Strafe Auto fahren ohne zulassung?
Angenommen man kauft ein Auto und bestellt sich Kennzeichen aber lässt das Auto nicht zu und fährt einfach so damit. Welche Stafe kann man bekommen, wenn man den Führerschein aber schon hat
4 Antworten
Mit nur 70,-€ Bußgeld allein ist es nicht erledigt :
Wer aber ohne Zulassung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da es jedoch grundsätzlich notwendig ist, bei Zulassung einen Versicherungsschutz nachzuweisen, fahren nicht zugelassene Fahrzeuge in der Regel auch ohne Versicherung. Beim Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kraftfahrzeugsteuergesetz. Hierbei handelt es sich um eine Straftat und keineswegs mehr um ein Kavaliersdelikt. Ein Vergehen wird mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft.
(Auszug aus https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/anwalt-verkehrsrecht/fahren-ohne-kennzeichen-diese-strafen-drohen)
dazu gibt das INternet kostenlos Auskunft
Fahren ohne gültige Zulassung - Kfz-Zulassung 2024 (bussgeldkatalog.org)
und wieder wird GF nur als Suchmaschinen-Ersatz genutzt
bequem? hier einloggen und die Frage stellen inkl. Fomulierung dauert wesentlich länger als bei einer Suchmaschine einfach fünf Wörter reinklimpern, aber dann muß man die Ergebnisliste selbst auswerten und DAS scheint wohl bei vielen heutzutage das problem zu sein, daß sie das nicht mehr können
Klar, wenn ich dabei noch meinen Einkauf erledige und den von Anderen bezahlt bekomme könnt man drüber reden LOL
Schönen Sonntag auch Dir
Ich habe das gelesen aber das kann doch nicht sein. Nur 70€ Bußgeld dafür das man sich Versicherung, Steuer, anmeldung etc alles spart?!
Nach §6 Pflichtversicherungsgesetz kommt natürlich auch noch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen dazu oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.....
Also "etwas" mehr als70€, weil es sich um eine Straftat handelt.
Nach §6 Pflichtversicherungsgesetz kommt natürlich auch noch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen dazu oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.....
Nach §30 PflVG, und ich sehe hier eher Vorsatz als Fahrlässigkeit.
also wer mit nem nicht zugelassenen Auto und dann vor allem sichtbar ohne Nummernschildern unterwegs ist das ist ganz klar Vorsatz. was anderes ist das nicht
wobei ich auch mal mit hinten fehlendem Schild gefahren bin und angehalten wurde, das wußt ich nicht, das bekam ich geklaut. warum dann nur hinten und nich auch vorn, kann niemand sagen
Es liegen dann folgende Straftaten vor:
- Fahren ohne Versicherungsschutz gemäß §§ 1, 6 PflVG
- Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
- Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG
Daraus wird eine vom Richter zu bestimmende Gesamtstrafe gebildet. Es wird vermutlich auf eine (einkommensabhängige) Geldstrafe hinauslaufen. Der Richter kann auch ein Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen.
Im Falle eines Unfalls musst du die Fremdschäden aus eigener Tasche bezahlen. Unnötig zu sagen, dass das unter Umständen sehr teuer werden kann.
Besser Kurzzeitkennzeichen besorgen oder einen Anhänger zum Autotransport organisieren.
"Es kommt darauf an,..."
Handel es sich "nur" um die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, liegt eine Ordnungswidrigkeit
TBNR 803600 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
Folgen: 70,00€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im FAER in Flensburg und in der Probezeit ein A-Verstoß.
Fehlt hingegen auch die Haftpflichtversicherung, dann liegt eine Straftat gemäß §6 PflVersG vor.
@MichaelSAL74
Wieso, das ist doch ein sehr bequemer Weg....
Es wird nicht mehr lange dauern, dann werden wir auch zum Einkaufen geschickt ;-)))
Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße.