Was passiert wenn man einen Hund tötet der einen angreift?
Theoretische Frage
was passiert dann?
wenn ein Hund jemanden zB angreift, weil dieser an einem Haus vorbei läuft. Dieser Typ dann den Hund tötet muss er dann dafür aufkommen? (Also mit töten meine ich nicht den Hund zu zertreten und dann zu erwürgen, sondern einen Tritt zur Selbstwehr der an die falsche Stelle geht…)
8 Antworten
Da passiert nichts. Klar gibt es noch eine Beweispflicht. Hat der Hund wirklich angegriffen oder sagt jemand nur, der hat angegriffen und wollte somit das nervige Bellen abstellen.
Aber nein, wenn der Hund angreift, und man sich zur Wehr setzt passiert da gar nichts.
Ja, es kann aber auch zur Anzeige kommen, weil sie ihren Hund erstens freinlaufen hatten, zweitens nicht unter Kontrolle....also bitte.
Frei laufen heisst noch lange nicht, dass der Hund nicht unter Kontrolle ist. Muss man ebenso beweisen. In der Regel gibt das für beide eine Anzeige, dann wird geklärt wer falsch gehandelt hat.
Die Frage ist immer was ist ein Angriff,wie erkenne ich ihn? Es gibt große Hunde die stürmen auf einen zu und wollen nur spielen. Aber dieses zu erkennen ist oft schwer. Soll ich mich zuerst beißen lassen oder schlage ich gleich zu? In meinem Fall damals war es ein Rottweiler der die Zähne vor mir zeigte,ich aber eine laufende Kettensäge zufällig dabei hatte weil ich bei der Arbeit war. Hätte ohne zu zögern meine Haut gerettet wenn der Besitzer nicht gekommen wäre. Dann etwas später ein Monstrum von über 65 kg wie der Besitzer später sagte. Er lief beim spazierengehen auf mich zu,der Besitzer rief das er lammfromm ist. Sowas kann aber direkt mal schiefgehen.
Ich finde immer, dass man sich wehren kann. Ich Frage auch nicht lange, wenn mir ein Hund auf die Pelle rückt. Der Besitzer muss ihn unter Kontrolle haben. Dann wehre ich mich.
Wenn es Notwehr ist handelst du nicht rechtswidrig und musst somit auch keinen Schadensersatz zahlen. Wenn du die Notwehr allerdings im Affekt überschreitest wärst du schadensersatzpflichtig.
Nun Anzeige erstatten darf erstmal jeder, du als Geschädigter, aber auch der Halter weil ihm ja auch ein Schaden entsteht. Wer dann recht bekommt entscheidet das Gericht, es gibt ja Versicherungen die alles Regeln selbst wenn man den Schaden am Hund verursacht hat halte ich es für denkbar das die Haftpflichtversicherung dann auch zahlt.
Ist eine Handlung nicht verhältnismäßig dann ist es keine Notwehr, sondern sinnloses Töten eines Wirbeltieres. Strafbar.
das ist Quatsch. Verhältnismäßigkeit gilt nur unter Menschen. Demzufolge müsste ich deiner Meinung den Hund mit meinen Zähnen zurück beißen,das wäre dann verhältnismäßigkeit.
Du redest Quatsch, auch bei Tieren muss die Gegenwehr verhältnismässig sein!
Was spricht dagegen einen zähnefletschenden Rottweiler das Esszimmer mit ner Brechstange zu entfernen? Oder mit Kettensäge ......;-) dein Kommi hier und weiter unten sind Blödsinn und sowas schreibt auch nur ein Hundehalter mit Scheuklappen
Das kommt auf jeden Fall zur Anzeige. Ob es Verhältnismässig war oder nicht, wird nach Aktenlage oder vor Gericht entschieden.
Da geht es dann auch nicht um Sachbeschädigung sondern um Tierquälerei, was deutlich höher bestraft wird.
So etwas kommt immer zur Anzeige. Kann sehr wohl mit einer Strafe wegen Tierquälerei oder exzessiver Notwehr enden.