Wahrt der Vermieter seine Frist mit Übergabe einer wissentlich falschen Nebenkostenabrechnung?
Unser Vermieter hat uns ein Tag vor Ablauf der Frist eine NK-Abrechnung zur Verfügung gestellt, aber direkt mitgeteilt, dass sie Fehlerhaft ist.
Schuld sei der Energieträger, der hier falsche Zählerstände benutzt hat.
Da es sich hier um das Abrechnungsjahr 2020 handelt, hatte er mehr als genügend Zeit um eine neue zu Erstellen.
Bis heute hat er dies leider nicht getan und reagiert auch nich mehr auf Nachrichten.
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter mit dieser wissentlich falschen Abrechnung seine Frist gewahrt hat.
Wir haben bisher auch keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt, weil er von sich aus sagte, dass diese falsch ist und wir eine neue bekommen.
1 Antwort
Die Abrechnungsfrist ist gewahrt wenn der VM dem Mieter die Abrechnung binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zukommen läßt.
Ob die Abrechnung richtig oder falsch ist hat damit nichts zu tun.
Wann ist euch die Abrechnung denn zugegangen?
Auch den Widerspruch gibt es eine Frist. Binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.
Die Abrechnung ging uns am 30.12.2021 zu.
Dann werden wir jetzt noch schriftlich widersprechen. Vielen Dank!