Wärmepumpe - Nebenkosten Abrechnung fehlerhaft?
Und zwar wollte ich fragen ob der Vermieter den Strom den die Wärmepumpe erzeugt in dem Fall (3,6kwH) auf die Mieter umlegen darf in dem Fall hat die Wärmepumpe 19037 kWh Wärmemenge gehabt. Kann der Vermieter das jetzt auf die Abrechnung wie folgt unter Energieträger der an Liegenschaft umlegen?
19037 kWh * 3,6 kWh (erzeugt die Wärmepumpe) =68.533,2 kWh
Ich hoffe ihr könnt mich mal aufklären wieso der Wert in der jetzigen Abrechnung um das 4 fache gestiegen ist.
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Die Angaben ergeben keinen wirklichen Sinn. Eine WP erzeugt keinen Strom, sondern Energie bzw. Wärme. Dazu benötigt sie Strom, aus dem sie dann üblicherweise die 3- bis 5-fache Menge an Energie gewinnt.
Dein Vermieter müsste jetzt mit 3 Zahlen kommen:
- der verbrauchte Strom (am besten über einen extra Zähler und Stromrechnung)
- die damit von der WP erzeugte Menge Energie
- deine verbrauchte Menge an Energie
Anhand der von dir verbrauchten Menge an Energie kann dann anteilmäßig ermittelt werden, wie viel Strom du bezahlen musst. Ganz einfaches Rechenbeispiel:
Die WP hat 10.000 kWh Strom verbraucht und 40.000 kWh Energie erzeugt. Du hast 1.000 kWh Energie verbraucht. Dann ist dein Anteil am Strom 250 kWh, den du bezahlen musst.
Das ist nicht ganz so, da es ja auch Pauschalen gibt aber grundsätzlich wäre das die Berechnung.
- Eine Wärmepumpe braucht Strom (sie erzeugt keinen)
- Eine Wärmepumpe bezieht einen kleinen Teil der abgegebenen Wärme-Enerige als Strom. Der grössere Teil der abgegebenen Wärme bezieht sie "gratis" aus der Wärmequelle (Luft, Boden, Wasser, Abwasser, whatever)
- Die Kosten für diesen Strom dürfen als Heizkosten auf die Mieter umgelegt werden
- Es fragt sich, ob der Vermieter die gelieferte Wärme-Energie verrechnet! Dann würde er wohl den verbrauchten Strom mal die durchschnittliche Leistungszahl der Wärmepumpe (also z.B. 3,6) nehmen. Aber das wäre m.E. nicht korrekt, weil die Umweltwärme ja gratis ist, und sonst der Anreiz fehlt, sich an der Wärmepumpe überhaupt zu beteiligen (dann kannst du ja gleich selber alles elektrisch heizen).
Die gelieferte Wärmemenge könnte auch noch nach Heizung und Warmwasser aufgeteilt werden, das ist zumindest bei mir so.
Eine Abrechnung nach durchschnittlicher Leistungszahl ist sicherlich nicht zulässig, die WP braucht einen eigenen (Zwischen-)Zähler, um den verbrauchten Strom anteilig abrechnen zu können.
Der Vermieter darf den Strom, den die Heizungswärmepumpe verbraucht hat nach dem Heizungsschlüssel (50% nach qm; 50% nach Verbrauch) umlegen. Aber die Berechnung ist erklärungsbedürftig. Anscheinend hat die Wärmepumpe 19037 kWh verbraucht, aber ich glaube nicht, dass der Strom €3,60 pro kWh gekostet hat. Also erst mal vorsorglich der Nebenkostenabrechnung widersprechen, nach der Berechnung deines Anteils an den Gesamtkosten und den vom Vermieter tatsächlich bezahlten Rechnungen fragen.
die 3,6 ist die Leistungszahl der Wärmepumpe. Die erzeugt aus 1 kWh Strom 3,6kWh Wärme, das ist soweit richtig. Aber der Vermieter kauft ja nicht die Wärme von den Stadtwerken, sondern den Strom. Deshalb darf er auch nur das, was er bezahlt hat, in Rechnung stellen. Nämlich das, was er (selber) für den Strom bezahlt hat. Und das muss er nach dem rechtlich zugelassenen Verteilungsschlüssel auf alle Mieter aufteilen.
Vielen Dank! Also ist das unrechtmäßig den Strom den die Wärmepumpe erzeugt auf uns umzulegen in dem er die kWh von der Heizung *3,6 kWh multipliziert.. Ich fechte es an
Korrekt, aber schreibe nicht, dass die Wärmepumpe Strom erzeugt, das tut sie nicht. sie erzeugt WÄRME!
Vielleicht reicht ja auch schon ein klärendes Gespräch mit dem Hinweis auf die Rechnungseinsicht in die STROMRECHNUNG
den Strom den die Wärmepumpe erzeugt
Du meinst vermutlich "verbraucht", oder die Wärme die die Wärmepumpe erzeugt?
auf die Mieter umlegen darf
Natürlich. Du musst ja die Heizkosten bezahlen. Und was wäre da bei einer Wärmepumpe sinnvoller als den Stromverbrauch auf die Parteien entsprechend dem Wärmeverbrauch aufzuteilen?
in dem Fall hat die Wärmepumpe 19037 kWh Wärmemenge gehabt.
Also 19.037 kWh Strom für die Wärmepumpe?
in dem Fall (3,6kwH)
Ist das die Wärme die du verbraucht hast?
19037 kWh * 3,6 kWh (erzeugt die Wärmepumpe) =68.533,2 €·kWh
Nein. Die Rechnung Gesamtstromverbrauch * Wärmeverbrauch ergibt keinen Sinn.
Die WP wird eine gesamtmenge an Wärme erzeugt haben. Bei 19.037 kWh Strom wohl um die 60.000 kWh Wärme. Davon zahlst du mit 3,6 kWh Wärmeverbrauch auch nur die 3,6 kWh und die anderen Mieter den Rest.
Ich meine den die Wärmepumpe erzeugt meine Abrechnung ist vom verbrauch sehr wenig das gesamte Haus hat weniger verbraucht.. als letztes Jahr und da war es um das 4 fache billiger als jetzt
Also ich erkläre es genau sorry für die Missverständnisse..
in der jetzigen Abrechnung steht folgendes:
Hiervon: Strom für Wärmepumpe in kWh 63.746,00 kWh (100%)
in der allgemeinen Heizung steht Verbrauch 2023, 19037 (Heizung und Warmwasser) 133 kWh Abtauung. Statistik Wärmemengen.
Die Wärmepumpe macht aus einem kWh ca. 3,6 kWh. Kann mein Vermieter den strom der generiert wird auf die Mieter Umlegen?
Also die 19.037 kWh + die 133 kWh abbtauung. *3,6 (weil das die Wärmepumpe erzeugt) oder sollte nur der tatsächliche Strom der verbraucht wird (in der Heizung) abgerechnet werden für die gesamte Liegenschaft.. 63.746,00 kWh erscheint mir sehr viel für 3 Wohnheiten insgesamt 380qm.. Letztes Jahr war es ein Wert mit 10.xxx kWh.
Hoffe ich konnte es besser erklären.
in der allgemeinen Heizung steht Verbrauch 2023, 19037 (Heizung und Warmwasser) 133 kWh Abtauung. Statistik Wärmemengen.
Also Stromverbrauch für 2023 19.037+133 kWh = 19.170 kWh tatsächlicher Stromverbrauch?
Die Wärmepumpe macht aus einem kWh ca. 3,6 kWh.
1 kWh Strom --> ca. 3,6 kWh Wärme (Kann sein, muss aber nicht)
Demnach hätte die WP in 2023 68.533,2 kWh Wärme erzeugt, die irgendjemand verbraucht haben muss. Für 380m² finde ich das extrem viel.
Kann mein Vermieter den strom der generiert wird auf die Mieter Umlegen?
Die WP generiert keinen Strom. Sie verbraucht diesen um Wärme zu generieren.
Und ja, der verbrauchte Strom wird auf die Mieter umgelegt. Wie bei einem Gaskessel der Gas verbraucht um Wärme zu erzeugen. Da zahlt man ja auch den Gasverbrauch.
*3,6 (weil das die Wärmepumpe erzeugt) oder sollte nur der tatsächliche Strom der verbraucht wird (in der Heizung) abgerechnet werden für die gesamte Liegenschaft.
Der Faktor 3,6 ist für die Abrechnung unerheblich, außer der Vermieter verkauft euch Wärme mit einem im Mietvertrag festgelegten Preis --> z.B. 1 kWh Wärme kostet X €.
Dann dürfte er aber nicht den Strompreis zugrunde legen sondern müsste den Wärmeverbrauch erfassen. Und für gewöhnlich sollte die WP auch diese Information haben.
63.746,00 kWh erscheint mir sehr viel für 3 Wohnheiten insgesamt 380qm
Ja, das wäre extrem viel. Ich vermute die 19.037+133 kWh sind nicht der Stromverbrauch sondern die Wärme die erzeugt wurde. Demnach wäre der Stromverbrauch mit dem Faktor 3,6 eher 5.325 kWh. Wobei 5.325 kWh Strom wohl eher optimistisch niedrig wären.
Aber Grundsätzlich darf er die Kosten auf die Mieter umlegen. Ich würde nur die Zahl die hier im Raum steht stark anzweifeln.
Hallo ja er darf, weil du auch ein nutzen davon hast, er darf nach m² abrechnen
Was Bringt mir dann eine Wärmepumpe? Scheint mehr sehr hoch, das ist doch der Strom den die Wärmepumpe generiert..
zugegeben, über 63 tausend ist sehr viel, hat er eine heimliche Hanfplantage oder Canabis Plantage, wann Du an die Stromzähler ran kommst, jeden ersten im Monat die Zählerstände aufschreiben, schau mal ob die Wärmepumpe ein eigenen Zähler hat, oder als allgemein Strom läuft?
Nichts, fürchte auch ich, deshalb gibt es auch in meinem Bestand keine einzige, Tipp vom Fraunhoferinst. Freiburg, die jahrelange Forschung belegen kann.
Du hast Dich wohl in deiner Antwort vertan, hier bist falsch damit,
vielen dank ich meinte den Strom den die Wärmepumpe erzeugt in dem Fall macht sie aus einem kWh = 3,6 kWh .. und er berechnet uns das anscheinend in dem er die gesamt kWh mit 3,6 multipliziert was mir als komisch erscheint.