Telekom DSL Vertrag?

5 Antworten

Kann man gesetzlich nicht monatlich zurücktreten (neues Gesetz)??

Ich glaube, Du hast das neue Gesetz, bzw. die Änderung nicht richtig verstanden. Diese Mindestlaufzeit von 2 Jahren bleibt weiterhin bestehen, aber nach Ablauf dieser Zeit kann monatlich gekündigt werden.

Aktuell bekommst Du ja immer noch Handyverträge über 2 Jahre.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.

Da aber der andere Anbieter das weiß, warten die auf dich bzw. beantrage den neuen Anschluß jetzt.

By the way, bei uns wird auch Glasfasernetz ausgebaut, habe im 1.Halbjahr 2020 den neuen Vertrag geschlossen, bei uns direkt(Ortstteil) ist noch kein Spatenstich geschehen!

Ich weiß auch, bis das soweit ist, könnte man schon verstorben sein....

"noch 2 Jahre" hört sich nach einem neu abgeschlossenen Vertrag an. Hier kommt nur eventuell ein Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz in Frage, ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag, ob genutzt oder nicht.

Das "neue" Gesetz besagt, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht besteht. Wenn innerhalb der Mindestvertragslaufzeit (seitens des Kunden) Änderungen beauftragt wurden (Bandbreitenerhöhung o.ä.), kann es jedoch sein, dass der Zeitraum neu abläuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Wenn der Ausbau durch die Telekom erfolgt, wirst du sicher keine Probleme haben auf einen höheren Vertrag umzusteigen. Nur das Downgrade, was meist mit einer niedrigeren Grundgebühr einhergeht, wird nicht aktzeptiert.


DerHirsch88 
Beitragsersteller
 14.10.2022, 13:11

hab leider vergessen zu schreiben, das der Glasfaserausbau usw. von einem anderen Anbieter gemacht wird

Canonio  14.10.2022, 14:45
@DerHirsch88

Ok, dachte weil du "besseren DSL Vertrag" geschrieben hast, dass es sich um einen FTTC Ausbau handelt, wo die Glasfaser nur bis zu einem Verteilerkasten verlegt wird.

Ja, nach Ablauf der 24 Monate kann man monatlich kündigen.


DerHirsch88 
Beitragsersteller
 14.10.2022, 13:19

laut dem neuen Gesetz aber nicht

Dorfkind63  14.10.2022, 13:21
@DerHirsch88

FOCUS Online warnt: Lassen Sie Altverträge nicht einfach weiterlaufen, sondern kündigen Sie diese. Für die Altverträge gilt nämlich noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch immer um ein volles Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

apfelbus  14.10.2022, 14:06
@Dorfkind63

Guter Einwand. Ich persönlich kündige Verträge schon aus Gewohnheit rechtzeitig, i.d.R. kurz nach Abschluß. So vergess ich es nicht und man kommt auf mich zu und bietet Goodies an wenn ich bleibe ;-)

lisaloge  15.10.2022, 07:36
@apfelbus

Ja, habe ich auch immer so gemacht, löst aber das Problem nicht.

Wenn man von der Kündigung zurücktritt, läuft ja der alte Vertrag zu den alten Konditionen und Kündigungsfristen weiter. Also wieder ein Jahr.

Ein echter Neuvertrag könnte nach zwei Jahren monatlich weg. Die Goodies werden also über kurz oder lang aussterben.