Wand streichen nach auszug?
Hallo zsm.
muss ich wirklich die die Wände wieder weiß streichen wenn ich aus der Wohnung gehe, wenn davon nichts im Mietvertrag steht? Mein Vermieter verlangt dies nämlich.
WAS steht denn zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Wie lange hast du dort gewohnt? War die Wohnung bei Einzug frisch renoviert?
5 Jahre
Im Vertrag steht das Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden müssen und fachgerecht angebracht werden müssen
2 Antworten
Nein, musst du nicht.
Ich habe sogar vor einigen Jahren gelesen, dass die Klausel selbst WENN sie im Mietvertrag steht, unwirksam ist, was damals von einem Gerichtsurteil so beschlossen wurde.
Müsste danach googeln. Aber da es bei dir ja nicht mal im Vertrag steht, juckt das ja sowieso wenig^^
Das ist so pauschal nicht richtig: der BGH hat bestimmte Klauseln gekippt, aber bei weitem nicht jede Regelung ist deshalb unwirksam. Es kommt auf den genauen Wortlaut an.
Im MV steht doch, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen fachgerecht zu machen hat.
Es kommt bei der Klausel zu den Schönheitsreparaturen auf den ganz genauen Wortlaut an. Da kann ein Wort die ganze Klausel unwirksam machen. Also bitte den kompletten Text einstellen.
Steht auch etwas dazu, wie die Wohnung zurückgegeben werden muss?
Da steht nur das Schönheitsreparaturen der mieter trägt und diese fachgerecht gemacht werden müssen