Hallo yamyam100,

in Deutschland stehen Käufern glücklicherweise umfangreiche Reche zu. Kurz gesagt: Hat eine Sache zum Zeitpunkt des Kaufes einen Mangel, kann sie auf jeden Fall reklamiert werden, auch wenn die Sache "vom Umtausch ausgeschlossen" ist. Du musst dir da also keine Gedanken machen. Wenn du vor Ort bezahlst, kannst du dir die Möbel vorher genau anschauen und solltest bei Mängeln nicht bezahlen bzw. einen Preisnachlass aushandeln. So sparst du dir gleich die nachträgliche Reklamation. Falls der Kaufvertrag über Telefon/Internet zustande kommt, handelt es sich möglicherweise um einen Fernabsatzvertrag, bei dem du sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast. In diesem Fall musst du auch eine Widerrufsbelehrung erhalten.

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Hallo Andiono,

die Verbindung kannst du mit einfachen Spanplattenschrauben (Senkkopf, Teilgewinde) umsetzen. Als Durchmesser würde ich hier 3 bis maximal 4 mm wählen, und als Länge, je nach Ausführung des Teilgewindes, mindestens 30 bis 35 mm, sodass das Gewinde nur im zweiten Teil greift.

Dir sollte allerdings bewusst sein, dass aufgrund des dünnen Materials und der ungünstigen Verschraubung keine starke Verbindung zustande kommt. Ich würde hier nur von einer "Lagesicherung" der Bauteile sprechen, welche unter ungünstiger Belastung schnell nachgibt, auch wenn zusätzlich geleimt wird.

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Hallo Trompetix,

bei Sachmängeln, welche bereits beim Kauf der Sache bestanden, stehen dir umfangreiche Rechte zu. Siehe dazu:

§ 434 BGB Sachmangel

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

§ 439 BGB Nacherfüllung

§ 477 BGB Beweislastumkehr

Du solltest allerdings auch in Betracht ziehen, dass möglicherweise ein Defekt der Rauchmelder vorliegt, oder du ungeeignete Batterien gekauft hast. Sollten die Batterien beim Kauf in Ordnung gewesen sein, sind diese Rechte nicht anwendbar.

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Hallo Hanna2401,

eine gelb blinkende Ampel hat keine rechtliche Relevanz. Sie soll meist darauf aufmerksam machen, dass Vorrang bzw. Vorfahrt gewährt werden muss. Wer Vorfahrt oder Vorrang hat, ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung und ggf. entsprechenden Verkehrszeichen. Um zu beurteilen, wer hier welchen Fehler gemacht hat, müssen wir also noch wissen, wer Vorfahrt hatte.

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Hallo 2F4ce0ne,

nach meiner Interpretation darfst du zwischen 22 und 6 Uhr mit Parkscheibe 3 Stunden parken, außerhalb der Zeit unbegrenzt.

Ich finde es auch seltsam, aber möglicherweise soll aus irgendeinem Grund das durchgehende Parken nachts verhindert werden. Außerdem wäre es auch denkbar, dass die Kombination einfach falsch aufgestellt ist. Fehlerhafte Beschilderungen, gerade in Bezug auf Parken/Haltverbote, kommen gar nicht so selten vor.

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Schutzkontaktsteckdosen sind so ausgeführt, dass man die Kontaktstifte des Steckers unter normalen Bedingung nicht mehr berühren kann, sobald sie die Kontakte der Steckdose berühren und Spannung führen.

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Hallo kleinermann343,

wenn da etwas tiefer ins Holz gezogen ist, kannst du nur versuchen, es mit einem Bleichmittel aufzuhellen. Anfangen würde ich da vielleicht mit Zitronensäure. Entsprechende Anleitungen findest du im Internet.

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Hallo maja55388,

wie schon von JesJu geantwortet, sieht mir das auch mehr nach Beschädigungen der Oberfläche als nach Flecken aus. Dieser optische "Mangel" tut der Funktion aber keinen Abbruch. Bei einem Herd handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand, welche über die Zeit Schäden sowie eingebrannte Flecken bekommen wird, die sich nicht mehr entfernen lassen. Das ist völlig normal und meiner Ansicht nach auch nicht schlimm. Es zeigt nur, dass der Herd benutzt wird, und nicht nur als Dekoration herumsteht.

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Hallo irixlee,

wie du an den bisherigen Antworten siehst, sind Vorfahrtsregelungen manchmal gar nicht so offensichtlich bzw. eindeutig. Meiner Meinung nach kann anhand des Bildes allein nicht beurteilt werden, wer Vorfahrt hat. Daher ist es für uns, zur Beantwortung der Frage, immer wichtig den genauen Ort genannt zu bekommen. So können wir die Umgebungsbedingungen besser nachvollziehen. Bei Google Street View habe ich es dennoch gefunden.

Im Voraus: Ein anderer Straßenbelag hat keine Aussagekraft über die Regelung der Vorfahrt. Daran kann man sich hier nicht orientieren. Außerdem handelt es sich bei der durchgehenden Straße nicht um eine Vorfahrtstraße. Schauen wir also mal in der Straßenverkehrsordnung, in welchen Fällen "Rechts vor Links" nicht gilt.

§ 10 StVO:

"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone [...], aus einem verkehrsberuhigten Bereich [...] auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[...]."

Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich können ausgeschlossen werden, da es keine entsprechenden Verkehrszeichen gibt. Andere Straßenteile sind zum Beispiel Parkflächen neben der Fahrbahn. Ein abgesenkter Bordstein ist hier ebenfalls eindeutig nicht vorhanden. Der bodengleiche, gepflasterte Streifen bildet den Übergang zwischen den verschiedenen Bodenbelägen und ersetzt keinen abgesenkten Bordstein. Zuletzt bleibt noch das Grundstück. Und anhand der Aufnahmen bei Google Street View würde ich tatsächlich davon ausgehen, dass es sich hier nicht um eine Straße, sondern um eine Grundstückszufahrt handelt. In diesem Fall würde hier also nicht "Rechts vor Links" gelten und Fahrzeuge aus dieser Zufahrt müssten warten. Ungeachtet der tatsächlichen Vorfahrt ist in solchen Situationen aber besondere Vorsicht geboten. Nötigenfalls musst du warten, auch wenn du eigentlich Vorfahrt hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person, aus einer Grundstückszufahrt kommend, die Situation anders einschätzt und ohne zu warten vor dir auf die Straße fährt. Dies ergibt sich aus § 1 StVO. Es ist immer defensiv zu fahren.

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Hallo Sakul777,

du musst zu Fuß Gehende grundsätzlich dann durchlassen, wenn sie die Straße überqueren möchten, in welche du einbiegst, also wenn sie parallel zu deiner ursprünglichen Fahrtrichtung gehen, egal ob in gleicher Richtung oder entgegengesetzt. Wenn sie die Straße überqueren, auf der du dich vor dem Abbiegen befindest, müssen sie warten.

Beim Abbiegen an Kreuzungen mit Verkehrsinseln, wie in deinem Fall, sind die Verhältnisse und Wartepflichten nicht immer eindeutig. Hier solltest du besonders vorsichtig sein und zu Fuß Gehende queren lassen. Selbst wenn du weißt, dass du Vorrang hast, darfst du nicht darauf bestehen, wenn andere dadurch gefährdet werden.

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Hallo AsapRichi,

Gesetze lassen häufig (oft auch bewusst) Spielraum für Interpretationen. In § 12 Abs. 4 StVO heißt es:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben."

Was "in der Regel" nun genau bedeutet, müssen im Streitfall Gerichte klären. Die ERGO Direkt AG schreibt in einem Beitrag:

"Damit ist klar: Es gibt Ausnahmefälle. In der Rechtsprechung ist beispielsweise anerkannt, dass Sie in zweiter Reihe halten dürfen, um schwere Güter auszuliefern. Auch dürfen Sie beispielsweise kurz halten, um Ihr Navi neu einzustellen. Dann dürfen Sie aber nur halten, müssen also spätestens nach drei Minuten weiterfahren. Und Sie dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Andere Fahrzeuge müssen problemlos an Ihnen vorbeifahren können. In allen anderen Fällen handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen."

Im Gegensatz zu Taxis dürfen andere Verkehrsteilnehmer also nicht grundsätzlich in zweiter Reihe halten.

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Wenn der Radweg entlang der Straße verläuft, muss vor diesem angehalten werden. In diesem Fall sollte sich die Haltlinie, wenn vorhanden, auch vor dem Radweg befinden. Wenn in beschriebener Situation die Haltlinie hinter dem Radweg angebracht ist, liegt möglicherweise eine fehlerhafte Markierung vor.

Wenn du vor dem Radweg angehalten hast, von dort aber den restlichen Verkehr auf der Fahrbahn nicht einsehen kannst, bzw. die Verkehrssituation unübersichtlich ist, solltest hinter dem Radweg erneut anhalten. Gleiches gilt, falls tatsächlich hinter dem Radweg (möglicherweise fehlerhaft) eine Haltlinie markiert ist.

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Wie schon geantwortet wurde, gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen, wenn nicht anders angegeben.

Unabhängig davon dürftest du ein Fahrrad, welches einen elektrischen Antrieb bis über 45 km/h hat, überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie schnell du tatsächlich fährst.

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Hallo MyNameIsMike,

Dass es unverantwortlich ist, bei diesen Wetterverhältnissen so schnell zu fahren, wurde ja bereits geschrieben. Der Vollständigkeit halber hier noch der entsprechende Paragraph, der es tatsächlich verbietet:

§ 3 Abs. 1 StVO

"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Natürlich gibt es keine exakt vorgeschriebenen Geschwindigkeiten. Ein Gericht würde aber sicherlich urteilen, dass 180 km/h zu schnell ist. Dazu sollte man auch bedenken, dass wohl die meisten langjährigen Autofahrer ihre persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf das Beherrschen des Fahrzeuges über- und die Wirkung von Wetterverhältnissen unterschätzen.

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Die Frage ist aus gesetzlicher Sicht einfach zu beantworten:

Wenn du sonst an dieser Stelle nicht parken darfst, darfst du es auch nicht bei bestehender Baustelle. Eine Sperrung der Straße ändert nichts an den Verboten außerhalb des Bereiches.

Solange es durch dein Parken keinerlei Behinderung für die Baustelle und ggf. Rettungswege gibt, stehen die Chancen allerdings gut, dass dies geduldet wird. Wenn du jedoch sicher sein möchtest, dass du kein Bußgeld fürchten musst, kannst du dich zum Beispiel bei der zuständigen Behörde bzw. Gemeinde erkundigen.

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