Hallo irixlee,
wie du an den bisherigen Antworten siehst, sind Vorfahrtsregelungen manchmal gar nicht so offensichtlich bzw. eindeutig. Meiner Meinung nach kann anhand des Bildes allein nicht beurteilt werden, wer Vorfahrt hat. Daher ist es für uns, zur Beantwortung der Frage, immer wichtig den genauen Ort genannt zu bekommen. So können wir die Umgebungsbedingungen besser nachvollziehen. Bei Google Street View habe ich es dennoch gefunden.
Im Voraus: Ein anderer Straßenbelag hat keine Aussagekraft über die Regelung der Vorfahrt. Daran kann man sich hier nicht orientieren. Außerdem handelt es sich bei der durchgehenden Straße nicht um eine Vorfahrtstraße. Schauen wir also mal in der Straßenverkehrsordnung, in welchen Fällen "Rechts vor Links" nicht gilt.
§ 10 StVO:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone [...], aus einem verkehrsberuhigten Bereich [...] auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[...]."
Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich können ausgeschlossen werden, da es keine entsprechenden Verkehrszeichen gibt. Andere Straßenteile sind zum Beispiel Parkflächen neben der Fahrbahn. Ein abgesenkter Bordstein ist hier ebenfalls eindeutig nicht vorhanden. Der bodengleiche, gepflasterte Streifen bildet den Übergang zwischen den verschiedenen Bodenbelägen und ersetzt keinen abgesenkten Bordstein. Zuletzt bleibt noch das Grundstück. Und anhand der Aufnahmen bei Google Street View würde ich tatsächlich davon ausgehen, dass es sich hier nicht um eine Straße, sondern um eine Grundstückszufahrt handelt. In diesem Fall würde hier also nicht "Rechts vor Links" gelten und Fahrzeuge aus dieser Zufahrt müssten warten. Ungeachtet der tatsächlichen Vorfahrt ist in solchen Situationen aber besondere Vorsicht geboten. Nötigenfalls musst du warten, auch wenn du eigentlich Vorfahrt hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person, aus einer Grundstückszufahrt kommend, die Situation anders einschätzt und ohne zu warten vor dir auf die Straße fährt. Dies ergibt sich aus § 1 StVO. Es ist immer defensiv zu fahren.