Renovierung nach 2,5 jahren?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Renovierungsarbeiten bei/zum Auszug.
Gemäß §17 Laufende Schönheitsreparaturen in der Wohnung. (Steht so in meinem Mietvertrag)
Steht unter Punkt 4. Wörtlich: Soweit der Mieter die während der Mietdauer fällig gewordenen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat, hat er sie spätestens am Ende des Mietverhältnisses nachzuholen.
Jetzt meine ( vielleicht blöde) Frage.
Heisst das ich muss renovieren auch wenn sie Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind ?
Zudem steht im Mietvertrag nichts davon in was für einem Reinigungszustand die Wohnung übergeben werden soll/ muss. Reicht da also Besenrein ?
Ich danke im voraus für die Mühe eine Antwort zu verfassen.
2 Antworten
Ausführliche Informationen findest du hier:
In welchem Zustand hast Du die Wohnung übernommen?
Wenn renoviert, dann musst Du sie auch renoviert übergeben.
Such nach 2 1/2 Jahren Wohndauer sieht man, dass die Wohnung nicht mehr in tadellosem Zustand ist.
Ich selber habe leider kein Übergabe Protokoll und im Mietvertrag steht auch nur siehe Übergabe Protokoll.
Aber danke für die schnelle Antwort.
Es ist auch so, dass ich die Wohnung schon teils selbst teils streichen lassen habe.
Also gestrichen ist und die Löcher sind alle wieder zu.
Ich wollte nur aufgrund des Passus im Mietvertrag Mal fragen.