Küche an selbst empfohlenen Nachmieter verkauft, kann der Vermieter den Ausbau erzwingen/Kaution behalten?
Hallo,
Wir haben in unserer Wohnung als Erstbezieher eine Küche gekauft. Wir haben auch einen neuen Mieter gefunden, der auch seinen Mietvertrag unterschrieben hat-diese würden unsere Küche gerne kaufen. Unser Vermieter will uns aber zwingen die Küche auszubauen oder einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben der uns verpflichtet beim Auszug zu renovieren (anders als die rechtsgültige klausel in unserem mietvertrag) und eine Verwaltungsgebühr (knapp 300€) zu zahlen. Müssen wir das akzeptierten oder können wir es auch beim Auszug drauf ankommen lassen? Die Küche ist ja kein "Mangel".
Danke schonmal!
3 Antworten
Das muss akzeptiert werden. Egal ob neu, alt oder schrott, die Küche gehört Euch + darf nicht in der - fremden - Wohnung zurückgelassen werden. Ob sie nun jemand gebrauchen kann oder nicht. Der Vermieter kann sie auch auf Eure Kosten rausschmeißen lassen. Die Wohnung ist zurückzugeben, wie sie übernommen wurde.
Mit dem Ende des Mietvertrag hat die Küche draußen zu sein. Und dem Nachmieter gegenüber ist es fair, es so früh wie möglich zu machen + nicht aufzuschieben. Vielleicht möchte der auch eine andere Küche einbauen oder der Vermieter will dort wieder Herd + Spüle reinstellen. Völlig egal. wie schwierig es Du Dir in der Praxis vorstellst, die Küche hat an dem Tag draußen zu sein, wenn Du keine Miete mehr dafür zahlst.
Vielleicht habe ich das nicht verständlich genug geschrieben: Der Nachmieter will die Küche ja kaufen und mietet sie direkt nach dem Ende unseres Mietvertrags. Ich würde sie dann ausbauen um sie direkt wieder einzubauen, es gäbe also keinen Tag an dem jemand dem die Küche gehört keine Miete zahlt...
Ich hatte es verständlich genug geschrieben: Weder Dir noch dem Nachmieter gehört die Wohnung, sondern dem Vermieter. Und wenn der sie 'raushaben will, spielt es überhaupt keine Rolle, was ihr als praktisch oder umständlich anseht. Dann kannst Du sie an die Straße stellen + der Nachmieter wieder 'reintragen, wenn der Vermieter es zulässt. Und wenn er sie kauft, muss er sie nicht mieten.
Danke für die Klarstellung, die Kausalität hatte ich verstanden, habe mich nur gewundert warum ich dem Nachmieter gegenüber nicht fair sein sollte. Mich wundert es nur, dass er das Eigentum ohne zeitlichen Versatz vermietet, und dem Nachmieter die Küche verwehrt.
Das weiß niemand außer dem Vermieter. Deswegen stellt sich die Frage auch nicht.
Der Nachmieter übernimmt nicht nur die Küche (die er gekauft hat), sondern auch die Haftung für evt. Schäden hinter/unter der Küche, sowie die Pflicht, die Küche später auszubauen und den uraprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, sollte sich bei seinem Auszug kein Küchenkäufer finden.
Lässt sich alles juristisch regeln. Wird im Zweifel auch ein Gericht überzeugen, sollte der Vermieter weiterhin unsinnigerweise auf einem Küchenausbau beharren.
Das war mir klar. Ich stellte auch keine Frage. Will der Vermieter die Küche raus haben, ist das kein juristischer Fall. Der Vormietvertrag endet, Der Nachmieter hat noch keinen. Dann gibt es keinen Kläger.
Doch, der Nachmieter hat ja bereits einen Mietvertrag unterzeichnet. Sowie den Kaufvertrag der Küche unterzeichnet (der üblicherweise an das Zustandekommen eines Mietvertrags gekoppelt ist).
So verstehe ich jedenfalls den Fragesteller.
Stimmt. Er hatte bereits unterschrieben. Mein Fehler. Die juristische Regelung mag dann den Fragesteller interessieren.
Wir haben auch einen neuen Mieter gefunden, der auch seinen Mietvertrag unterschrieben hat
Wunderbar.
Unser Vermieter will uns aber zwingen (...) einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben
Völliger Unfug. Euer Mietverhältnis endet, da bereits rechtsgültig ein Nachmietverhältnis abgeschlossen wurde. Doppelvermietung ist unzulässig. Somit kann euer Vermieter euch zu gar nix "zwingen". Unterschreibt bloß nix.
(Die Nachmieter) würden unsere Küche gerne kaufen. Unser Vermieter will uns aber zwingen die Küche auszubauen
Macht einen Kaufvertrag mit den Nachmietern. Eine unterschriebene Kopie bekommt der Vermieter.
Und setzt vielleicht eine Vereinbarung auf, dass die Nachmieter sämtliche Pflichten übernehmen (bei Auszug Wiederherstellung des Ursprungszustands etc.). Eigentlich unnötig, aber vielleicht beruhigt das den Vermieter.
Dann sollte Ruhe sein, und er von seiner sinnlosen Forderung Abstand nehmen.
Dein Mietvertrag endet am 31.08.2024, du bist nach Mietende verpflichtet die Mietwohnung an den Vermieter zurückzugeben. Diese Rückgabe erfolgt am 2.9.24 ab 08:00h später zieht der neue Mieter ein und der Vermieter übergibt die Wohnung an ihn. Der Nachmieter weist den Kaufvertrag über die Küche vor und hat darin die Haftung für mögliche Schäden an der Mietsache übernommen. Du weist bei der Rückgabe auch den Kaufvertrag der Küche vor. Das ist das, was den Vermieter stört, er kann den Zustand der Flächen hinter/unter der EBK nicht beurteilen
Danke,
meine Befürchtung ist, dass es der Hausverwaltung eher darum geht am Küchenverkauf mitzuverdienen und uns Renovierungsarbeiten über das übliche Maß aufzulasteb. In dem Auflösungsvertrag der uns als Bedingung vorgelegt wurde, steht nur nichts von der Küchey. Dafür soll dort abseits des Mietvertrages einiges an Renovierungsarbeiten neu festgelegt werden…
Lasst euch nie auf die Vertragsauflösung ein. Hier wurde ordentlich gekündigt und das reicht voll aus. Wie gesagt, Wenn der Nachmieter die Haftung für Wand und Boden unter und hinter der EBK übernimmt und das dem Vermieter schriftlich zusichert ist er Fall erledigt.
Danke, wie würde das in der Praxis aussehen? Bis zum Monatsende habe ich doch das Recht die Küche dort zu betreiben, und mit Mietbeginn des neuen Eigentümers wäre ein Abbau vermutlich nicht rechtens...ich stelle es mir in der Praxis daher schwierig vor, die Küche einfach so zu entfernen...