.

Wenn du ganz sicher gehen willst schicke halt ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben mit Zustellnachweis.
Das ist immer statthaft und du hast so auch einen Nachweis, dass es angekommen ist.
Übrigens: Verzichte auf ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein, denn wenn der Empfänger das nicht annimmt oder bei Nichtantreffen nicht abholt (wozu er auch im Übrigen absolut nicht verpflichtet ist), gilt die Kündigung als nicht zugegangen und du hast Pech gehabt.
Darum immer etwas, was in jedem Fall gegen Rückmeldung des Zustellzeitpunktes definitiv in den Briefkasten geworfen wird, denn das gilt mit Einwurf als zugestellt und du hast auch einen Nachweis, ab wann der Empfänger die Kündigung zur Kenntnis nehmen KANN (ob er's tut liegt dann an ihm) und damit, ob sie fristgerecht ausgesprochen wurde. Und sie ist dann ohne zusätzliche Bestätigung wirksam, weil es diese zur Wirksamkeit so oder so nicht braucht.

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Schwer ist ja immer relativ.

Im Grunde genommen ist es nicht schwer. Du schaffst die bildungstechnischen Voraussetzungen indem du mit entsprechender Zugangsvoraussetzung (die du ja auch selbst schaffen musst und kannst) studierst und am Ende bist du dann Jurist oder Arzt.
Ob du dann als Jurist Richter oder (Staats-)Anwalt wirst hängt dann am Abschluss und daran, ob du die qualifikativen und persönlichen Voraussetzungen mitbringst (Altersgrenze, Notenschnitt etc.). und natürlich an freien Stellen und zuletzt natürlich auch an deinem Berufswunsch, der sich ja im Studium manchmal auch erst herauskristallisiert.

Also nichts anderes als in jedem anderen Beruf auch.

Entweder hast du ein gewisses Händchen für den Beruf und "Sitzfleisch", sprich bist bereit, im Themengebiet zu "büffeln", dann klappt das auch oder halt nicht, dann wird's nix.

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Du kannst grundsätzlich erstmal sämtliche Verträge auch ohne Einkommen schließen, da es dem Vertragspartner schlicht egal sein kann, wie du die dann deinerseits geschuldeten Leistungen (also die Bezahlung) leistest.

Das Ansinnen, mit z.B. Telefonica o2 einen Vertrag zu schließen ist ja erst einmal nur dein Angebot deinerseits an die, genau das mit dir zu tun. Und die sind in ihrer Entscheidung bis dahin völlig frei, ob und wenn unter welchen Rahmenbedingungen dies dann geschieht. Entweder zu den von denen angebotenen Konditionen, dann kommt der Vertrag direkt zustande oder zu abgewandelten (z.B. gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung/Kaution) Bedingungen, die dann ein Gegenangebot von denen darstellen, was du deinerseits dann entweder annehmen oder ablehnen kannst. Erst mit gegenseitiger Vertragsannahme (also den damit einhergehenden deckungsgleichen Willenserklärungen (du zahlen und telefonieren, die bereitstellen und auch Zahlung annehmen) kommt ein Vertrag zustande, den dann beide Vertragsparteien auch wie vereinbart zu erfüllen haben, ganz gleich, wie sie das dann hinbekommen, denn das hat den jeweils anderen überhaupt nicht zu kümmern - ist mithin also nicht dessen Problem.

Im Zivilrecht (und das liegt hier zugrunde) gilt der Grundsatz "Geld hat man".
Genau so ist es dir ja auch herzlich egal, wie die dann sicherstellen, dass du telefonieren etc. kannst, oder? Also ist es ja beiden Seiten - mit Recht - völlig egal, wie der jeweils andere seinen Verpflichtungen nachkommt, es hat einfach nur zu geschehen.

Genau so wie ein Vertragspartner dich auch - theoretisch sogar ohne konkreten Grund - ablehnen kann. Vertragsfreiheit heißt halt, dass jeder voll Geschäftsfähige mit jedem anderen Geschäftspartner vertraglich vereinbaren kann, was immer beide möchten, solange hierdurch nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird (z.B. dem aus dem Jugendschutz hergeleiteten Verbot, Dauerschuldverhältnisse jenseits des Taschengeldes mit nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähigen - Minderjährigen - zu schließen).

Einzig die Tatsache, DASS du eben zahlen und die entsprechend ihre Leistung im vereinbarten Umfang bereitstellen müssen ist Vertragsbestandteil und gerade nicht, wodurch und wie das geschieht (mal abgesehen von eventuellen Zahlungsbedingungen wie Zahlungstermine oder -fristen).

Sei dir aber sicher, dass du dich damit in eine ziemliche Zwangslage und ggf. auch in Schwierigkeiten bringen könntest, wenn das Finanzielle nicht läuft.
Erstmal werden die dann auch irgendwann nicht mehr leisten (und die Leistungen durch Sperrung einschränken bzw. verweigern) und zweitens hast du dann - insbesondere wenn man unterstellen kann, dass du ja schon bei Vertragsschluss wusstest, dass du kein ausreichendes Einkommen zur dauerhaften Finanzierung hast - nicht nur ein Inkasso- und ggf. Vollstreckungsverfahren am Hals sondern mit viel "Glück" auch noch ein Betrugsverfahren.

Und das gilt im Übrigen nicht nur für Telefonica/o2 sondern auch für alle anderen Mobilfunkanbieter.

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Du musst halt in deren AGBs und in den Vertrag, der deiner Mitgliedschaft zugrunde liegt schauen, in wie weit dauerhafte "Sportunfähigkeit" als Sonderkündigungsgrund zulässig ist.

Ansonsten gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Sollte in dem Vertrag respektive den AGBs diese Sonderkündigungsmöglichkeit nicht eingeräumt sein wirst du wohl nur zum Laufzeitende aus der Nummer rauskommen. In dem Fall ist das Fitness-Studio im Recht und du kannst halt nur regulär zum Ende der Vertragslaufzeit aussteigen.

Eine entsprechende Kündigung schreibst du dann und schickst sie per (Einwurf-)Einschreiben an die entsprechende Zentrale bzw. die im Vertrag angegebene Adresse.

Es gibt keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, die hier die Vertragsfreiheit einschränken. Alles was frei vereinbart wurde und keine gesetzlichen Regelungen verletzt ist erstmal statthaft und dann auch so einzuhalten. Das Studio schuldet dir also die Bereitstellung und das Aufrechterhalten des vertraglichen Leistungsangebotes und du den entsprechenden Mitgliedsbeitrag im Gegenzug. Ob du die Möglichkeit dann nutzt oder dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tust ist dann schlicht dein Problem, den Beitrag schuldest du für die reine Einräumung der Möglichkeit, nicht für deren tatsächliche Inanspruchnahme.

Alles andere wäre dann reine Kulanz und die kann man nun mal nicht einklagen oder erwarten.

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Ich würde sagen, dass das immer ganz auf den Reha-Ansatz ankommt. Geht es um eine vordergründig medizinische Reha kann diese entweder dazu dienen, deine Potentiale klar zu definieren und festzustellen, wie weit du am Arbeitsmarkt noch leistungsfähig BIST oder dazu, eben diese Leistungsfähigkeit zu "rehabilitieren", also wiederherzustellen. Andere Ansätze wären z.B. die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente oder BU-Rente vorzubereiten.

In wie weit das hilft liegt sicher erstens in den von dir mitgebrachten Voraussetzungen, zweitens aber auch an den sonstigen Rahmenbedingungen wie z.B. "Erkrankung", "Reha-Ansatz", "Arbeitsmarkt" und dergleichen mehr.

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Denk bei einer Ausbildung nicht vordergründig an die Vergütung. Diese ist im Grunde genommen auch eher eine Beihilfe zu den Ausbildungskosten und gerade nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes gedacht.

Wichtig ist, dass du erstens überhaupt eine Ausbildung absolvierst, denn sonst giltst du Zeit deines Lebens als Hilfsarbeiter und zweitens, dass diese dann in Sachen Qualität und Wissensvermittlung angemessen ist. Und da gilt dann eher das Prinzip "je direkter im Anschluß an die Schule, desto besser", weil die Ausbildungsinhalte ja auch Schulwissen vorausetzen. Je "frischer" das noch ist, desto leichter fällt es dir, darauf aufzubauen.

Wenn am Ende ein Abschluß der IHK dabei rauskommt fragt niemand, wie du den erworben hast und derartige ÜBAs/ABAs sind auch mit diversen Praktika verbunden, die dann durchaus auch den Kontakt zu potetiellen späteren Arbeitgebern ermöglichen.

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