Sollten „Schwerstkriminelle“ auch in Kriegsgebiete abgeschoben werden?

Suboptimierer  06.06.2024, 11:50

Wie würde denn aktuell mit denen umgegangen werden?

trans64 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 16:20

Es erfolgt keine Abschiebung. Sondern sie werden Geduldet. Sie sitzen ihre Strafen in D ab

17 Antworten

"Stattdessen sollte der Bund mehr Geld ausgeben für Prävention statt Populistische Gedanken zu verbreiten."

Dem stimme ich grundsätzlich zu - Vorbeugen ist immer besser als heilen.

Ich mag diese Ausrede nicht, dass ihnen dort im Heimatland was schlimmes droht.

Wenn ich vor Folter und Verfolgung fliehe und in einem anderen Land Zuflucht suche, dann bin ich zumindest so dankbar dafür, dass ich nicht ständig und in schwerem Ausmaß gegen die dortigen Gesetze verstoße.Und wir reden hier ja wirklich von schweren Verbrechen, nicht einen Ladendiebstahl oder Versoß gegen irgendwelche Meldefristen.

Angenommen, ich nehme einen Obdachlose in meine Wohnung auf, weil ihm im Winter sonst auf der Straße der Kältetod droht.

Dass er das Bad nicht richtig putzt oder mir mal den Joghurt wegisst, wäre da ok.

Dass er mich beklaut oder eine Körperverletzung begeht, sicher nicht. Dann müsste er halt wieder auf die Straße.


Blume4709  09.06.2024, 04:02

Syrien und Afghanistan sind aber sichere Herkunfstländer.

Beides sind laut Spranger „sichere Länder“, in die „Schwerstkriminelle“ abgeschoben werden könnten. Das zu ermöglichen, sei nun der Bund am Zug. Das sagte Spranger von der SPD.

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Klar, wer sich nicht benehmen kann, wird i.d.R. des Lokals verwiesen, auch wenn es regnet oder hagelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Geschichtskenner
Sollten „Schwerstkriminelle“ auch in Kriegsgebiete abgeschoben werden?

Wenn jemand eine Straftat in Deutschland begeht sollte auch sichergestellt sein, dass diese Bestraft wird. Eine Person die in Deutschland straffällig geworden ist sollte somit erst in Deutschland gem. unserer oder der Gesetze der Herkunft dieser Person bestraft werden (Zweiteres wird wohl leider nicht passieren) und nach der Bestrafung abgeschoben werden. Hierbei sollte egal sein, ob es sich um ein Kriegsgebiet handelt, da ein "Schwerstkrimineller" meiner Meinung nach das Recht auf Menschenwürde verwirkt hat.

Realistisch betrachtet wird es lediglich bei der Bestrafung gem. deutschen Recht bleiben. Eine Abschiebung ohne Bestrafung würde ich ablehnen, außer wenn sichergestellt wird/wurde das der Straftäter eine entsprechende Strafe dann in dem Land erhält, in das dieser ausgewiesen wurde.


Blume4709  09.06.2024, 04:03

Syrien und Afghanistan sind aber sichere Herkunftsländer.

Beides sind laut Spranger „sichere Länder“, in die „Schwerstkriminelle“ abgeschoben werden könnten. Das zu ermöglichen, sei nun der Bund am Zug. Das sagte Spranger von der SPD.

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Asardec  09.06.2024, 16:56
@Blume4709

Das mag sein, ändert aber nichts an meiner Meinung, das Menschen die in Deutschland eine Straftat begehen eben auch in Deutschland bestraft werden. Und Abschiebung ist im eigentlichen Sinne keine Bestrafung. Selbst wenn das Land in das die Straftäter abgeschoben werden sollen dies akzeptiert, hindert ja nichts die Kriminellen daran erneut nach Deutschland zu kommen.

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Das wäre unfair gegen gerichtlich verurteilte Straftäter, die im Knast sitzen.

Einige Verbrecher belohnen anstatt bestrafen?

Art 3 des GG zählt nicht mehr?

Nur nach Absitzen der Strafe Ausweisung, dauerhaft..

Bin ich voll für. Wer sich hier nicht benehmen will und kriminell wird, soll sich nicht wundern, wenn er fliegt. Man hat sich an die Gesetze des Landes zu halten, in das man einreist und leben will.