Streichen beim Auszug?
ich muss am Monatsende meine Wohnung verlassen. Folgendes steht im Mietvertrag: Im bisherigen Mietvertrag steht: Bei Einzug sind die Wände, Böden und Decken neu renoviert. Bei Auszug die notwendigen Renovierungsarbeiten (Maler- und Tapezierarbeiten) vom Mieter durchzuführen. Ist die Klausel rechtskräftig?
In den Räumen befinden sich Feuchtigkeitsflecken. Der Vermieter meinte: Einfach überstreichen.
Wie lange hast Du dort gewohnt?
3 Jahre
4 Antworten
Bei Auszug die notwendigen Renovierungsarbeiten (Maler- und Tapezierarbeiten) vom Mieter durchzuführen.Ist die Klausel rechtskräftig?
Die Klausel ist nicht unwirksam.
Wenn notwendig wirst Du streichen müssen. Wenn es nicht notwendig ist dann nicht.
Die Klausel ist nicht unwirksam.
Du widersprichst dir doch selbst, wenn du im Anschluss sagst:
Wenn notwendig wirst Du streichen müssen. Wenn es nicht notwendig ist dann nicht.
Übrigens: Etwas anderes steht auch nicht im Mietvertrag.
Gesetzlich geregelt ist auch, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen sachgerecht ausführen muss.
Möglich, dass du dennoch nicht streichen musst.
Du schreibst:
In den Räumen befinden sich Feuchtigkeitsflecken. Der Vermieter meinte: Einfach überstreichen.
Nach dem Verursacherprinzip muss derjenige den Mangel beseitigen, der ihn verursacht, bzw. zu verantworten hat. Wodurch sind die Flecken entstanden?
Seit wann gibt es diese Wasserflecken und hattest du sie bereits dem Vermieter als Sachmangel gemeldet?
Hallo,
in der Regel musst du den Zustand wiederherstellen, in dem du die Wohnung übernommen hast. Oft ist die Wohnung in renoviertem Zustand und muss, wenn vereinbart, beim Auszug neu gestrichen werden, wenn sich der Zustand in der Zwischenzeit verschlechtert hat. Eine solche Vereinbarung ist wirksam.
Bei Einzug sind die Wände, Böden und Decken neu renoviert.
Und, waren sie das?
Falls ja, wäre da unter Umständen Renovierung geschuldet.
Steht sonst noch was zu dem Thema in dem Vertrag?
Was genau definiert notwendig?