Telekom DSL Vertrag?
Ich habe laut Telekom noch 2 Jahre den Vertrag mit DSL. Lauftzeit 24 Monate. Bei uns wird aber Glasfaser ausgebaut (von einem anderen Anbieter) und können mir einen bessere DSL Leitung anbieten. Kann man gesetzlich nicht monatlich zurücktreten (neues Gesetz)??
5 Antworten
Kann man gesetzlich nicht monatlich zurücktreten (neues Gesetz)??
Ich glaube, Du hast das neue Gesetz, bzw. die Änderung nicht richtig verstanden. Diese Mindestlaufzeit von 2 Jahren bleibt weiterhin bestehen, aber nach Ablauf dieser Zeit kann monatlich gekündigt werden.
Aktuell bekommst Du ja immer noch Handyverträge über 2 Jahre.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.
Da aber der andere Anbieter das weiß, warten die auf dich bzw. beantrage den neuen Anschluß jetzt.
By the way, bei uns wird auch Glasfasernetz ausgebaut, habe im 1.Halbjahr 2020 den neuen Vertrag geschlossen, bei uns direkt(Ortstteil) ist noch kein Spatenstich geschehen!
Ich weiß auch, bis das soweit ist, könnte man schon verstorben sein....
"noch 2 Jahre" hört sich nach einem neu abgeschlossenen Vertrag an. Hier kommt nur eventuell ein Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz in Frage, ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag, ob genutzt oder nicht.
Das "neue" Gesetz besagt, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht besteht. Wenn innerhalb der Mindestvertragslaufzeit (seitens des Kunden) Änderungen beauftragt wurden (Bandbreitenerhöhung o.ä.), kann es jedoch sein, dass der Zeitraum neu abläuft.
Wenn der Ausbau durch die Telekom erfolgt, wirst du sicher keine Probleme haben auf einen höheren Vertrag umzusteigen. Nur das Downgrade, was meist mit einer niedrigeren Grundgebühr einhergeht, wird nicht aktzeptiert.
Ok, dachte weil du "besseren DSL Vertrag" geschrieben hast, dass es sich um einen FTTC Ausbau handelt, wo die Glasfaser nur bis zu einem Verteilerkasten verlegt wird.
Ja, nach Ablauf der 24 Monate kann man monatlich kündigen.
FOCUS Online warnt: Lassen Sie Altverträge nicht einfach weiterlaufen, sondern kündigen Sie diese. Für die Altverträge gilt nämlich noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch immer um ein volles Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
Guter Einwand. Ich persönlich kündige Verträge schon aus Gewohnheit rechtzeitig, i.d.R. kurz nach Abschluß. So vergess ich es nicht und man kommt auf mich zu und bietet Goodies an wenn ich bleibe ;-)
Ja, habe ich auch immer so gemacht, löst aber das Problem nicht.
Wenn man von der Kündigung zurücktritt, läuft ja der alte Vertrag zu den alten Konditionen und Kündigungsfristen weiter. Also wieder ein Jahr.
Ein echter Neuvertrag könnte nach zwei Jahren monatlich weg. Die Goodies werden also über kurz oder lang aussterben.
hab leider vergessen zu schreiben, das der Glasfaserausbau usw. von einem anderen Anbieter gemacht wird