Was tun wenn im Mietvertrag falsche Angaben enthalten sind?

2 Antworten

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Der Vermieter wird schon wissen, wie der Boden ausgeschaut hat, den er verlegen hat lassen in seiner Wohnung.

Manchmal sagt man einfach "Parkett", obwohl es gar keiner ist.

Das könnte er ja mit einer Rechnung von damals beweisen, sollte es tatsächlich Parkett gewesen sein.


Naleesha 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:01

Wir haben nur befürchtet, dass er einen billigen Boden gern für teurer hätte verkaufen wollen.

Aber das mit der Rechnung ist ein sehr guter Hinweis! Danke

sickosacko  24.01.2025, 20:58

Das ist doch gar nicht gefragt.

Es geht darum, dass der Mietvertrag von ihrem Mann so unterschrieben, also akzeptiert wurde.

Plaritma  24.01.2025, 21:25
@sickosacko

Nicht jeder kennt den Unterschied zwischen Parkett und Vinyl oder Laminat. Lauter Fremdwörter, mit denen man sich oft noch nie befasst hat. Man vertraut dem Vermieter beim Vertrag unterschreiben; denn der wird schon wissen, wie man den Bodenbelag nennt.

Plaritma  24.01.2025, 21:29
@sickosacko

Sollte es vor Gericht gehen, wird der Vermieter nachweisen müssen, ob er in dieser Wohnung tatsächlich Parkett verlegen lassen hat oder ob er absichtlich getäuscht hat. Ich denke, beides wird wohl nicht der Fall sein.

Bist Du Dir zu 100% sicher, das es Laminat und kein Klick-Parkett ist? Sollten starke Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinaus gehen, vorhanden sein, springt bestimmt Eure Haftpflichtversicherung ein. Genau für solche Fälle ist die schließlich da 😉