Frage zu Geschwindigkeiten (Fahrschule)?
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten .
Also. innerorts gilt ja im Normalfall 50 Kmh, es sei denn, es ist ein Schild aufgestellt.
Wenn z.b Innerorts ein 30er Schild auftaucht, dann fahre ich ja dementsprechend nur 30.
Ich würde jetzt denken, dass die 30 aufgehoben wird, bei der nächsten Seitenstraße, wenn kein Schild vorhanden ist, weil ich mir denke ( Der aus der Seitenstraße weiß ja gar nicht, dass 30 sind ) .
Ist das soweit richtig ? Und in der 30er Zone ist es wahrscheinlich anders ?
Ich habe 2 Zeichnungen gemacht, bitte gerne antworten.
2 Antworten
Im Schweizer Strassenverkehr - es fahren gelegentlich auch deutsche Autofahrer in der Schweiz - muss nach einem 30er Schild die Beschilderung nach einer Einmündung wiederholt werden, sonst ist sie aufgehoben und es gilt die Höchstgeschwindigkeit, welche vorher galt. Ausnahme: Die 30-er Beschilderung ganzer ZONEN. Dort gilt 30 oder fallweise auch 20, bis die Zonenbeschilderung aufgehoben wird. Kann mir gut vorstellen, dass das in Germanien nicht viel anders ist. Aber dazu halte ich mich raus.
Kann mir gut vorstellen, dass das in Germanien nicht viel anders ist. Aber dazu halte ich mich raus.
Leider nicht... Kreuzungen und Einmündungen heben Geschwindigkeitsbegrenzungen hierzulande nicht auf.
Ich würde jetzt denken, dass die 30 aufgehoben wird, bei der nächsten Seitenstraße, wenn kein Schild vorhanden ist, weil ich mir denke ( Der aus der Seitenstraße weiß ja gar nicht, dass 30 sind ) .
Ein logischer Gedanke, der leider so aber nicht stimmt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht durch Kreuzungen/Einmündungen aufgehoben. Weiß der Geier warum... Logisch ist das aus dem von dir genannten Grund nicht.
Wenn du selbst abbiegst, gilt wieder 50. Außer, du weißt, dass dort nicht 50 gilt (weil du ortskundig bist).
Die 30er Zone gilt solange bis du ein Schild siehst, das sie wieder aufhebt.