Was tun wenn im Mietvertrag falsche Angaben enthalten sind?
Ich bin bei meinem jetzt Ehemann vor 5 Jahren eingezogen. Er wohnte vor mir schon 3 Jahre in der Wohnung. Da er die Wohnung während depressiver Phasen innerhalb eines Burnout Syndroms angemietet hat, hat er den Wahrheitsgehalt der im Mietvertrag gemachten Angaben nicht überprüft.
Im Mietvertrag steht, die Wohnung sei mit Parkettboden im renovierten Zustand übergeben worden. Renoviert war die Wohnung auch (auch wenn die morsche Balkontür nur gestrichen wurde, sodass man nicht mehr sehen konnte, dass sie morsch war). Allerdings besteht der Boden definitiv nicht aus Parkett (Lebensdauer ca 30-40 Jahre), sondern aus einem billigen Klicklaminat.
Da wir durch Familienzuwachs jetzt überlegen müssen, in eine größere Wohnung umzuziehen, machen wir uns natürlich Sorgen über die Folgen.
Normalerweise hat das was im Mietvertrag steht, Gültigkeit. Möbel umstellen, heruntergeworfene Sachen unserer Kinder u.ä. haben natürlich Spuren am Boden hinterlassen, trotz Vorsicht und Sorgfalt sind Kratzer nicht vermeidbar gewesen.
Bei Klicklaminat mit einer Lebensdauer von ca 10 Jahren müssten wir, sollte der Vermieter bei unserem Auszug auf Renovierung und Erneuerung des Bodens bestehen, nur den Restwert (also ca 20%) übernehmen. Wenn jedoch wie im Mietvertrag angegeben von Parkett ausgegangen wird, könnten wir uns den Auszug finanziell wahrscheinlich schon nicht mehr leisten.
Ich habe daher die laienhafte Frage, was wir in diesem Fall tun können.
2 Antworten
Der Vermieter wird schon wissen, wie der Boden ausgeschaut hat, den er verlegen hat lassen in seiner Wohnung.
Manchmal sagt man einfach "Parkett", obwohl es gar keiner ist.
Das könnte er ja mit einer Rechnung von damals beweisen, sollte es tatsächlich Parkett gewesen sein.
Wir haben nur befürchtet, dass er einen billigen Boden gern für teurer hätte verkaufen wollen.
Aber das mit der Rechnung ist ein sehr guter Hinweis! Danke
Nicht jeder kennt den Unterschied zwischen Parkett und Vinyl oder Laminat. Lauter Fremdwörter, mit denen man sich oft noch nie befasst hat. Man vertraut dem Vermieter beim Vertrag unterschreiben; denn der wird schon wissen, wie man den Bodenbelag nennt.
Sollte es vor Gericht gehen, wird der Vermieter nachweisen müssen, ob er in dieser Wohnung tatsächlich Parkett verlegen lassen hat oder ob er absichtlich getäuscht hat. Ich denke, beides wird wohl nicht der Fall sein.
Bist Du Dir zu 100% sicher, das es Laminat und kein Klick-Parkett ist? Sollten starke Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinaus gehen, vorhanden sein, springt bestimmt Eure Haftpflichtversicherung ein. Genau für solche Fälle ist die schließlich da 😉
Das ist doch gar nicht gefragt.
Es geht darum, dass der Mietvertrag von ihrem Mann so unterschrieben, also akzeptiert wurde.