Was passiert, wenn man jemanden überfährt?

7 Antworten

50km/h ist die Höchstgeschwindigkeit. Das heißt je nach Situation solltest du langsamer fahren.

zb.

  • in Wohngebieten mit parkenden Fahrzeugen am Straßenrand
  • in der Nähe von Spielplätzen,
  • in der Nähe von Schulen oder Kitas
  • an Bushaltestellen
  • wenn Kinder oder Teenies auf dem Gehweg unterwegs sind, insbesondere wenn Roller, Bälle oder Handys oder auch Haustiere im Spiel sind

Sichtfahrgebot gilt vor Höchstgeschwindigkeit. Eine gute Verkehrsbeobachtung hilft auch. An unübersichtlichen Stellen solltest du keine 50 fahren.

Das Schulkind wird vorher auch bereits auf dem Gehweg zu sehen gewesen sein.

Komplett schuldfrei wirst du aus solchen Situationen nur in den seltensten Fällen raus kommen

Schulkinder laufen eher in Zone 30. Hier musst Du wissen, dass der Anhalteweg ( Reaktionszeit+Bremsweg) ca 13 Meter beträgt.
Fährst Du in der gleichen Situation 50, legst Du innerhalb 1 Sekunde 13,8 Meter zurück ( 50 Kilometer pro Stunde sind 13,8 Meter pro Sekunde.) Das heißt , dass Du an der Stelle, an welcher Du mit Tempo 30 bereits komplett zum Stillstand gekommen bist, in der gleichen Situation mit 50, noch nicht mal Deinen Fuß auf der Bremse hast. Klartext: Du fährst hier das Kind ungebremst, mit vollen 50 km/h tot. Wenn man sich darüber mal im Klaren ist, sollte es nicht verwundern, wenn ein Gutachter in Deiner Situation, jedes km/h zu viel prüft und Dir zum Verhängnis wird. Insbesondere um eine Uhrzeit wo Schulkinder auf der Straße sind, da diese ja selten alleine sind und schwer zu übersehen. Insofern würde man erwarten, dass Du in so einer Situation vom Gas gehst, auch wenn 50 erlaubt sind, da Du zur Schulzeit damit rechnen musst, dass ein Kind unkontrolliert auf die Fahrbahn kommen könnte. Also trägst Du immer eine Teilschuld in so einer Situation.

Da wird halt vermutlich geprüft ob du wirklich 50 gefahren bist, wie schnell du reagiert hast und wie fest du gebremst hast. Wenn du nach der Analyse alles richtig gemacht hast, kann dir eigentlich nichts passieren.

Dann geben sich Gutachter und Anwälte die Klinke in die Hand, ob du tatsächlich nichts machen konntest oder eben doch ein Fehlverhalten vorlag.

Klassischer Punkt, die 50 km/h: Dass in Ortschaften generell maximal 50 km/h erlaubt sind, bedeutet nicht automatisch, dass 50 km/h eine sichere Geschwindigkeit sind!

Sondern wenn z.B. auf der einen Straßenseite ein Spielplatz ist und auf der anderen Seite eine Reihe Autos parkt, könnte man sich denken dass da auch mal ein Kind quer rennt und dass man deshalb lieber nur 30-40 km/h fährt. Das ist das Thema angepasste Geschwindigkeit.

Also ja, es kann ein Fehlverhalten deinerseits sein, 50 km/h gefahren zu sein, auf einer Strecke mit einem Tempolimit von 50 km/h. Dies ist ein Punkt, den sehr viele Autofahrer nicht kapieren (wollen).

Oder solche Dinge wie: Bei 50 km/h legst du in 1 Sekunde Reaktionszeit ca. 15 m zurück und hast dann einen Bremsweg von max. 15 m bei einer Notbremsung (Die Fahrschul-Formel bezieht sich auf eine normale Bremsung!). Das Kind ist 35 m vor dir auf die Straße gelaufen, was ist da schiefgegangen? Hast du ggf. doch gerade was anderes gemacht, sodass du das Kind nicht sofort bemerkt hast? Oder warst du übermüdet, sodass deine Reaktionszeit stark verlängert war? War evtl. deine Sitzposition so schlecht dass du das Bremspedal nicht komplett durchtreten konntest?

Anwälte haben hinterher viel Zeit, solche Punkte zu hinterfragen und entsprechende Gutachten in Auftrag zu geben.

Und erst dann, wenn wirklich klar ist dass du nichts falsch gemacht hast, bist du aus dem Schneider.

Das wird nicht pauschal behandelt, sowas wird im Einzelfall untersucht.

Wenn im Gutachten festgestellt wird, dass ein Unfall deinerseits hätte vermieden werden können, dann wirst du dafür auch angeklagt. Ursachen dafür können bspw. nicht angepasste Geschwindigkeit bzw. überhöhte Geschwindigkeit gewesen sein. Ablenkung durch das Infotainment, Smartphone oder auch eine Zigarette können da ebenfalls geprüft werden.

Bei einem solchen Unfall wird ggf. auch der allgemeine Zustand des Fahrzeuges untersucht und wenn dabei herauskommt, dass dieser Unfall durch bessere Wartung des Fahrzeuges hätte vermieden werden können (bspw. abgefahrene Reifen, 'fertige' Bremsen etc.), dann wird einem dies auch zur Last gelegt.

Wenn man aber nachweisen kann das du dich vorschriftsmäßig verhalten hast und diesen Unfall unmöglich hättest vermeiden können, dann wird dir auch kein Gericht eine Schuld zuweisen (können).