Darf ich ein Hund töten wenn es mich angreift?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 86%
Nein 14%

7 Antworten

Die Frage ist, ob es ein Richter hinterher auch als Angriff des Hundes bewerten würde, dass ein Hund mal eine Person anbellt, dass ist völlig "normales" Hundeverhalten und rechtfertigt es nicht, den Hund zu verletzten oder gar zu töten. Man muss sich sicher sein, dass der Hund einem unmittelbar beißen möchte, dass ist unter anderem jedoch schwierig einzuschätzen, gerade dann, wenn man Angst vor dem Hund hat. Bei Menschen ist es einfacher, sobald jemand die Hand gegen einem erhebt, ist ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorstehend und man darf sich in Notwehr verteidigen, ein Hund, kann aber nunmal nicht die Hand gegen einem erheben, also ist die Einschätzung schwieriger. Ein Tier zu verletzten, stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, ist bei einem tatsächlichen Angriff aber natürlich gerechtfertigt. Notwehr nach Paragraph 32 StGB, kommt bei Tieren als Rechtsgrundlage allerdings NICHT in Betracht, dieser Paragraph, gilt nur bei Menschen, Rechtsgrundlage wäre der "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraph 34 Strafgesetzbuch, demnach handelt nicht rechtswidrig, Wer eine rechtswidrige Tat begeht, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr von sich oder Anderen abzuwenden, wenn bei Abwägung der wiederstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das Beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Die Größe des Hundes spielt insofern auch eine Rolle, "des Grades der ihnen drohenden Gefahren" bedeutet, dir muss schon eine nicht unerhebliche Gefahr drohen, einen kleinen Hund, der nicht dazu in der Lage ist, schwere Verletzungen zuzufügen, schwer zu verletzen oder zu töten, dass gibt unter Umständen Ärger. "Nicht anders abwendbare Gefahr" bedeutet, Gewalt ist das einzige Mittel, hier wieder der kleine Hund, wenn es zur Abwendung der Gefahr ausreichend ist, dass du eine große Einkaufstasche zwischen dich und den Hund hälst, dann ist Gewalt gegen den Hund nicht gerechtfertigt. Abschließend, gibt es also kein klares "JA" und kein klares "NEIN" zu deiner Frage, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall drauf an.

Mfg.


Also die Frage ist halt eher sein. Warum sollte dich ein Hund angreifen?

Ich finde wenn ein Hund dich angreift darfst du dich wären. Und wenn es sogar nötig ist zu töten. Aber ich bin der Meinung du solltest den Hund "Außergefecht setzen" und ihn nicht gleich töten.

Zusammengefasst (Meines Erachtens)

  • Wenn du einen aggressiven Hund siehst, geh ihm aus dem Weg
  • (Moralisch okay) finde ich wenn du den Hund nicht gleich tötet sondern eher "Außergefecht setzen"
  • Nur ein einer Notlage des Tier töten

Falls ich falsch liege könnt ihr mich gerne korrigieren.

Ja

Ja, darfst du. Wenn ein Hund dich entsprechend anfällt und du ihn töten musst, wird der Besitzer einen Teufel tun, dich anzuzeigen.

Nicht zu vergessen, Schuld tragen beide gleichermaßen, sowohl der Halter als auch der Hund. Wobei ein Hund natürlich nicht belangt werden kann.

Natürlich, ich habe auch schon einen Hund abgestochen, der mein Kind angriff. Habe den Besitzer im Anschluss ausgelacht. Vor Gericht habe ich noch Schadensersatzanspruch bekommen, so herrlich. Wer seinen Hund nicht richtig erzieht, muss halt mit den Konsequenzen leben.


EPDevil66  01.06.2024, 08:17

Geschichten ausm Paulaner Garten

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Man sollte seine Taten immer aufs nötigste begrenzen. Wenn du dem Gericht gut vermitteln kannst dass es nur Notwehr war wird nix passieren.