Darf man mit dem Auto 60 kmh auf der Autobahn fahren, oder bekommt man da eine Strafe?
7 Antworten
Ja, man darf aber niemanden behindern. Es ist die Mindestgeschwindigkeit
Das ist du alltagsübliche Kurzform „das Fahrzeug muss in der Lage sein mehr als 60 km/h zu fahren“
Das wird häufig fehlinterpretiert, da ein Fahrzeug mindestens 60 km/h fahren können muss, um überhaupt auf die Autobahn zu dürfen. Aber man darf tatsächlich auch langsamer fahren. Mit triftigen Grund sowieso.
Um eine Autobahn benutzen zu können, muss ein Fahrzeug bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können - man muss natürlich nicht schneller fahren, als das Fahrzeug es hergibt. Ansonsten gilt aber der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, dass niemand mehr als nach den Umständen erforderlich behindert werden darf - mit Tempo 60 ohne Not (bei schlechtem Wetter ist das eben etwas anders als bei strahlendem Sonnenschein, bei zäh fließendem Verkehr anders als bei wenig(er) Verkehr) stellt aber eine unnötige Behinderung dar, da jeder Laster überholen muss, was durchaus zu einem Bußgeld führen kann.
Klares "kommt drauf an"
Eienrseits darf man nicht ohne triftigen Grund so langsam fahren dass man andere Behindert. Zum anderen hat man seine Fahrweise "den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Wobei es sicher nicht unter "triftige Gründe" fällt wenn das Fahrzeug so beschädigt ist dass man nicht schneller kann (in so einem Fall muss man an der nächsten Abfahrt runter).
Zum Thema „Geschwindigkeit“ sagt die StVO: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Aus diesem Satz ergibt sich keine generelle Mindestgeschwindigkeit. Vielmehr muss der Fahrer im Rahmen der vor Ort geltenden Tempovorschrift so fahren, dass er zum fließenden Verkehr beiträgt. Die Grenze für langsames Fahren liegt also dort, wo andere dadurch mutwillig behindert werden. Dafür kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig werden, und im Einzelfall kann es bei einem Unfall zur Mithaftung kommen.
(Quelle:ADAC)
Egal ob erlaubt oder nicht, ich würde es auf keinen Fall machen.
Es gibt keine zu fahrende Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Bei starkem Schneefall und/oder Nebel mit Sichtweiten unter 50m ist auf Autobahnen auch nur Tempo 50 erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html