Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

5 Antworten

Der Vermieter hat das Problem, dass er beweisen muss, dass die Schäden von Dir stammen und nicht bereits bei Einzug vorhanden waren. Das wir schwierig, wenn bei der Übergabe nicht anwesend war und es keine Dokumentation gibt.

Das gleiche Problem hast Du aber aus umgekehrter Sicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ohne Protokoll wird er das schwer nachweisen können. Insofern würde ich die eventuell kommende Rechnung nicht begleichen. Sehr viel einfacher wird es für Dich, wenn Du seinerzeit Bilder vom Zustand der Übernahme gemacht hast und die von Dir eingebrachten Verschönerungen.


Schwierig, ich würde in dem Fall rechtlichen Beistand aufsuchen, denn du willst ja dein Geld zurück...

Was du andernfalls machen könntest, ist die letzten Mieten zurückhalten, bis die Kaution aufgebraucht ist... Was eventuell zu einem Schufa Eintrag führen kann...

Der Vermieter wird sich warscheinlich rausreden und hoffen, dass du dich nicht groß zur Wehr setzt...

Dem solltest du entgegen wirken, manchmal hilft es auch schon, mit dem Anwalt zu drohen...

Ich kenne viel davon, denn ich war auch mal Vermieter, hatte es aber mit Mietnomaden zu tun... Die Drohung mit einem Anwalt war in diesem Fall sehr hilfreich...

Der Vermieter muss nachweisen, dass die Schäden bei der Übergabe der Wohnung an dich noch nicht vorgelegen haben. Kann er ein Übergabeprotokoll vorlegen, in dem diese Schäden nicht genannt werden, müsstest du den Beweis führen, dass die Mängel bei Übergabe an dich schon vorlagen. Das kannst du beispielsweise auch mit einem Zeugen, der den Zustand der Wohnung bei oder kurz nach Übergabe beschreiben kann.

Zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück, solltest du ihm für die Rückzahlung eine Frist setzen - am Besten per Einwurfeinschreiben - und nach Fristablauf einen Anwalt einschalten. Die Rückzahlung der Kaution hat in der Regel spätestens 6 Monate nach Übergabe zu erfolgen. Das ist aber immer einzelfallabhängig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Moin,

da hilft ein Rechtsbeistand oder Mietverein.

Dein Vermieter muss ein Übergabeprotokoll vorlegen können was von ihm und auch von dir, sowie einem Zeugen unterschrieben ist.

Erkäre ihm du bist bereit auf einen langen Rechtsstreit, da ihm Beweise fehlen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus