Heizkosten durch eine Wärmepumpe um 300% gestiegen. Darf mein Vermieter das abrechnen?


04.10.2024, 12:41

Aktuelle Abrechnung


04.10.2024, 12:45

Vorjahr


05.10.2024, 11:51

Hinzugefügt

suumcuique5786  04.10.2024, 10:35

wieviele m² hat die wohnung?

toobsen1 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 10:48

115qm

5 Antworten

Der Sinn der Wärmepumpe besteht darin, dass bei gleicher Wärmeleistung, also keine Änderung der Heizgewohnheiten, nur mehr ein Viertel bis ein Drittel der Energie in Kilowattstunden aufgewendet wird, die man einkaufen muss.

Also statt z. B. 100 € für 100 Liter Heizöl, nur mehr 25 bis 30 € für den Strom, der benötigt wird, um am Ende die gleiche Wärmemenge zu erzielen.

Es gibt spezielle Stromtarife für Wärmepumpennutzung, bei denen der Preis je Kilowattstunde deutlich unter dem liegt, was ansonsten für normalen Haushaltsstrom zu bezahlen ist. Somit ist vielleicht die Einsparung bei den Energiekosten nicht ganz so toll, wie oben geschrieben, aber z. B. 40 € statt 100 € wären auch schon ganz ordentlich.

Insofern ist eine derart hohe Nachzahlung nicht nachvollziehbar und die Abrechnung sollte unbedingt von einem Experten nachgeprüft werden.

Die reinen Investitionskosten, also die WP selbst und die Installation können allenfalls über eine Modernisierungsmieterhöhung umgelegt werden. Vielleicht wurde hier etwas probiert, was so nicht geht.

Im Übrigen: Vergiss die PV-Anlage in diesem Zusammenhang.


toobsen1 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 12:44

Danke schon mal , ich habe die aktuelle Abrechnung meinem Beitrag hinzugefügt

bwhoch2  04.10.2024, 12:55
@toobsen1

Na klar! Die Unterschiede sind sehr auffällig, aber die hochgeladenen Dokumente sagen nicht allzu viel aus. Sie sagen aus, dass Ihr im Wesentlichen gleich viel Einheiten hattet, aber die Grundgebühr und die Kosten je Einheit deutlich höher sind.

Für die Berechnung der Grundgebühr und der stark erhöhten Kosten je Einheit muss es aber eine Grundlage geben. Diese sind in der Regel die Rechnungen für die Energieeinkäufe, bzw. die Einkaufspreise je Liter (bei Heizöl) für das verbrauchte Öl und die Stromrechnung für den verbrauchten Wärmepumpenstrom. Zudem vielleicht noch Kosten für Wartung und Kaminkehrer (Ölheizung).

Daraus ergeben sich die gesamten Heizkosten für das Haus in dem abgerechneten Zeitraum. Diese werden dann entsprechend der Heizkosten auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt.

Kannst Du auch noch die Rechnung für die gesamten Energiekosten rein stellen?

toobsen1 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 13:00
@bwhoch2

diese habe ich leider nicht. Wir werden in nächster Zeit das Gespräch mit unserem Vermieter suchen.
Dann werde ich diese Dokumente erfragen.
Ich hätte gerne vor dem Gespräch gewusst wie ich rechtlich dastehe, ob er den Mietern solche Kosten zumuten darf.

bwhoch2  04.10.2024, 15:02
@toobsen1
  1. Du hast das Recht zur Einsichtnahme in alle Belege, die Grundlage für eine Betriebskostenabrechnung und somit der Heizkostenabrechnung sind.
  2. Eine Abrechnung, die nicht die zu verteilenden Gesamtkosten enthält, ist sowieso unwirksam. So, als hättest Du sie gar nicht erhalten.

Wenn Du also wirklich keine Information darüber hast, welche Gesamtkosten der Abrechnung zu Grunde liegen, enthält die Abrechnung formelle Fehler und ist somit unwirksam.

Wenn die Abrechnung für das Kalenderjahr 2023 war (=Abrechnungsjahr), dann würde ich jetzt erst einmal gar nichts unternehmen, sondern einfach nur abwarten. Vielleicht gewinnst Du so viel Zeit, dass der Vermieter es am Ende nicht mehr schafft, innerhalb der Frist von 12 Monaten, also bis zum 31.12.2024 eine formell korrekte Abrechnung der Betriebskosten für 2023 zu erstellen. Dann wäre jegliche Nachzahlung sowieso hinfällig.

In dieser Position könntest Du dann als wohlmeinender Mieter auf ganz anderer Grundlage mit ihm verhandeln, wie viel Du tatsächlich bereit bist, noch nachzuzahlen und ob überhaupt.

Ob der Vermieter den Mietern solche Kosten zumuten darf?

Haben denn die Strom- und Gaslieferanten 2022 und 2023 danach gefragt, ob sie ihren Kunden so hohe Kosten zumuten dürfen? Natürlich nicht. Sie haben abkassiert, wo es nur ging.

Also ja, sind solche Kosten angefallen, dürfen sie auch entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt werden.

Ich vermute fast, dass Dein Vermieter die Investition in die Wärmepumpe zu einem gewissen Teil in die Heizkosten einberechnet hat und das darf er nicht.

toobsen1 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 11:48
@bwhoch2

So jetzt habe ich die Unterlagen.

Ich werde sie noch hochladen.

Ich wäre dir sehr dankbar wenn du dir das Mal anschauen könntest.

Vielen Dank

toobsen1 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 07:04
@bwhoch2

konntest du dir das schon anschauen ? Wir haben heute das treffen mit unserem Vermieter. Da wäre ich dir über deine Meinung sehr Dankbar :-)
Vielen Dank nochmals

bwhoch2  07.10.2024, 09:57
@toobsen1

Nun konnte ich mir die Abrechnung anschauen. Was sofort auffällt, ist der irrsinnig hohe Strompreis von 45 Cent je Kilowattstunde. Wärmestromtarife liegen im Moment bei ca. 20 Cent je Kilowattstunde. Es mag regionale Unterschiede geben.

Im Jahr 2023 verlangte bspw. die EON nur 16 Cent je Kilowattstunde. EON derzeit 24,62 Cent je kwh, aber es gibt günstigere (Check24).

Die Fragen an den Vermieter wären also, ob es nicht möglich gewesen wäre, wesentlich günstigeren Strom für die Wärmepumpe zu beziehen und wie hoch der derzeitige Tarif ist und ob wirklich alle Möglichkeiten geprüft wurden, um den Strom möglichst günstig einzukaufen.

Gut möglich dass man speziell für den Zeitraum 2022/2023 nachträglich nichts mehr machen kann, aber für 2024 und für die Zukunft muss ein günstigerer Tarif her.

Zeigt sich der Vermieter uneinsichtig, könntest Du Dir noch unter dem Stichwort Wirtschaftlichkeitsgebot Rat suchen.

toobsen1 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 11:44
@bwhoch2

Vielen Dank, du hast mir wirklich sehr geholfen

also soweit mir bekannt kann er bis zu 8% der einbaukosten auf die miete umschlagen aber dabei darf innerhalb von 6 Jahren die Miete pro m² nur um 0,50€ steigen.

Aber wie gesagt auf die Miete niht auf die Nebenkostenabrechnung - das funktioniert so nicht.

Ich sage aber gleich zur Sicherheit ich bin mit Sicherheit kein Fachmann für Rechtsangelegenheiten, also ggf mal abwarten - es gibt in der Community hier Leute die sich erheblich besser auskennen

Wenn euer Wärmeverbrauch das hergibt, darf er natürlich die Kosten einfach durchreichen.

Es ist aber sehr ungewöhnlich, dass es dort steigt und nicht an anderer Stelle irgendwelche Kosten wegfallen. Hattet ihr vorher Ölheizung und im Vorlauf zum Wechsel wurde nicht mehr nachgetankt? Dann kommt ihr natürlich von einem außergewöhnlichen günstigen Jahr auf ein Normalteures


toobsen1 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 10:51

ja wir hatten eine Ölheizung , wir sind in den letzten 5 Jahren immer mit unserer Vorauszahlung immer hingekommen + - 100€
Ich sehe das halt so , hatte die Vermieterin die Heizung nicht einbauen lassen hätte ich die Kosten nicht ...

Du schreibst nicht ob die Nebenkosten gestiegen sind oder ob die HK-Einzelabrechnung so viel teurer geworden ist.

Du musst erst wissen, warum die Kosten so hoch sind. Daher musst Du einen Termin zur Beleg-/Rechnungseinsicht bei der Vermieterin bitten. Mach von allen relevanten Rechnungen Fotos. Dann kannst Du ggf. selbst erkennen, was ggf. falsch abgerechnet wird, oder Du kannst dir fachlichen Rat holen - das geht aber nur mit Kenntnis aller relevanten Rechnungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

toobsen1 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 12:39

ja das hätte ich dazu schreiben sollen.
Es wurde alles richtig abgerechnet , du hohen kosten sind alleine auf die Heizkosten zurückzuführen.

Bekanntlich waren in 2023 die Stromkosten deutlich höher als gewöhnlich. In Deinem Fall habe ich fast 50 Cent/kWh für Strom aus der Rechnung hochgerechnet.

Das sollte sich sich in den Folgejahren wieder deutlich reduzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung